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Anleitung
So erhalten Sie Zugang zu unserer Digitalen Geschäftsstelle
Zum Eintritt in die Digitale Geschäftsstelle benötigen Sie:
• einen NetKey
• ein aktives Sicherheitsverfahren (SecureGo plus oder ein Sm@rt-TAN-Gerät mit Sm@rt-TAN-Karte)
Ihre vertragliche Grundlage dafür sind diese Dokumente:
• aktueller Kundenstammvertrag
• Kundenvollmacht
• SB-Vertrag
Kontaktieren Sie gern Ihre*n Firmenkundenbetreuer*in oder rufen Sie an: 0800 370 205 00
Schritt-für-Schritt Anleitungen: Digitale Services nutzen
In unserem Erklärvideo stellen wir Ihnen die wichtigsten Funktionen Schritt für Schritt vor:
Zum Video
Bleiben Sie jederzeit über neue Nachrichten und Dokumente in Ihrem ePostfach informiert. Aktivieren Sie jetzt E-Mail-Benachrichtigungen für Ihr ePostfach:
Ihre häufigsten Fragen
Viele Funktionen der Digitalen Geschäftsstelle sind im Online Banking verortet – aber nicht alle. Damit Sie die gesuchte Funktion schnell finden, haben wir auf dieser Seite alle Funktionen übersichtlich dargestellt.
Klassische Treuhandkonten können derzeit nicht online eröffnet werden. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an Ihre Kundenbetreuung.
Eine Ausnahme bildet das Mietkautionskonto, welches Sie ggf. für Ihre Mieter eröffnen möchten. Dies erledigen Sie einfach über die Registerkarte "Vermieterservice" in Ihrem Online Banking.
Sie können im Online Banking Daueraufträge anlegen und verwalten; diese finden Sie im Hauptmenü "Banking & Verträge" und im Untermenü "Überweisungen"
Für den Zugang zur Digitalen Geschäftsstelle sowie die Nutzung des Online Bankings benötigen Sie zwingend ein TAN-Verfahren; der Zugriff über EBICS ist nicht möglich.
Den Zugang können Sie einfach bei Ihrer Kundenbetreuung beauftragen und in diesem Zuge entscheiden, ob Sie mit der SecureGo plus App (kostenfrei) oder einem TAN-Gerät arbeiten möchten.
Bei den Sicherheitsverfahren steht Ihnen neben der Variante mit TAN-Gerät auch die kostenlose Nutzung des SecureGo plus-Verfahrens zur Verfügung.
Weitere Informationen haben wir Ihnen auf unserer Website zusammengefasst: https://www.sozialbank.de/loesungen/online-banking
Mit der Transaktionsnummer (TAN) geben Sie Zahlungen und Aufträge im Online Banking frei.
Ganz wichtig: PIN und TANs sind sehr sensible Daten. Geben Sie sie nie heraus. Auch nicht, wenn Sie eine scheinbar seriöse Stelle dazu auffordert. Die SozialBank wird Sie niemals bitten, Ihre PIN oder eine TAN zu nennen. Weder persönlich, telefonisch oder per E-Mail.
Ja. Den Direktlink zum Sperren der Karte finden Sie auf dieser Seite unter “Konto und Karten”.
Ja. Die Direktlinks zum Eröffnen eines Tagesgeld, Festgeld- oder Geschäftskontos finden Sie auf dieser Seite unter “Konto und Karten”.
Ja, die Nutzung aller Vorteile der Digitalen Geschäftsstelle ist kostenlos für Kunden der SozialBank.
Um Zugriff zur Digitalen Geschäftsstelle und den darin verfügbaren Services zu erhalten, benötigen Sie zwingend eine Vollmacht sowie einen aktiven Online Banking-Zugang. Kundenvollmachten können Sie andernfalls auch über folgenden Link beantragen: https://www.sozialbank.de/services/formulare/vollmachten
Kontovollmachten beantragen Sie derzeit ausschließlich über direkten Kontakt zu Ihrer Kundenbetreuung.
Eine Änderung einer Vollmacht kann jede Person mit einem Online Banking‑Zugang anstoßen. Wir senden Ihnen anschließend die notwendigen Formulare. Diese sind dann rechtverbindlich zu unterzeichnen.
Die Löschung einer Vollmacht ist über diesen digitalen Weg derzeit nicht möglich.
Die Erteilung einer Vollmacht ist nicht an ein festes Betragslimit für die bevollmächtigte Person gebunden. Im Online Banking arbeiten wir zu Ihrer Sicherheit mit Autorisierungsklassen. Diese kann die bevollmächtigte Person in ihrem Online Banking‑Zugang selbst anpassen.
Interne Vorgaben Ihrer Organisation, zum Beispiel aus Dienst‑ oder Arbeitsanweisungen, können wir bankseitig nicht berücksichtigen.