EBICS Änderungen 2026

Alle wichtigen Informationen für EBICS-Firmenkunden zusammengefasst.

Formatänderungen

Was bedeutet die Verschiebung konkret?

Die ursprünglich für November 2026 vorgesehenen Abschaltungen älterer Zahlungsverkehrsformate wurden von der Deutschen Kreditwirtschaft temporär ausgesetzt. Aktuell können die betroffenen Formate daher auch über den 14. November 2026 hinaus weiter genutzt werden. Neue Abschalttermine wurden bislang nicht veröffentlicht.

Wichtiger Hinweis für Auslandszahlungen

Unabhängig von der Verschiebung können einzelne Länder, Korrespondenzbanken oder sonstige Zahlungsverkehrspartner weiterhin bereits ab dem ursprünglichen Abschalttermin am 14.11.2026 strukturierte Adressdaten verlangen bzw. Zahlungsaufträge mit unstrukturierten Adressangaben zurückweisen.

Wir empfehlen daher insbesondere bei Auslandszahlungen bereits heute die Verwendung des neuen ISO-20022-Formats sowie strukturierter oder hybrider Adressdaten. So lassen sich Rückfragen, Verzögerungen oder Rückweisungen von Zahlungsaufträgen vermeiden.

Unsere Empfehlung

Geplante Umstellungen sind weiter voranzutreiben und abzuschließen. Die Ablösung der betroffenen Formate bleibt weiterhin vorgesehen.

Wir empfehlen daher:

  • laufende Umstellungsprojekte unverändert fortzuführen,
  • Zahlungsverkehrssoftware auf aktuelle Versionen zu aktualisieren,
  • den Wechsel auf aktuelle ISO-20022-Formate frühzeitig abzuschließen,
  • strukturierte bzw. hybride Adressdaten bereits heute konsequent zu verwenden.

So vermeiden Sie späteren Zeitdruck und stellen sicher, dass Ihr Zahlungsverkehr heute und auch nach Bekanntgabe neuer Abschalttermine ohne Einschränkungen abgewickelt werden kann.

Hinweise zu den nachfolgenden Informationen

Die nachfolgenden Abschnitte beschreiben die fachlich vorgesehenen Formatumstellungen und die künftig erforderlichen Formatversionen.

Sobald die Deutsche Kreditwirtschaft neue Termine veröffentlicht, werden wir diese Seite entsprechend aktualisieren.

Weitere Informationen finden Sie im Format-LifeCycle der Deutschen Kreditwirtschaft.


EBICS Formatänderungen 2026

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den angekündigten Formatumstellungen im Zahlungsverkehr, den betroffenen Formatversionen sowie den empfohlenen Zielversionen.

Betroffene Bereiche
SEPA-Formate (Überweisungen, Lastschriften, Statusmeldungen)

Betroffene Formatversionen

  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3)
  • pain.001.001.08 / pain.001.001.09 (jeweils für SCT Inst in GBIC_3)
  • pain.002.001.03

Empfohlene Zielversionen: Umstellung auf aktuelle Formatversionen, z. B.:

  • pain.001.001.09 ab GBIC_4
  • pain.008.001.08 ab GBIC_4
  • pain.002.001.10
Euro-Eilüberweisungen

Betroffene Formatversion

  • pain.001.001.03 (GBIC_1 bis GBIC_3)

Empfohlene Zielversionen

  • pain.001.001.09_CCU_GBIC_4
  • pain.001.001.09_CCU_GBIC_5
Auslandszahlungsverkehr (AXZ ersetzt DTAZV)

Die Ablösung des bisherigen DTAZV-Formats bleibt weiterhin vorgesehen. Für Auslandszahlungen empfehlen wir die zeitnahe Umstellung auf das XML-basierte ISO-20022-Format AXZ.

Empfohlene Zielversionen

  • pain.001.001.09_AXZ_GBIC_4
  • pain.001.001.09_AXZ_GBIC_5

Weitere Informationen dazu finden Sie auf technische Details.

