Was sich im Einzelnen ändert und wie die Umsetzung bei den Produkten der BFS geplant ist.
SEPA-Datenformate
Seit 2008 unterstützt die Deutsche Kreditwirtschaft die SEPA-Datenformate für Überweisungen und Lastschriften. Jedes Jahr im November tritt ein neues SEPA-Rulebook in Kraft, das die Grundlage für die fortschreitenden Anpassungen an die aktuellen Bedürfnisse bildet. Die Deutsche Kreditwirtschaft überträgt notwendige Modifikationen, so dass Kunden gegebenenfalls auch Anpassungen in den Formaten und Prozessen vornehmen müssen.
Änderungen für November 2022
Die Deutsche Kreditwirtschaft empfiehlt den angeschlossenen Banken verschiedene SEPA-Datenformate über einen Zeitraum zu unterstützen der in einem Format LifeCycle veröffentlicht wird.
Die Bank für Sozialwirtschaft nimmt übergangsweise bis zum 21. April 2023 noch einige ältere SEPA-Datenformate an:
SEPA-Schema 3.6 (November 2022)
SEPA-Schema 3.5 (November 2021)
SEPA-Schema 3.4 (November 2020)
SEPA-Schema 3.3 (November 2019)
SEPA-Schema 3.2 (November 2018) – Entgegennahme bis 30. November 2023 –
SEPA-Schema 3.1 (November 2017) – Entgegennahme bis 30. November 2023 –
SEPA-Schema 3.0 (November 2016) – Entgegennahme bis 30. November 2023 –
SEPA-Schema 2.7 bis 2.9 – Entgegennahme nur noch bis zum 21. April 2023 –
Hinweis: Die Schemata 2.7 bis 2.9 beinhalten auch die Auftragsart CD1 (COR1-Lastschriften), welche ebenfalls zum 21. April 2023 wegfallen wird.
Unser Support
Bei Fragen bezüglich der SEPA-Datenformate berät Sie unser electronic banking-Team gerne während unserer Servicezeiten: