Auf einen Blick:
- Eine Stiftung ermöglicht es, Vermögen dauerhaft für einen gemeinnützigen oder privaten Zweck einzusetzen.
- Voraussetzungen sind ein klarer Stiftungszweck, ausreichendes Vermögen (empfohlen: mind. 50.000–100.000 Euro) und eine rechtssichere Satzung.
- Die Gründung erfolgt durch ein Stiftungsgeschäft, auch Stiftungssatzung genannt, und die Anerkennung durch die Stiftungsbehörde.
- Eine sorgfältige Planung ist entscheidend – von der Satzung bis zur Wahl der Stiftungsform.
Warum eine Stiftung gründen?
Eine Stiftung zu gründen, ermöglicht es, Vermögen dauerhaft für einen bestimmten Zweck einzusetzen. Stiftungen fördern gemeinnützige Projekte und leisten einen wichtigen Beitrag im Hinblick auf gesellschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Fragestellungen. Die Gründung erfordert sorgfältige Planung und ein Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Eine detaillierte Übersicht der Vor- und Nachteile einer Stiftungsgründung finden Sie hier.
Welche Arten von Stiftungen gibt es?
- Gemeinnützige Stiftung (z. B. für Bildung, Umwelt, Soziales)
- Familienstiftung (zur Sicherung des Familienvermögens)
- Unternehmensstiftung (zur Nachfolgeplanung oder CSR)
- Treuhandstiftung (ohne eigene Rechtspersönlichkeit)
Wie gründet man eine Stiftung?
Eine Stiftung gründet man mit einem strukturierten Prozess, der die Erstellung einer Stiftungssatzung, die Festlegung des Stiftungszwecks und die Anerkennung durch die zuständige Stiftungsbehörde umfasst.
Die 6 wichtigsten Schritte zur Stiftungsgründung
- Stiftungszweck definieren: Legen Sie den konkreten Stiftungszweck fest. Wenn Sie eine gemeinnützige Stiftung gründen möchten, muss der Stiftungszweck gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein und wird später in der Stiftungssatzung verankert.
- Stiftungsvermögen bereitstellen: Auch wenn es kein gesetzliches Mindestkapital für eine Stiftungsgründung gibt, achten viele Behörden auf ein gewisses Vermögen, das im fünfstelligen Bereich liegen kann. Abhängig von der zuständigen Stiftungsbehörde wird ein Mindestkapital von 50.000 bis 100.000 Euro empfohlen.
- Stiftungssatzung erstellen: Die Stiftungssatzung regelt alle wesentlichen Aspekte: Zweck, Organe, Vermögensverwendung und Geschäftsführung der Stiftung.
- Stiftungsorgane bestimmen: Benennen Sie den Stiftungsvorstand und weitere Stiftungsorgane. Diese übernehmen die operative Führung Ihrer Stiftung.
- Stiftungsgeschäft vollziehen: Das Stiftungsgeschäft ist die rechtliche Grundlage der Stiftungsgründung – die Willenserklärung des Stifters zur Errichtung der Stiftung.
- Antrag bei der Stiftungsbehörde: Reichen Sie alle Unterlagen bei der zuständigen Stiftungsbehörde ein. Diese prüft und genehmigt die Stiftungsgründung.
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Stiftung gründen: welche Voraussetzungen gibt es?
Für die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung in Deutschland müssen drei zentrale Voraussetzungen erfüllt sein: ein klarer gemeinnütziger Zweck, ausreichendes Vermögen und eine rechtssichere Satzung.
Wichtig ist, die Gründung einer Stiftung – das sogenannte Stiftungsgeschäft – ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Dieses Stiftungsgeschäft muss zwingend eine Stiftungssatzung enthalten, die den rechtlichen Rahmen der Stiftung vorgibt und Voraussetzung für die Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde ist. Dabei ist die Stiftung immer auf die Ewigkeit ausgerichtet und hat keine begrenzte Lebensdauer.
Die Satzung muss Mindestangaben enthalten:
- den Namen der Stiftung,
- ihren Sitz,
- den Zweck,
- das Stiftungsvermögen
- die Zusammensetzung und Aufgaben der Stiftungsorgane,
- die Art der Stiftung,
- Begünstigte (Destinatäre).
Der Stiftungszweck muss legal, dauerhaft erreichbar und nicht gemeinschädlich sein – eine explizite Gemeinnützigkeit ist nicht zwingend, aber für steuerliche Vorteile erforderlich.
Nach Abschluss des Stiftungsgeschäfts wird eine Stiftungsurkunde ausgestellt, die den Übergang des Vermögens in die Stiftung dokumentiert. Erst mit der behördlichen Anerkennung wird die Stiftung rechtsfähig.
Der Staat gewährt gemeinnützigen Stiftungen Steuervergünstigungen, um Anreize zu schaffen mit gestiftetem Vermögen das Gemeinwohl zu fördern. Ob ein Zweck gemeinnützig/steuerbegünstigt ist regelt die Abgabenordnung. Dort sind in §52 AO alle gemeinnützigen/steuerbegünstigten Zwecke aufgeführt. Der Staat gibt gemeinnützigen Stiftungen Steuervergünstigungen, um Anreize zu schaffen mit gestiftetem Vermögen Gemeinwohl zu fördern.
Fazit: Stiftung gründen als nachhaltiger Gesellschaftsbeitrag
Die Entscheidung, eine Stiftung zu gründen, sollte gut durchdacht sein. Es ist ratsam, sich umfassend zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen und steuerlichen Rat einzuholen, um die beste Entscheidung für die eigenen Ziele und Möglichkeiten zu treffen.
Eine Stiftungsgründung bietet die einzigartige Möglichkeit, Vermögen dauerhaft für gemeinnützige Zwecke einzusetzen und einen nachhaltigen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten. Trotz der hohen finanziellen Anforderungen und des Verwaltungsaufwands ermöglicht eine Stiftung langfristige Vermögenssicherung und individuelle Nachlassregelung.
Die verschiedenen Stiftungsarten – von der rechtsfähigen Stiftung bis zur Treuhandstiftung – bieten unterschiedliche Möglichkeiten für jeden Bedarf. Wichtig ist eine sorgfältige Planung des Stiftungszwecks, der Stiftungssatzung und des Stiftungsvermögens, um die Genehmigung der Stiftungsbehörde zu erhalten und die Anforderungen der Stiftungsaufsicht zu erfüllen.
Eine Stiftung ist eine juristische Person, die mit einem bestimmten Vermögen dauerhaft einen festgelegten Zweck verfolgt – meist gemeinnützig, kulturell oder sozial.
Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person ab 18 Jahre eine Stiftung gründen – also Privatpersonen, Unternehmen oder Organisationen.
Die Höhe des erforderlichen Stiftungsvermögens variiert je nach Bundesland und Stiftungszweck. Auch wenn es kein festgeschriebenes Mindestkapital gibt, wird in der Regel ein Mindestvermögen von 50.000 bis 100.000 Euro empfohlen.
Je nach Komplexität und Bundesland kann eine Gründung zwischen 3 und 6 Monaten, inklusive Anerkennungsverfahren, dauern.
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