EBICS Änderungen 2026

Alle wichtigen Informationen für EBICS-Firmenkunden zusammengefasst.

EBICS Formatänderungen 2026

Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat mit dem Format-LifeCycle für verschiedene Zahlungsverkehrsformate Abkündigungs-Termine festgelegt (s.u. www.ebics.de).

Zum 14. November 2026 treten mehrere bedeutende Formatänderungen im Zahlungsverkehr bei der SozialBank in Kraft. Betroffen ist der komplette Zahlungsverkehr. 

Über EBICS und im Online-Banking können Zahlungsdaten ab dem 14. November nur noch in aktuellen und strukturierten ISO 20022-Formaten eingereicht werden. 

Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Systeme rechtzeitig auf die aktuellen Formate umgestellt sind.

Betroffene Bereiche
SEPA-Formate (Überweisungen, Lastschriften, Statusmeldungen)

Ab dem 14.11.2026 werden folgende Formatversionen nicht mehr unterstützt:  

  • pain.001.001.03 / pain.008.001.02 / pain.002.001.03 (GBIC_1, GBIC_2, GBIC_3)
  • pain.001.001.08 / pain.001.001.09 (jeweils für SCT Inst in GBIC_3)

Was ist zu tun? Umstellung auf aktuelle Versionen (z. B. auf pain.001.001.09 und pain.008.001.08 jeweils ab GBIC_4 und pain.002.001.10)

Euro-Eilüberweisungen

Ebenfalls ab dem 14.11.2026 werden folgende Formatversionen nicht mehr unterstützt:

  • pain.001.001.03 (GBIC_1 bis GBIC_3)

Was ist zu tun? Umstellung auf aktuelle pain.001.001.09-Versionen ab GBIC_4 (pain.001.001.09_CCU_GBIC_4 und pain.001.001.09_CCU_GBIC_5)

Auslandszahlungsverkehr (AXZ ersetzt DTAZV)

Das bekannte DTAZV‑Format wird vollständig abgelöst. Für Auslandszahlungen ist ab 14. November 2026 ausschließlich das neue XML‑basierte Format zu verwenden.

Was ist zu tun? Umstellung auf die aktuelle Version pain.001.001.09_AXZ_GBIC_4 bzw. pain.001.001.09_AXZ_GBIC_5

Weitere Informationen dazu finden Sie auf technische Details.

Strukturierte und hybride Adressen

Ab spätestens 14. November 2026 müssen Adressinformationen — sofern sie angegeben werden — strukturiert oder hybrid übermittelt werden. Komplett unstrukturierte Adressinformationen werden in allen relevanten Zahlungsverkehrsformaten nicht mehr unterstützt.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf technische Details.

Was bedeutet das für Sie?

  • EBICS-Einreichungen: Dateien in abgekündigten Formaten werden ab dem 14.11.2026 vom EBICS-Bankrechner (Multivia) abgewiesen. Die Abweisung ist im Kundenprotokoll ersichtlich.
  • Online Banking: Einreichungen in abgekündigten Formaten werden ab den genannten Terminen als fehlerhaft zurückgewiesen.

Ihre nächsten Schritte

Schritt 1
Überprüfung Formate

Prüfen Sie die derzeit in den Anwendungen genutzten Formate.

Schritt 2
Softwareanbieter kontaktieren

Stellen Sie sicher, dass Ihre Zahlungsverkehrssoftware bzw. ERP-Systeme die aktuellen Formate (GBIC_4 und höher) unterstützen.

Schritt 3
Dienstleister kontaktieren

Informieren Sie ggfs. Ihre(n) Dienstleister

Hinweis: Ohne rechtzeitige Umstellung können Zahlungen ab November 2026 nicht mehr verarbeitet werden. Bitte planen Sie die Anpassungen frühzeitig ein.

VOP-Regelwerk (Verification of Payee) – Änderungen ab 10/2025 

Die regulatorisch bedingten Umsetzungen im SEPA-Überweisungsverkehr erforderten bei EBICS-Firmenkunden umfangreiche Anpassungen in Softwareprodukten, internen Prozessen und Zahlungsverkehrsabläufen. 

Seit spätestens 09. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister das VOP-Regelwerk des European Payments Council (EPC) umgesetzt haben. Dieses Regelwerk gilt für SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen, jedoch nicht für Lastschriften. Ziel der Empfängerüberprüfung (VOP) ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern. 