Strukturierte und hybride Adressen

Die Ablösung vollständig unstrukturierter Adressdaten bleibt weiterhin vorgesehen.

Sofern Adressinformationen angegeben werden, empfehlen wir bereits heute die Verwendung strukturierter oder hybrider Adressformate. Vollständig unstrukturierte Adressinformationen sollen künftig in den relevanten Zahlungsverkehrsformaten nicht mehr verwendet werden.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf technische Details.

Hinweise für EBICS- und Online-Banking-Nutzer 

  • EBICS-Einreichungen: Aktuell können die betroffenen Formatversionen weiterhin eingereicht werden. Nach Bekanntgabe eines neuen Abschalttermins werden abgekündigte Formate nach Ablauf der Übergangsfrist vom EBICS-Bankrechner (Multivia) zurückgewiesen. Die Abweisung wird im Kundenprotokoll dokumentiert.
  • Online-Banking: Betroffene Formatversionen können derzeit weiterhin genutzt werden. Nach Inkrafttreten eines zukünftigen Abschalttermins werden Einreichungen in abgekündigten Formaten als fehlerhaft zurückgewiesen.
  • Wichtiger Hinweis für Kunden mit GENO Cash 4: Wir empfehlen weiterhin die Planung eines Upgrades auf GENO Cash 5 entsprechend den Herstellerempfehlungen. Die Ablösung älterer Formatversionen bleibt vorgesehen. Nutzen Sie die zusätzliche Zeit, um die Umstellung weiterhin vorzubereiten und umzusetzen. Nach Inkrafttreten des neuen Abschalttermins können mit GENO Cash 4 erzeugte Zahlungsdateien nicht mehr eingereicht werden. Gerne begleiten wir Sie bei der Umstellung. 
    Weitere Informationen finden Sie auch in unseren FAQ zur Formatänderung



     

Ihre nächsten Schritte

Schritt 1
Überprüfung Formate

Prüfen Sie die derzeit in den Anwendungen genutzten Formate.

Schritt 2
Softwareanbieter kontaktieren

Stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsverkehrssoftware bzw. ERP-Systeme die aktuellen Formate (GBIC_4 und höher) unterstützen.

Schritt 3
Dienstleister kontaktieren

Informieren Sie ggfs. Ihre(n) Dienstleister

Hinweis: Die Ablösung älterer Formatversionen bleibt weiterhin vorgesehen. Bitte planen Sie notwendige Anpassungen frühzeitig ein und nutzen Sie die zusätzliche Zeit für die Umstellung. Über einen neuen Abschalttermin informieren wir Sie rechtzeitig auf dieser Seite.

VOP-Regelwerk (Verification of Payee) – Änderungen ab 10/2025 

Die regulatorisch bedingten Umsetzungen im SEPA-Überweisungsverkehr erforderten bei EBICS-Firmenkunden umfangreiche Anpassungen in Softwareprodukten, internen Prozessen und Zahlungsverkehrsabläufen. 

Seit spätestens 09. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister das VOP-Regelwerk des European Payments Council (EPC) umgesetzt haben. Dieses Regelwerk gilt für SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen, jedoch nicht für Lastschriften. Ziel der Empfängerüberprüfung (VOP) ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern. 

Die Empfängerüberprüfung vergleicht den Empfängernamen und die IBAN aus der Überweisung mit den Stammdaten der kontoführenden Empfängerbank. Bei Firmenkunden ist der Firmenname aus dem Handelsregister hinterlegt. Es ist möglich, plausible zusätzliche Empfängernamen ergänzend zu hinterlegen.

Ein wichtiger Unterschied bei Firmenkunden ist das Wahlrecht, Überweisungen mit oder ohne Empfängerüberprüfung einzureichen. Die Datenqualität der Stammdaten bei den Zahlenden und den Empfängerbanken ist entscheidend.

Hinweis: Andere verwendete Begriffe für zusätzliche Empfängernamen sind: „commercial names, Wortmarken, Handelsnamen, Wortmarken, Aliasse“ und für den Firmennamen ist es der „legal name“.

