Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG)
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend die vorvertraglichen Entgeltinformationen zur Verfügung. Hiermit informieren wir Sie über die Entgelte, die bei Nutzung der wichtigsten mit dem Zahlungskonto verbundenen Dienste anfallen, damit Sie diese mit anderen Konten vergleichen können.
Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG) beim Konto BFS-Komfort
Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG) beim Konto BFS-Komfort PLUS
Vorvertragliche Entgeltinformationen (§§ 5 bis 9 ZKG) beim Konto BFS-Komfort MAX
Darüber hinaus können auch Entgelte für hier nicht aufgeführte Dienste anfallen. Umfassende Informationen erhalten Sie im Preis- und Leistungsverzeichnis.
Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten
Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend ein Glossar zur Verfügung, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.