Die Empfängerüberprüfung vergleicht den Empfängernamen und die IBAN aus der Überweisung mit den Stammdaten der kontoführenden Empfängerbank. Bei Firmenkunden ist der Firmenname aus dem Handelsregister hinterlegt. Es ist möglich, plausible zusätzliche Empfängernamen ergänzend zu hinterlegen.

Ein wichtiger Unterschied bei Firmenkunden ist das Wahlrecht, Überweisungen mit oder ohne Empfängerüberprüfung einzureichen. Die Datenqualität der Stammdaten bei den Zahlenden und den Empfängerbanken ist entscheidend.

Hinweis: Andere verwendete Begriffe für zusätzliche Empfängernamen sind: „commercial names, Wortmarken, Handelsnamen, Wortmarken, Aliasse“ und für den Firmennamen ist es der „legal name“.

Wichtige EBICS-Dokumente 

Wir empfehlen zum Vertiefen der Thematik die Webseite www.ebics.de der Deutschen Kreditwirtschaft. Bitte beachten Sie besonders die Dokumente in den Menüpunkten:

Neue Kunden-Bedingungen 

Die Neuerungen sind in den Kunden-Bedingungen eingeflossen, die Vertragsbestandteil mit Ihnen sind. Diese beinhalten unter anderem neue Limits für Echtzeitüberweisungen. Seit dem 05. Oktober 2025 gibt es keine Betragsbegrenzung mehr für Echtzeitzahlungen (ursprünglich begrenzt auf 100.000 Euro). 

Das Zeitlimit für Echtzeitüberweisungen beträgt nun 10 Sekunden, beginnend mit der Übergabe des Auftrags an die Clearingstelle durch das Zahler-Kreditinstitut (die Clearingstelle sollte innerhalb dieses Zeitlimits die Durchführung der Transaktion an das Zahler-Kreditinstitut melden). 

Neue Haftungsregelungen sind ebenfalls enthalten.

EBICS-Überweisungsprozesse mit und ohne VOP (Option für Firmenkunden)

Die EBICS-Überweisungsprozesse mit und ohne VOP gelten für die derzeit gültigen EBICS-Versionen 2.5 und 3.0.x. Firmenkunden haben das Recht, VOP zu deaktivieren und bei Bedarf wieder zu aktivieren. Seitens der EU-VO gilt dies für Überweisungssammler im Format SCT bzw. SCT Inst mit mehr als einer Transaktion. Die Wahl, ob VOP genutzt wird, besteht für jeden eingereichten Sammler und gilt für alle Transaktionen des Sammlers. Je nach Wahl werden die entsprechenden Auftragsarten/BTF genutzt.

Geänderte Haftungsregelungen sehen vor, dass Banken haften, allerdings nur bei Nutzung von VOP-In und kompletter Übereinstimmung der geprüften Empfängerdaten („Match“).

Übersicht mit und ohne VOP
Prozess ohne VOP-Prüfung

Beim Prozess ohne VOP-Prüfung („Opt-Out“ bzw. „VOP-Out“) gibt es keine prozessualen Änderungen für EBICS-Überweisungssammler. Der EBICS-Prozess bleibt gleich. Bestehende Geschäftsvorfälle bzw. Auftragsarten/BTFs können unverändert in der EBICS-Software verwendet werden. 

EBICS V 2.5
Auftragsart
GeschäftsvorfallEBICS V 3.0 ff
BTF-Parameter1
CCTSEPA-Überweisungen im Format SCT ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)SCT//VOO/pain.001/ oder
SCT///pain.001/
CCCSEPA-Überweisungen (XML-Container)
ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)
SCT/DE/VOO/pain.001/XML oder
SCT/DE//pain.001/XML
CIPSEPA-Echtzeitüberweisungen im Format SCTInst
ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)
SCI//VOO/pain.001/ oder
SCT///pain.001/

1) bestehende BTF-Parameter werden aus Transparenzgründen und wegen europaweiter Einheitlichkeit um Opt-Out als „VOO“ in Element ergänzt, Prozess bleibt unverändert

Prozess mit VOP-Prüfung

Dieser Prozess ist neu. Zum einen gibt es neue Auftragsarten/BTF. Zum anderen ist ein separater bzw. geänderter Unterschrifts-Vorgang in den Software-Produkten erforderlich. Beim Prozess mit VOP-Prüfung („Opt-In“ bzw. „VOP-In“) muss die EBICS-Software dies auch unterstützen. 

