Kündigungsgeld Spende

Mit Rücklagen noch mehr für den guten Zweck bewirken: Profitieren Sie als spendensammelnde Organisation von 1,20 % p.a. attraktivem Sonderzins für Ihr Kündigungsgeld.

Eine Frau mit kurzen, blonden Haaren in einem blauen Hemd lächelt, während sie mit einem Laptop auf einem Sofa sitzt.

Spendengelder verantwortungsvoll verwalten und finanziell handlungsfähig bleiben

Mit dem Kündigungsgeld bieten wir Ihnen die ideale Ergänzung bzw. Alternative zum Festgeld und Tagesgeld. Es kombiniert einen variablen Zinssatz mit einer unbegrenzten Laufzeit und einer kurzfristigen Verfügungsmöglichkeit. Im Gegensatz zu Festgeldanlagen können Sie jederzeit kündigen und nach Ablauf der Kündigungsfrist von 45 Tagen direkt über Ihr Geld verfügen.

Damit Ihre Rücklagen noch mehr für Ihren guten Zweck bewirken, bieten wir spendensammelnden Organisationen ab dem 31.07.2026 unser „Kündigungsgeld Spende“ mit einem attraktiven Sonderzins von 1,20 % p.a. Das bedeutet für Sie 0,30 Prozentpunkte mehr Verzinsung im Vergleich zum regulären Kündigungsgeld. 

Alles was Sie dafür brauchen ist ein Geschäftskonto sowie ein zusätzliches Spendenkonto mit vergünstigtem Arbeitspostenentgelt bei der SozialBank. 

Jetzt Konditionen für Kündigungsgeld anfragen:

Ihre Vorteile

  • Attraktiver Sonderzins: Profitieren Sie von 1,20 % attraktivem Sonderzins im Vergleich zum regulären Kündigungsgeld.
  • Schnelle Verfügbarkeit: Sie können jederzeit kündigen und Ihr Geld nach Ablauf der Kündigungsfrist von 45 Tagen direkt abheben.
  • Keine feste Laufzeit: Im Gegensatz zu Festgeldanlagen sind Sie nicht an feste Laufzeiten gebunden.
  • Einlagensicherung: Ihr Kapital ist durch den Institutsschutz der BVR Institutssicherung GmbH und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. geschützt.

Ihre Konditionen

Kündigungsgeld ist eine flexible Anlageform, die es Ihnen ermöglicht, Ihr Geld sicher und gewinnbringend anzulegen, während Sie gleichzeitig die Möglichkeit haben, jederzeit auf Ihr Kapital zuzugreifen. Diese Anlageform bietet eine attraktive Verzinsung und ist besonders für Anleger geeignet, die eine hohe Flexibilität wünschen.

  • Mindesteinlage: 5.000,00 Euro
  • Maximaleinlage: 50.000.000,00 Euro
  • Laufzeit: unbefristet
  • Kündigungsfrist: 45 Tage
  • Variabler Zinssatz* (ab 31.07.2026): 1,20 % p.a. Sonderzins** statt regulär 0,90 % p.a.

* Die SozialBank AG behält sich vor, Zinssätze variabel an die jeweilen Zinssätze des Neugeschäfts für Einlagen dieser Art anzupassen. Diese orientieren sich an den aktuellen Marktverhältnissen.

** Voraussetzung für den Sonderzins ist ein Geschäftskonto sowie ein zusätzliches Spendenkonto mit vergünstigtem Arbeitspostenentgelt bei der SozialBank. 

FAQ Kündigungsgeld Spende
Was ist Kündigungsgeld und wie funktioniert es?

Kündigungsgeld ist eine flexible Anlageform ohne feste Laufzeit, bei der Sie Ihr Kapital mit einer Kündigungsfrist von 45 Tagen abheben können. Der Zinssatz ist variabel und bietet eine attraktive Verzinsung im Vergleich zu klassischen Sparbüchern.

Welche Vorteile bietet das Kündigungsgeld der SozialBank?

Zu den wichtigsten Vorteilen gehören:
Attraktiver variabler Zinssatz
Keine feste Laufzeit
Schnelle Verfügbarkeit nach 45 Tagen Kündigungsfrist
Hohe Einlagensicherung durch den Schutz der BVR Institutssicherung GmbH

Diese Punkte machen Kündigungsgeld zu einer flexiblen Alternative zu Fest- und Tagesgeld.

Für wen eignet sich das Kündigungsgeld?

Kündigungsgeld eignet sich vor allem für institutionelle Kunden, die eine sichere, verzinste und zugleich flexible Anlageform suchen. Es ist ideal für Organisationen aus der Sozial- und Gesundheitswirtschaft, die Kapital kurzfristig verfügbar halten müssen.

Wie hoch ist der mögliche Anlagebetrag beim Kündigungsgeld?

Der Anlagebetrag liegt beim Kündigungsgeld bei mindestens 5.000 Euro und maximal 50 Mio. Euro.

Was ist der Unterschied zwischen Kündigungsgeld und Festgeld?

Im Unterschied zum Festgeld ist das Kapital beim Kündigungsgeld nicht langfristig gebunden. Sie können jederzeit kündigen und nach Ablauf der 45‑tägigen Frist über das Geld verfügen. Festgeldanlagen hingegen haben eine feste Laufzeit und bieten keine flexible Verfügbarkeit.

Wie ist mein Geld abgesichert?

Ihr Kündigungsgeld unterliegt der Einlagensicherung der BVR Institutssicherung GmbH (BVR-ISG) und der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e. V. (BVR-SE). Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben sie die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz).