EBICS Änderungen 2025

Alle wichtigen Informationen für EBICS-Firmenkunden zusammengefasst.

VOP-Regelwerk (Verification of Payee) – Änderungen ab 10/2025 

Die anstehenden Neuerungen im SEPA-Überweisungsverkehr erfordern bei EBICS-Firmenkunden umfangreiche Anpassungen in Softwareprodukten, internen Prozessen und Zahlungsverkehrsabläufen. 

Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister das VOP-Regelwerk des European Payments Council (EPC) umsetzen. Dieses Regelwerk gilt für SEPA-Überweisungen und Echtzeitüberweisungen, jedoch nicht für Lastschriften. Ziel der Empfängerüberprüfung (VOP) ist es, Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern. 

Die Empfängerüberprüfung vergleicht den Empfängernamen und die IBAN aus der Überweisung mit den Stammdaten der kontoführenden Empfängerbank. Bei Firmenkunden ist der Firmenname aus dem Handelsregister hinterlegt. Es wird möglich sein, plausible Markennamen ergänzend zu hinterlegen.

Ein wichtiger Unterschied bei Firmenkunden ist das Wahlrecht, Überweisungen mit oder ohne Empfängerüberprüfung einzureichen. Die Datenqualität der Stammdaten bei den Zahlenden und den Empfängerbanken ist entscheidend.

Hinweis: Andere verwendete Begriffe für Markennamen sind: „commercial names, Wortmarken, Handelsnamen und für den Firmennamen ist es der „legal name“.

Wichtige EBICS-Dokumente 

Zum besseren Verständnis empfehlen wir die Webseite www.ebics.de. Bitte beachten Sie besonders die Dokumente in den Menüpunkten:

  • DatenformateSpezifikation der Datenformate: „Anlage_3_Datenformate_V3.9.pdf“
  • EBICS-Standard – Menüpunkt Hinweise Hersteller & Kunden - Abschnitt Firmenkundeninformation zur Empfängerüberprüfung (Verification of Payee) (pdf)
  • EBICS-Standard – Menüpunkt Implementation-Guide- Abschnitt Umsetzung der Instant Payments Regulierung im EBICS-Verfahren (pdf)

Neue Kunden-Bedingungen 

Die Neuerungen werden mit Ihnen über neue Kunden-Bedingungen vereinbart. Diese beinhalten unter anderem neue Limits für Echtzeitüberweisungen. Ab dem 05. Oktober 2025 gibt es keine Betragsbegrenzung mehr (derzeit 100.000 Euro). 

Das neue Zeitlimit für Echtzeitüberweisungen beträgt 10 Sekunden, beginnend mit der Übergabe des Auftrags an die Clearingstelle durch das Zahler-Kreditinstitut (die Clearingstelle sollte innerhalb dieses Zeitlimits die Durchführung der Transaktion an das Zahler-Kreditinstitut melden). 

Neue Haftungsregelungen sind ebenfalls enthalten.

EBICS-Überweisungsprozesse mit und ohne VOP (Option für Firmenkunden)

Die EBICS-Überweisungsprozesse mit und ohne VOP gelten für die derzeit gültigen EBICS-Versionen 2.5 und 3.0.x. Firmenkunden haben das Recht, VOP zu deaktivieren und bei Bedarf wieder zu aktivieren. Dies gilt für Überweisungssammler im Format SCT bzw. SCT Inst mit mehr als einer Transaktion. Die Wahl, ob VOP genutzt wird, besteht für jeden eingereichten Sammler und gilt für alle Transaktionen des Sammlers. Je nach Wahl werden die entsprechenden Auftragsarten/BTF genutzt.

Geänderte Haftungsregelungen sehen vor, dass Banken haften, allerdings nur bei Nutzung von VOP-In und kompletter Übereinstimmung der geprüften Empfängerdaten („Match“). 

Übersicht mit und ohne VOP
Prozess ohne VOP-Prüfung

Beim Prozess ohne VOP-Prüfung („Opt-Out“ bzw. „VOP-Out“) gibt es keine prozessualen Änderungen für EBICS-Überweisungssammler mit mehr als einer Transaktion. Der EBICS-Prozess bleibt gleich. Bestehende Geschäftsvorfälle bzw. Auftragsarten/BTFs können unverändert in der EBICS-Software verwendet werden. 