Wichtige EBICS-Dokumente 

Wir empfehlen zum Vertiefen der Thematik die Webseite www.ebics.de der Deutschen Kreditwirtschaft. Bitte beachten Sie besonders die Dokumente in den Menüpunkten:

Neue Kunden-Bedingungen 

Die Neuerungen sind in den Kunden-Bedingungen eingeflossen, die Vertragsbestandteil mit Ihnen sind. Diese beinhalten unter anderem neue Limits für Echtzeitüberweisungen. Seit dem 05. Oktober 2025 gibt es keine Betragsbegrenzung mehr für Echtzeitzahlungen (ursprünglich begrenzt auf 100.000 Euro). 

Das Zeitlimit für Echtzeitüberweisungen beträgt nun 10 Sekunden, beginnend mit der Übergabe des Auftrags an die Clearingstelle durch das Zahler-Kreditinstitut (die Clearingstelle sollte innerhalb dieses Zeitlimits die Durchführung der Transaktion an das Zahler-Kreditinstitut melden). 

Neue Haftungsregelungen sind ebenfalls enthalten.

EBICS-Überweisungsprozesse mit und ohne VOP (Option für Firmenkunden)

Die EBICS-Überweisungsprozesse mit und ohne VOP gelten für die derzeit gültigen EBICS-Versionen 2.5 und 3.0.x. Firmenkunden haben das Recht, VOP zu deaktivieren und bei Bedarf wieder zu aktivieren. Seitens der EU-VO gilt dies für Überweisungssammler im Format SCT bzw. SCT Inst mit mehr als einer Transaktion. Die Wahl, ob VOP genutzt wird, besteht für jeden eingereichten Sammler und gilt für alle Transaktionen des Sammlers. Je nach Wahl werden die entsprechenden Auftragsarten/BTF genutzt.

Geänderte Haftungsregelungen sehen vor, dass Banken haften, allerdings nur bei Nutzung von VOP-In und kompletter Übereinstimmung der geprüften Empfängerdaten („Match“).

Übersicht mit und ohne VOP
Prozess ohne VOP-Prüfung

Beim Prozess ohne VOP-Prüfung („Opt-Out“ bzw. „VOP-Out“) gibt es keine prozessualen Änderungen für EBICS-Überweisungssammler. Der EBICS-Prozess bleibt gleich. Bestehende Geschäftsvorfälle bzw. Auftragsarten/BTFs können unverändert in der EBICS-Software verwendet werden. 

EBICS V 2.5
Auftragsart
GeschäftsvorfallEBICS V 3.0 ff
BTF-Parameter1
CCTSEPA-Überweisungen im Format SCT ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)SCT//VOO/pain.001/ oder
SCT///pain.001/
CCCSEPA-Überweisungen (XML-Container)
ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)
SCT/DE/VOO/pain.001/XML oder
SCT/DE//pain.001/XML
CIPSEPA-Echtzeitüberweisungen im Format SCTInst
ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)
SCI//VOO/pain.001/ oder
SCT///pain.001/

1) bestehende BTF-Parameter werden aus Transparenzgründen und wegen europaweiter Einheitlichkeit um Opt-Out als „VOO“ in Element ergänzt, Prozess bleibt unverändert

Prozess mit VOP-Prüfung

Dieser Prozess ist neu. Zum einen gibt es neue Auftragsarten/BTF. Zum anderen ist ein separater bzw. geänderter Unterschrifts-Vorgang in den Software-Produkten erforderlich. Beim Prozess mit VOP-Prüfung („Opt-In“ bzw. „VOP-In“) muss die EBICS-Software dies auch unterstützen. 

