Erfahren Sie…
- welche Einnahmen und Tätigkeiten die Vermögensverwaltung bei Vereinen umfasst.
- welche rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vermögenverwaltung von Vereinen gelten.
- welche Faktoren Sie bei der Vermögensverwaltung besonders beachten sollten.
- warum Sorgfalt bei der Vermögensverwaltung von Vereinen essenziell ist.
Welche Tätigkeiten umfasst die Vermögensverwaltung von Vereinen?
Die Vermögensverwaltung umfasst alle Maßnahmen zur Nutzung und Erhaltung des bestehenden Vereinsvermögens – ohne unternehmerisches Risiko. Typische Einnahmen sind:
- Zinseinnahmen: Erträge aus verzinsten Konten oder Sparanlagen.
- Dividenden: Ausschüttungen aus Beteiligungen oder Fondsanteilen.
- Mieteinnahmen: Einnahmen aus der Vermietung vereinseigener Immobilien.
- Pachteinnahmen: Erlöse aus der Verpachtung von Grundstücken oder Räumlichkeiten.
- Lizenzgebühren: Einnahmen aus der Nutzung von Vereinsrechten oder Marken.
Diese Tätigkeiten gelten als Teil der steuerlich begünstigten Vermögensverwaltung, solange sie dem Satzungszweck dienen und nicht in einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb übergehen. Sie sind von der Körperschaftsteuer befreit, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Mit unserer innovativen Anlagelösung für die Vermögensverwaltung gemeinnütziger Organisationen finden Sie heraus, wie Sie Ihr Vereinsvermögen richtlinienkonform anlegen können. Unsere innovative Anlagelösung für die Vermögensverwaltung von Vereinen, Stiftungen und Co.
Zu GemeinwohlInvest
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten für die Vermögensverwaltung von Vereinen?
Die Vermögensverwaltung von Vereinen unterliegt klaren gesetzlichen Vorgaben, um die Gemeinnützigkeit zu sichern. Sie ist zulässig, solange sie dem Satzungszweck dient und nicht in eine wirtschaftliche Tätigkeit übergeht.
Die rechtliche Grundlage bildet in Deutschland die Abgabenordnung (AO). Besonders relevant sind:
- § 14 AO: Eine Vermögensverwaltung liegt vor, wenn Vermögen (z. B. Kapitalvermögen oder Immobilien) zur Erzielung von Erträgen genutzt wird. Entscheidend ist, dass die Einnahmen Ausfluss des Vermögens sind, nicht Ergebnis aktiver wirtschaftlicher Tätigkeit.
- § 55 AO: Die Mittelverwendung muss selbstlos und ausschließlich für den Satzungszweck erfolgen. Auch Erträge aus der Vermögensverwaltung, etwa aus Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen, dürfen nicht zur persönlichen Bereicherung verwendet werden. Sie müssen dem Vereinszweck zugutekommen und können zur nachhaltigen Finanzierung eingesetzt werden.
- § 62 AO: Die Bildung von Rücklagen ist erlaubt, wenn sie der langfristigen Sicherung des Vereins oder der Wiederbeschaffung von Vermögensgegenständen dient. Rücklagen aus der Vermögensverwaltung dürfen nicht in den Bereich des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs überführt werden.
- Der Freistellungsbescheid des Finanzamts bestätigt die Steuerbefreiung des Vereins. Er wird regelmäßig überprüft und setzt eine ordnungsgemäße Mittelverwendung voraus. Klare Anlagerichtlinien können dabei helfen, die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben gegenüber dem Finanzamt nachvollziehbar darzustellen.
Worauf ist bei der Vermögensverwaltung zu achten?
Ordnen Sie jede Einnahme direkt dem passenden Bereich der Vermögensverwaltung wie Zinsen, Mieteinnahmen oder Dividenden zu.
Erfassen Sie alle Einnahmen vollständig in Ihrer Vereinsbuchhaltung und trennen Sie nach Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und ggf. wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
Dokumentieren Sie jede Einnahme mit einem passenden Nachweis (z. B. Kontoauszüge, Miet- oder Pachtverträge).
Warum ist eine sorgfältige Vermögensverwaltung für Vereine essenziell?
Neben der steuerlichen Relevanz ist eine sorgfältige Vermögensverwaltung auch rechtlich bedeutsam. Vorstandsmitglieder tragen hierbei eine besondere Verantwortung. Fehlerhafte Buchführung oder eine nicht satzungsgemäße Mittelverwendung können zu steuerlichen Nachteilen und persönlichen Haftungsrisiken führen. Auch die Gemeinnützigkeit kann gefährdet sein, wenn Einnahmen falsch verwendet oder Tätigkeitsbereiche nicht klar abgegrenzt werden.
Eine klare Struktur, regelmäßige Kontrolle und transparente Dokumentation helfen unabhängig von der Größe des Vereins, diese Risiken zu minimieren und die Vereinsziele langfristig abzusichern.
Fazit
Eine professionelle Vermögensverwaltung unterstützt Vereine dabei, ihre finanziellen Mittel im Einklang mit dem Satzungszweck zu sichern und verantwortungsvoll zu investieren. So wird die Vermögensverwaltung zum strategischen Instrument für nachhaltiges Finanzmanagement und ist gleichzeitig klar abgegrenzt vom wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und steuerlich privilegiert.
Das könnte Sie auch interessieren