ESG – Nachhaltigkeitsmanagement in der
Sozialwirtschaft neu denken
Nachhaltigkeit rückt stärker in den Fokus – nicht nur durch gesetzliche Vorgaben. Politik, Gesellschaft und Finanzierungspartner erwarten zunehmend Transparenz und Engagement. Für Einrichtungen der Sozial- und Gesundheitswirtschaft wird nachhaltiges Handeln zum Schlüssel für Vertrauen und Zukunftsfähigkeit. Auch ohne direkte Berichtspflicht nach CSRD lohnt sich der Blick auf ökologische und soziale Leistungen.
Gemeinsam mit der SozialGestaltung begleiten wir Sie dabei – mit fundierter Beratung und praxisnahen Lösungen. Für ausführliche Informationen und konkrete Anwendungsbeispiele, melden Sie sich zu unserem online StrategieImpuls “Nachhaltigkeit strategisch nutzen - was Banken und andere Stakeholder von Ihnen erwarten” am 21.08.2025 an.
VSME-Standard – Nachhaltigkeit einfach umsetzen
VSME-Standard – Nachhaltigkeit einfach umsetzen

Der freiwillige VSME-Standard bietet kleinen und mittleren Trägern einen einfachen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung – verständlich und modular. So schaffen Sie Transparenz, stärken das Vertrauen Ihrer Stakeholder und sichern sich Vorteile u. a. bei Förderung und Personalgewinnung. Wie Sie den Einstieg einfach umsetzen, erfahren Sie in unserem online StrategieImpuls.
Ihre Vorteile des VSME-Standards:
- Einfach starten: Kein komplexes Regelwerk – der VSME ist klar strukturiert und leicht anwendbar.
- Nur relevante Daten: Sie berichten nur, was Sie selbst erheben – dank Value-Chain-Cap.
- Strategisch nutzen: ESG-Daten gezielt einsetzen – z. B. für Personal, Energie, Qualität und Investitionen.
- Flexibel skalierbar: Zwei Module – je nach Bedarf und Ressourcen.

Jetzt anmelden zum StrategieImpuls "Nachhaltigkeit strategisch nutzen - was Banken und andere Stakeholder erwarten" am 21.08.20.2025. Sie erhalten einen umfassenden Überblick zum Thema ESG mit konkreten Anwendungsbeispielen. Melden Sie sich jetzt zu unserem StrategieImpuls "Nachhaltigkeit strategisch nutzen" am 21.08.20.2025 an.
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Warum ESG-Reporting jetzt zählt
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist längst mehr als eine regulatorische Pflicht – sie wird zum strategischen Instrument. Auch wenn viele Träger der Sozial- und Gesundheitswirtschaft aktuell noch nicht berichtspflichtig sind, steigen die Erwartungen von außen deutlich. Banken, Fördermittelgeber, Versicherungen und andere Stakeholder verlangen zunehmend belastbare ESG-Daten, um Entscheidungen fundiert treffen zu können. Wer hier vorbereitet ist, schafft Vertrauen, sichert sich Zugang zu Finanzierung und Fördermitteln und positioniert sich als verantwortungsbewusster Partner.
Gleichzeitig hilft ESG-Reporting auch intern: Es schafft Klarheit über eigene Stärken und Handlungsfelder, unterstützt bei Investitionsentscheidungen, verbessert die Steuerung von Personal- und Ressourcenfragen und stärkt die Qualitätssicherung. Nicht zuletzt wird Nachhaltigkeit auch für Mitarbeitende und Bewerber:innen immer wichtiger – wer hier glaubwürdig kommuniziert, erhöht seine Attraktivität als Arbeitgeber.
Der VSME-Standard bietet dafür eine pragmatische Lösung: Er ermöglicht einen strukturierten Einstieg, ohne zu überfordern – und schafft die Grundlage, um künftigen Anforderungen souverän zu begegnen.
Die EU hat in den letzten Jahren eine Reihe von Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeführt, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen (ESG) Aktivitäten transparent darzulegen. Zu den zentralen Regelwerken zählen die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), die Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) und die Taxonomie-Verordnung. Sie zielen darauf ab, nachhaltiges Wirtschaften zu fördern und verlässliche Informationen über die gesamte Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Doch einige EU-Mitgliedstaaten, darunter Deutschland, forderten, die bürokratischen Belastungen für Unternehmen zu reduzieren und ihnen mehr Zeit für die Umsetzung zu gewähren. Im Rahmen eines „Omnibus-Verfahrens“ hat die EU-Kommission daher vorgeschlagen, die bestehenden und zukünftigen ESG-Berichtspflichten zu bündeln, zu reduzieren und zu vereinfachen
Die wesentlichen Änderungen sehen vor, dass
- nur noch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen und entweder mehr als 50 Mio. Euro Umsatz oder 25 Mio. Euro Bilanzsumme einen CSRD Bericht erstellen müssen
- die Berichtspflicht um 2 Jahre verschoben wird, beginnend mit dem Geschäftsjahr 2027, Veröffentlichung des ersten Berichts 2028
- die Anzahl der Datenpunkte erheblich reduziert werden, die Inhalte konkretisiert und keine sektorspezifischen Standards mehr geben sollen
- EU-Taxonomie-Angaben nur noch CSRD berichtspflichtige Unternehmen erstellen, die mehr als 450 Mio. Euro Umsatzerlöse aufweisen
- eine sogenannte Obergrenze für die Wertschöpfungskette festgelegt wird. In dieser heißt es, dass ESRS keine Berichtspflichten enthalten dürfen, die Unternehmen verpflichten, von KMU Informationen in ihrer Wertschöpfungskette zu erhalten, die über die nach dem verhältnismäßigen Standard für börsennotierte KMU offenzulegenden Informationen hinausgehen. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, den Meldeaufwand zu verringern und die Übertragung von Verpflichtungen (Trickle-Down-Effekt) auf kleinere Unternehmen zu begrenzen.
- der verhältnismäßige Standard soll auf Basis des VSME-Standards beruhen.
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Das Team Nachhaltigkeit der SozialGestaltung unterstützt Sie von der Bestandsaufnahme bis zum fertigen Bericht – pragmatisch, wirksam, passgenau. Kontaktieren Sie uns gerne über E-Mail: nachhaltigkeit@sozialgestaltung.de