EBICS V 2.5
Auftragsart
GeschäftsvorfallEBICS V 3.0 ff
BTF-Parameter1
CCTSEPA-Überweisungen im Format SCT ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)SCT//VOO/pain.001/ oder
SCT///pain.001/
CCCSEPA-Überweisungen (XML-Container)
ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)
SCT/DE/VOO/pain.001/XML oder
SCT/DE//pain.001/XML
CIPSEPA-Echtzeitüberweisungen im Format SCTInst
ohne VOP-Prüfung (Opt-Out)
SCI//VOO/pain.001/ oder
SCT///pain.001/

1) bestehende BTF-Parameter werden aus Transparenzgründen und wegen europaweiter Einheitlichkeit um Opt-Out als „VOO“ in Element ergänzt, Prozess bleibt unverändert

Prozess mit VOP-Prüfung

Dieser Prozess ist neu. Zum einen gibt es neue Auftragsarten/BTF. Zum anderen ist ein separater bzw. geänderter Unterschrifts-Vorgang in den Software-Produkten erforderlich. Beim Prozess mit VOP-Prüfung („Opt-In“ bzw. „VOP-In“) muss die EBICS-Software dies auch unterstützen. Wenn Sie eine Nutzung in Betracht ziehen, sprechen Sie mit Ihrem Software-Hersteller. Bitte beachten Sie: Sammler mit nur einer Transaktion sind bei uns über „Opt-In“ abzuwickeln

EBICS V 2.5
Auftragsart
GeschäftsvorfallEBICS V 3.0 ff BTF-Parameter2)
CTVSEPA-Überweisung(en) im Format SCT 
mit VOP-Prüfung (Opt-In)
SCT//VOI/pain.001/
CTVSEPA-Überweisung(en) (XML-Container)
mit VOP-Prüfung (Opt-In)
SCT//VOI/pain.001/
CIVSEPA-Echtzeitüberweisung(en) im Format SCTInst
mit VOP-Prüfung (Opt-In)
SCI//VOI/pain.001/
VPZVOP Status Report
(1..n pain.002-Nachrichten in zip-Container)
REP/DE/VOP/pain.002/ZIP

2) Opt-In als „VOI“ in Element gekennzeichnet

Ablauf der Überprüfung

Nach Übertragung des SEPA-Sammlers wird die VOP-Prüfung beim Zahlungsdienstleister ausgelöst. Geleistete bankfachliche Unterschriften werden ignoriert bzw. lediglich als Transportunterschrift gewertet, da die VOP-Prüfung grundsätzlich vor der (bankfachlichen) Autorisierung erfolgen muss.

Die Empfängerüberprüfung wird für jede Transaktion durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Rahmen von VOP gesammelt und können folgende Ausprägungen haben:

  • „Match“ (Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Close Match“ (geringe Abweichungen beim Empfängernamen)
  • „No Match“ (keine Übereinstimmung beim Empfängernamen)
  • „Check cannot be performed“ (Prüfung aus verschiedenen Gründen nicht möglich)

Informationen, dass die VOP-Prüfung abgeschlossen ist und der VOP-Status zum Download bereitsteht, werden im Kundenprotokoll HAC ausgegeben. Die VOP-Ergebnisse werden dem Einreicher in der Unterschriftenmappe (VEU) in gesammelter Form dargestellt und können zusätzlich als VOP-Status-Report im Format pain.002 mit detaillierteren Informationen abgerufen werden. Ein Sammler wird nach der VOP-Prüfung unter Kenntnisnahme der VOP-Ergebnisse entweder in der Unterschriftenmappe komplett per VEU freigegeben oder storniert.

Weitere Details finden Sie in den Beschreibungen in den o.a. EBICS-Dokumenten.

Weitere Informationen

Die maximale Ausführungszeit für den Erhalt der VOP-Antwort beträgt ca. 5 - 7 Sekunden. Wenn das anfragende Kreditinstitut keine Antwort in dieser Zeit erhält, informiert es den Zahler darüber, dass die Überprüfung nicht möglich war („Check cannot be performed“). 

Hinweis zur Verbuchung einer Echtzeitüberweisung: Der Gutschriftsbetrag muss am Kundenkonto verfügbar sein und fließt direkt in den Dispositionssaldo ein, wobei die Gutschriftsbuchung am Konto später erfolgen kann.

Empfehlung: Prüfen Sie, ob der von Ihren Zahlern verwendete Empfängername mit dem tatsächlichen Kontoinhabernamen bei der SozialBank übereinstimmt. Wenn nicht, besteht Handlungsbedarf! In den camt.053-Nachrichten kann man sich über Auswertungen der Empfängernamen (unter <Cdtr>) bei Überweisungsgutschriften einen Überblick über die derzeit genutzten Namen machen.

Weitere Informationen und FAQ zu den Änderungen im SEPA-Zahlungsverkehr stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.