EBICS V 2.5
Auftragsart
GeschäftsvorfallEBICS V 3.0 ff BTF-Parameter2)
CTVSEPA-Überweisung(en) im Format SCT 
mit VOP-Prüfung (Opt-In)
SCT//VOI/pain.001/
CTVSEPA-Überweisung(en) (XML-Container)
mit VOP-Prüfung (Opt-In)
SCT//VOI/pain.001/
CIVSEPA-Echtzeitüberweisung(en) im Format SCTInst
mit VOP-Prüfung (Opt-In)
SCI//VOI/pain.001/
VPZVOP Status Report
(1..n pain.002-Nachrichten in zip-Container)
REP/DE/VOP/pain.002/ZIP

2) Opt-In als „VOI“ in Element gekennzeichnet

Ablauf der Überprüfung

Nach Übertragung des SEPA-Sammlers wird die VOP-Prüfung beim Zahlungsdienstleister ausgelöst. Geleistete bankfachliche Unterschriften werden ignoriert bzw. lediglich als Transportunterschrift gewertet, da die VOP-Prüfung grundsätzlich vor der (bankfachlichen) Autorisierung erfolgen muss.

Die Empfängerüberprüfung wird für jede Transaktion durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen von VOP gesammelt und können folgende Ausprägungen haben:

  • „Match“ (Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Close Match“ (geringe Abweichungen beim Empfängernamen)
  • „No Match“ (keine Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)

Informationen, dass die VOP-Prüfung abgeschlossen ist und der VOP-Status zum Download bereitsteht, werden im Kundenprotokoll HAC ausgegeben. Die VOP-Ergebnisse werden dem Einreicher in der Unterschriftenmappe (VEU) in gesammelter Form dargestellt und können zusätzlich als VOP-Status-Report im Format pain.002 mit detaillierteren Informationen abgerufen werden. Ein Sammler wird nach der VOP-Prüfung unter Kenntnisnahme der VOP-Ergebnisse entweder in der Unterschriftenmappe komplett per VEU freigegeben oder storniert.

Weitere Details finden Sie in den Beschreibungen in den o.a. EBICS-Dokumenten.

Weitere Informationen

Wenn das anfragende Kreditinstitut keine Antwort in dieser Zeit erhält, informiert es den Zahler darüber, dass die Überprüfung nicht möglich war („Check cannot be performed“). 

Hinweis zur Verbuchung einer Echtzeitüberweisung: Der Gutschriftsbetrag muss am Kundenkonto verfügbar sein und fließt direkt in den Dispositionssaldo ein, wobei die Gutschriftsbuchung am Konto später erfolgen kann.

Empfehlung: Prüfen Sie, ob der Ihren Zahlenden mitgeteilte Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhabernamen bei der SozialBank übereinstimmt. Wenn nicht, teilen Sie uns den zusätzlichen Empfängernamen mit! 

Weitere Informationen und FAQ zu den Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr stehen Ihnen hier zur Verfügung.

FAQ
FAQ Formatänderungen

Hier haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zum ISO 20022-Format, zu den Formatänderungen, zum neuen Auslandszahlungs-Format und zu den strukturierten/hybriden Adressen zusammengestellt.

FAQ Formatänderungen (Stand: 30.07.2026)

Wie kann ich als Firmenkunde zusätzliche Empfängernamen an die SozialBank übermitteln?

Die SozialBank kann standardmäßig bis zu fünf Empfängernamen hinterlegen, die zusätzlich zum juristischen Namen bei der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP) berücksichtigt werden. Diese zusätzlichen Empfängernamen gelten einheitlich für alle Konten, die unter Ihrer Personen-Nummer bei uns geführt werden. 

Der Serviceauftrag „Erfassung zusätzlicher Empfängernamen“ steht in der Digitalen Geschäftsstelle zur Verfügung. Sollten Sie noch keinen Zugang zur Digitalen Geschäftsstelle bzw. weitere Anliegen haben (z. B. Hinterlegung von Empfängernamen am Konto), wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater. 

FAQ VOP-Regelwerk

Weitere Informationen und FAQ zu den Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.

PDF FAQ VOP -Regelwerk (Stand 26.03.2026)

Begleitinfo zu zusätzlichen Empfängernamen (Stand 24.03.2026)

Wichtige Downloads

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