EBICS V 2.5
Auftragsart
GeschäftsvorfallEBICS V 3.0 ff BTF-Parameter2)
CTVSEPA-Überweisung(en) im Format SCT 
mit VOP-Prüfung (Opt-In)
SCT//VOI/pain.001/
CTVSEPA-Überweisung(en) (XML-Container)
mit VOP-Prüfung (Opt-In)
SCT//VOI/pain.001/
CIVSEPA-Echtzeitüberweisung(en) im Format SCTInst
mit VOP-Prüfung (Opt-In)
SCI//VOI/pain.001/
VPZVOP Status Report
(1..n pain.002-Nachrichten in zip-Container)
REP/DE/VOP/pain.002/ZIP

2) Opt-In als „VOI“ in Element gekennzeichnet

Ablauf der Überprüfung

Nach Übertragung des SEPA-Sammlers wird die VOP-Prüfung beim Zahlungsdienstleister ausgelöst. Geleistete bankfachliche Unterschriften werden ignoriert bzw. lediglich als Transportunterschrift gewertet, da die VOP-Prüfung grundsätzlich vor der (bankfachlichen) Autorisierung erfolgen muss.

Die Empfängerüberprüfung wird für jede Transaktion durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen von VOP gesammelt und können folgende Ausprägungen haben:

  • „Match“ (Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Close Match“ (geringe Abweichungen beim Empfängernamen)
  • „No Match“ (keine Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)

Informationen, dass die VOP-Prüfung abgeschlossen ist und der VOP-Status zum Download bereitsteht, werden im Kundenprotokoll HAC ausgegeben. Die VOP-Ergebnisse werden dem Einreicher in der Unterschriftenmappe (VEU) in gesammelter Form dargestellt und können zusätzlich als VOP-Status-Report im Format pain.002 mit detaillierteren Informationen abgerufen werden. Ein Sammler wird nach der VOP-Prüfung unter Kenntnisnahme der VOP-Ergebnisse entweder in der Unterschriftenmappe komplett per VEU freigegeben oder storniert.

Weitere Details finden Sie in den Beschreibungen in den o.a. EBICS-Dokumenten.

Weitere Informationen

Wenn das anfragende Kreditinstitut keine Antwort in dieser Zeit erhält, informiert es den Zahler darüber, dass die Überprüfung nicht möglich war („Check cannot be performed“). 

Hinweis zur Verbuchung einer Echtzeitüberweisung: Der Gutschriftsbetrag muss am Kundenkonto verfügbar sein und fließt direkt in den Dispositionssaldo ein, wobei die Gutschriftsbuchung am Konto später erfolgen kann.

Empfehlung: Prüfen Sie, ob der Ihren Zahlenden mitgeteilte Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhabernamen bei der SozialBank übereinstimmt. Wenn nicht, teilen Sie uns den zusätzlichen Empfängernamen mit! 

Weitere Informationen und FAQ zu den Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr stehen Ihnen hier zur Verfügung.

FAQ
FAQ Formatänderungen

Hier haben wir Ihnen die häufigsten Fragen und Antworten zum ISO 20022-Format, zu den Formatänderungen, zum neuen Auslandszahlungs-Format und zu den strukturierten/hybriden Adressen zusammengestellt.

FAQ Formatänderungen (Stand: 23.03.2026)

Wie kann ich als Firmenkunde zusätzliche Empfängernamen an die SozialBank übermitteln?

Die SozialBank kann standardmäßig bis zu fünf Empfängernamen hinterlegen, die zusätzlich zum juristischen Namen bei der Empfängerüberprüfung (Verification of Payee – VoP) berücksichtigt werden. Diese zusätzlichen Empfängernamen gelten einheitlich für alle Konten, die unter Ihrer Personen-Nummer bei uns geführt werden. 

Der Serviceauftrag „Erfassung zusätzlicher Empfängernamen“ steht in der Digitalen Geschäftsstelle zur Verfügung. Sollten Sie noch keinen Zugang zur Digitalen Geschäftsstelle bzw. weitere Anliegen haben (z. B. Hinterlegung von Empfängernamen am Konto), wenden Sie sich bitte an Ihre Beraterin bzw. Ihren Berater. 

FAQ VOP-Regelwerk

Weitere Informationen und FAQ zu den Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr stellen wir Ihnen hier als Download zur Verfügung.

PDF FAQ VOP -Regelwerk (Stand 26.03.2026)

Begleitinfo zu zusätzlichen Empfängernamen (Stand 24.03.2026)

Wichtige Downloads

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