Empfängerüberprüfung/Verification of Payee (VOP)
Mit Einführung neuer regulatorischer Vorgaben ab dem 9. Oktober 2025 gilt für alle SEPA-Überweisungen die Verpflichtung zum Abgleich von IBAN und Empfängernamen, die sogenannte „Verification of Payee“, kurz VOP. Zahlungsdienstleister sind verpflichtet, eine Empfängerüberprüfung für SEPA-Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) und SEPA-Überweisungen innerhalb EU/EWR anzubieten.
Änderungen bei Betrags- und Zeitlimit sowie Haftungsregelungen
Die Neuregelung beinhaltet unter anderem neue Limits für Echtzeitüberweisungen. Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die bis heute gültige Betragsbegrenzung für Echtzeitüberweisungen von 100.000 Euro.
Das neue Zeitlimit für Echtzeitüberweisungen beträgt 10 Sekunden, beginnend mit der Übergabe des Auftrags an die Clearingstelle durch das Zahler-Kreditinstitut (die Clearingstelle sollte innerhalb dieses Zeitlimits die Durchführung der Transaktion an das Zahler-Kreditinstitut melden).
Diese EU-Verordnung verlangt, dass für jeden Kunden, der ein Zahlungskonto bei der Bank führt, neue Kundenbedingungen vereinbart werden. Diese Bedingungen werden derzeit noch von uns geprüft und finalisiert. Bitte nehmen Sie die neuen Kundenbedingungen zur Kenntnis, sobald Sie diese von uns erhalten.
Die Empfängerüberprüfung vergleicht den Empfängernamen und die IBAN aus der Überweisung mit den Stammdaten der kontoführenden Empfängerbank. Im Gegensatz zu Privatpersonen haben Firmenkunden bei Sammlern mit mehr als einer Transaktion die Wahl, ob sie die Empfängerüberprüfung nutzen (Opt-In) oder nicht nutzen möchten (Opt-Out).
Die Ergebnisse der Empfängerüberprüfung werden als Ampelsystem unterschieden zwischen:
- „Match“ (Übereinstimmung beim Empfängernamen)
- „Close Match“ (geringe Abweichungen beim Empfängernamen)
- „No Match“ (keine Übereinstimmung beim Empfängernamen)
- „Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)
Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 bis 7 Sekunden.
Wenn bei einer Empfängerüberprüfung das Ergebnis Match erzielt wird, haftet der Zahlungsdienstleister dafür, dass die Angaben zum Zahlungsempfänger zum Zeitpunkt der Prüfung korrekt sind.
Bei Überweisungen, die nicht mit dem Ergebnis Match beantwortet werden (z. B. close match, no match, not possible) oder die aufgrund der genannten Ausnahmen (noch) nicht verpflichtend geprüft werden können (not applicable), besteht die Möglichkeit, dass der Überweisungsbetrag auf ein Zahlungskonto überwiesen wird, dessen Inhaber nicht der von Ihnen angegebene Zahlungsempfänger ist.
Sollten Sie sich dennoch entscheiden, die Zahlung zu autorisieren, tragen Sie wie bisher das Risiko einer Fehlüberweisung aufgrund der Abweichung von IBAN und Name des Zahlungsempfängers. In diesem Fall ist eine Haftung der an der Ausführung der Überweisung beteiligten Zahlungsdienstleister ausgeschlossen.
Dies gilt auch, wenn Zahlungen mit der Option Opt-Out eingereicht werden, also von vornherein ohne Empfängerüberprüfung verarbeitet werden. In diesen Fällen sind Sie als Kunde weiterhin für die korrekte Angabe der Empfängerdaten verantwortlich. Die Zahlungsdienstleister sind dann berechtigt, die Zahlungen allein nach der IBAN des Zahlungsempfängers als Kundenkennung auszuführen. Ein Abgleich der IBAN mit dem Namen des Zahlungsempfängers findet dann nicht statt.
Zahlungsausgang
- Beachten Sie die veränderten Prozesse, da Einzeltransaktionen mit der Empfängerüberprüfung eingereicht werden müssen.
- Entscheiden Sie intern, wer bei Close-Match oder No-Match über die Ablehnung oder die Freigabe entscheidet.
- Achten Sie insbesondere bei der Anlage neuer Stammdaten auf die korrekte Schreibweise und auf eventuell vorhandene Hinweise Ihrer Zahlungsempfänger zu den zu nutzenden Empfängernamen.
Achtung!
Wir weisen ergänzend darauf hin, dass bei der Nutzung von EBICS weitere Optionen für die Empfängerüberprüfung bestehen. (z. B. Verzicht auf die Empfängerüberprüfung bei SEPA-Sammelaufträgen mit mehr als einer Transaktion). Weitere Informationen finden Sie unter EBICS.
Zahlungseingang
- Korrekte Schreibweise des Firmennamens gem. Handelsregister sicherstellen. Der dort hinterlegte Name ist der Name den die Bank als Kontoinhaber hinterlegt hat und für die Empfängerprüfung herangezogen wird.
- Es wird die Möglichkeit bestehen, zusätzlich aussagekräftige „Commercial Names“ bei der Hausbank in den Stammdaten hinterlegen zu lassen. Die genauen Regeln für den „Commercial Name“ sind jedoch noch nicht geklärt.
Hinweis: Andere verwendete Begriffe für Markennamen sind: „commercial names, Wortmarken, Handelsnamen und für den Firmennamen ist es der „legal name“. - Schreibweise des eigenen Firmennamens auf Rechnungs- und Überweisungsvordrucken anpassen. Firmennamen deutlich im Kopfbereich des Vordrucks angeben. Darauf achten, den Kontoinhaber in Verbindung mit der IBAN zu platzieren.
Ab dem 9. Oktober 2025 entfällt die Betragsgrenze von 100.000 Euro. Das bedeutet, dass Echtzeitüberweisungen in unbegrenzter Höhe möglich sind. Sofern eine betragliche Begrenzung nach diesem Termin gewünscht ist, kann im Online Banking ein individuelles Echtzeitlimit hinterlegt werden. Über andere Kanäle (z. B. über EBICS) kann das Limit nicht verändert werden.
Achtung! Ein individuelles festgelegtes Echtzeitlimit gilt für alle Zahlungswege, Online Banking und EBICS!
Wenn Sie eine Überweisung trotz eines No Match- oder Close Match-Ergebnisses autorisieren und ausführen, tragen Sie das Risiko einer Fehlüberweisung.
Bitte beachten Sie, dass auch bisher bei Eingabe einer falschen IBAN das Risiko einer Fehlüberweisung beim Auftraggeber lag. Die neue Empfängerüberprüfung (VOP) bietet einen zusätzlichen Schutz, auf den jedoch durch Opt-Out auch verzichtet werden kann.
Ja, alle bisherigen Gründe, die zu einer Ablehnung in der Zahlungsverarbeitung geführt haben, bleiben weiterhin bestehen (z. B. Empfängerkonto aufgelöst etc.), sodass eine Zahlung auch bei einem Match abgelehnt werden kann.

Verification of Payee (VOP) – die Empfängerüberprüfung für EBICS-Firmenkunden: Was Sie wissen müssen und wie wir Ihnen dabei helfen. Verification of Payee (VOP) – die Empfängerüberprüfung für EBICS-Firmenkunden: Was Sie wissen müssen und wie wir Ihnen dabei helfen.
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