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Ab 2021 sind in vier neuen Bereichen Pflegepersonaluntergrenzen geplant
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will ab dem 1. Januar 2021 Pflegepersonaluntergrenzen in vier weiteren stationären Bereichen einführen: der Inneren Medizin, der Allgemeinen Chirurgie, der Pädiatrie und der pädiatrischen Intensivmedizin. Wie schon 2019 geht das BMG damit den Weg über eine Ersatzvornahme, weil sich Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband nicht bis Ende August auf neue pflegesensitive Bereiche verständigt haben. Folgende Regelungen sind geplant:
Seit 2019 gelten Pflegepersonaluntergrenzen in den Bereichen Geriatrie, Intensivmedizin, Unfallchirurgie und Kardiologie, seit 2020 zudem in den Bereichen Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Schlaganfalleinheit und neurologische Frührehabilitation. Infolge der Corona-Pandemie wurden die Untergrenzen ab dem 1. März ausgesetzt. Die Grenzwerte in den Bereichen Intensivmedizin und Geriatrie gelten wieder seit dem 1. August, die übrigen Grenzwerte bleiben bis zum Ende dieses Jahres ausgesetzt.
Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen anhand monatlicher Durchschnittswerte zu ermitteln. Pro Quartal müssen sie die Schichten anzeigen, in denen die Grenzen un-terschritten wurden. Krankenhäusern, die die Grenzwerte unterschreiten, drohen Vergütungsabschläge.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die geplante Ausweitung der Pflegepersonalunter-grenzen auf weitere Fachrichtungen. Demnach werde die Chance vertan, eine sachgerechte und am Patientenwohl orientierte Personalbemessung in Krankenhäusern einzuführen. Die vorgesehene Ausweitung sei angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen wie dem Fachkräftemangel und den coronabedingten Mehrbelastungen absolut unverständlich. Der GKV-Spitzenverband widerspricht der Stellungnahme der DKG. Es brauche sofort verlässliche Mindeststandards für die Pflege am Krankenhausbett, um eine Patientengefährdung zu verhindern.
„Mit der Einführung und Weiterentwicklung der Personaluntergrenzen schafft der Gesetzgeber gerade für pflegesensible Bereiche mehr Verbindlichkeit“, sagt Jens Dreckmann aus dem Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft (KGW) der BFS Service. „Gleichzeitig schränken die Vorgaben die Flexibilität der Häuser enorm ein. Insbesondere in den Abteilungen Innere Medizin und Chirurgie ist der Pflegeaufwand der Patientinnen und Patienten zum Teil sehr heterogen. Starre Verhältniszahlen sind in diesen Abteilungen nur schwer definierbar. Vielmehr sollten die Verhältniszahlen den Aufwand des Einzelnen berücksichtigen und sich nicht rein an der Fachabteilungsbezeichnung orientieren. Zudem erfordert das Nachhalten der Untergrenzen zusätzlichen hohen Dokumentationsaufwand“, gibt der Leiter des KGW zu bedenken.
Jens Dreckmann
Leiter Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
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T 0221 98816-818
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