In der Corona-Krise waren insbesondere Tagespflegen, Kindertageseinrichtungen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung und Jugendherbergen flächendeckend von behördlich angeordneter Schließung betroffen. Neben Leistungen aus den verschiedenen Corona-Rettungsschirmen und Entschädigungsansprüchen an öffentliche Stellen, greifen viele Träger auch auf individuell bestehende Betriebsschließungs- oder Betriebsausfallsversicherungen zurück, um die Umsatzausfälle zu kompensieren. Leistungsablehnungen durch Versicherungsunternehmen haben bereits zu gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt.