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Nutzen Sie ab sofort die API-Plattform inklusive des Developer-Portals der BFS für innovative Zahlungsdienstleistungen
Bitte beachten Sie, dass solange die BaFin nicht abschließend über die Ausnahmegenehmigungen nach Artikel 33 Abs. 6 der "Delegierten Verordnung" entschieden hat, wird die Bank für Sozialwirtschaft keinen Fallback-Mechanismus anbieten.
Und hier haben wir etwas Interessantes für Sie:
Hintergrund ist die neue Zahlungsdiensterichtlinie, Payment Services Directive 2, kurz PSD2. Dadurch werden Apps von Drittdienstleistern an das Angebot der Bank für Sozialwirtschaft angebunden. Somit bauen wir ein Ökosystem an sozialen Finanzdienstleistungen für unsere Kunden auf. Nutzbar auf allen Devices - egal ob auf dem PC, Tablet, oder Smartphone.
Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie der Europäischen Kommission, die am 13.01.2018 in Kraft getreten ist und den Weg für die Schaffung von Schnittstellen (APIs) zwischen der Bank für Sozialwirtschaft und Drittdienstleistern (Third Party Providern – TPPs) ebnet. Diese Schnittstellen ermöglichen unseren Kunden (Payment Service Usern – PSUs), innerhalb des europäischen Zahlungsraums (SEPA), Zahlungsdienste unserer Bank mit den Dienstleistungen der Drittdienstleister zu nutzen. So liefern wir einen Mehrwert für unsere Kunden.
Mit der Zahlungsdiensterichtlinie werden Verbraucherrechte, etwa bei Onlinekäufen, gestärkt und innovative Online- und Mobilfunkzahlungsmöglichkeiten gefördert.
Die Rechte und Pflichten zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für Zahlungsdienstleister und Nutzer werden unterstützt. Darüber hinaus werden grenzüberschreitend europäische Zahlungsdienste sicherer gestaltet.
Um die Daten unserer Kunden zu schützen müssen sich Drittdienstleister über ein sogenanntes eIDAS-Zertifikat qualifizieren. Nach einer erfolgreichen Qualifikation unterscheidet die PSD2 zwischen folgenden drei Servicetypen:
Dienste zur Zahlungsauslösung - Payment Initiation Services (PIS):
Nach Anweisung unserer Kunden erfolgt die Initiierung von Zahlungen und Checken des Zahlungsstatus.
Dienste zu Kontoinformationen - Account Information Service (AIS):
Nach Anweisung unserer Kunden erfolgt der Abruf von Kontoinformationen.
Dienste zur Ausgabe von Zahlungsinstrumenten - Payment Instrument Issuing Service (PIIS):
Nach Anweisung unserer Kunden erfolgt eine Abfrage des Kontostands bei kartenbasierten Transaktionen. Voraussetzung dafür ist die Mitteilung der Kartennummer und IBAN an die Bank für Sozialwirtschaft.
Wenn Sie als Drittdienstleister Ihren Service in Zusammenarbeit mit uns entwickeln wollen, können Sie dies in einer Testphase seit dem 14. März 2019 innerhalb unserer Sandbox-Testumgebung.
Unsere Produktivumgebung steht Ihnen ebenfalls in unserem Developer-Portal zur Verfügung.
Zugang zur Produktivumgebung sowie zur Sandbox erhalten Sie direkt hier über unser
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne per E-Mail über unser Kontaktformular zur Verfügung.
Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen!
Unsere PSD2-Leistungsstatistiken finden Sie direkt hier:
PSD2-Leistungsstatistik Q4/2022
PSD2-Leistungsstatistik Q3/2022
PSD2-Leistungsstatistik Q2/2022
PSD2-Leistungsstatistik Q1/2022
PSD2-Leistungsstatistik Q4/2021
Die Aktualisierung erfolgt regelmäßig.
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