Bequem per IdentSolutions bei der Kontoeröffnung identifizieren
Für die Kontoeröffnung und die Nutzung unserer Produkte benötigen wir einmalig einen Identitätsnachweis von Ihnen.
Damit erfüllen wir gesetzliche Vorgaben und stellen gleichzeitig sicher, dass Ihre Daten und Ihr Zahlungsverkehr bestmöglich geschützt sind.
Wir haben unseren Legitimationsprozess so gestaltet, dass er zu Ihren Bedürfnissen passt: einfach, flexibel und sicher. Sie entscheiden selbst, welches Verfahren am besten zu Ihnen passt.
Mit IdentSolutions legitimieren Sie sich:
- bequem per Videochat
- vollständig digital über die eID-Funktion Ihres Personalausweises
- oder klassisch in einer Postfiliale
Welche Legitimation passt am besten zu Ihnen?
| Ihre Situation | Empfohlenes Verfahren |
| Sie möchten es besonders schnell und digital | eID |
| Sie wünschen Unterstützung während des Prozesses | Video-Legitimation |
| Sie bevorzugen eine persönliche Identifikation | POSTIDENT |
Legitimationsprozess jetzt starten
Sind meine Daten sicher?
Ja. Ihre Daten sind bei uns in sicheren Händen.
Ihre im Rahmen der Legitimation aufgenommenen persönlichen Daten werden über unseren zertifizierten Dienstleister an die SozialBank verschlüsselt übertragen.
Legitimation per Videochat
Mit dem Videochat-Verfahren unseres Partners IDnow legitimieren Sie sich bequem online, per PC (mit funktionsfähiger Webcam), Tablet oder Smartphone. Geschulte Mitarbeitende führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.
Vorteile des Videochats:
- Durchführung von überall – zu Hause oder unterwegs
- Unterstützung durch ein geschultes Team
- Schnelle Durchführung in wenigen Minuten
- Verfügbarkeit täglich von 8:00 – 24:00 Uhr
- Direkte elektronische Übermittlung Ihrer Daten
So funktioniert der Videochat:
- Sie starten den Prozess über den Button
- Sie stellen eine sichere Videoverbindung her
- Sie zeigen Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Ihre Angaben werden überprüft und bestätigt
- Sie schließen den Prozess direkt online ab
Für die Legitimation benötigen Sie:
- ein Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet oder PC)
- eine stabile Internetverbindung
- ein gültiges Ausweisdokument
Unser Tipp: Nutzen Sie Smartphone oder Tablet – damit erzielen Sie die beste Bildqualität.
Für die Durchführung verwenden Sie die SecureGo+ App, die Sie im Prozess einfach herunterladen können.
Legitimation durch Personalausweis mit eID-Funktion
Mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) legitimieren Sie sich vollständig digital – ohne Videochat und ohne Wartezeit.
Dieses Verfahren ist besonders effizient und ermöglicht Ihnen eine schnelle Identifikation direkt über Ihr Smartphone.
Das bietet Ihnen die eID-Legitimation:
- Sehr schnelle Durchführung
- Komplett digital über Ihr Smartphone
- Zeitlich flexibel – jederzeit möglich
- Hohe Sicherheit durch verschlüsselte Übertragung
Ideal, wenn Sie Ihre Legitimation selbstständig und ohne Gespräch durchführen möchten.
Voraussetzungen:
- Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion
- persönliche Ausweis-PIN
- Smartphone mit entsprechender App
So funktioniert die eID-Legitimation:
- Sie starten den Prozess und wählen die eID-Legitimation
- Sie werden automatisch zur Anwendung unseres Partners Authada weitergeleitet
- Sie laden bei Bedarf die SecureGo+ App herunter
- Sie scannen Ihren persönlichen Identifikationscode
- Sie halten Ihren Personalausweis an Ihr Smartphone
- Sie geben Ihre PIN ein
- Sie bestätigen die Legitimation mit einer TAN
POSTIDENT – Identifikation in der Postfiliale
Alternativ können Sie sich persönlich in einer Postfiliale legitimieren.
Dieses Verfahren eignet sich besonders, wenn Sie den klassischen Weg bevorzugen oder keine digitalen Verfahren nutzen möchten.
So funktioniert POSTIDENT:
- Sie registrieren sich über den Button
- Sie erhalten Ihren POSTIDENT-Coupon (digital oder zum Ausdrucken)
- Sie gehen in eine Postfiliale Ihrer Wahl
- Ihre Identität wird vor Ort überprüft
- Die Deutsche Post übermittelt Ihre Daten an uns
Ihre Vorteile:
- Bundesweit verfügbare Filialen
- Persönliche Identifikation vor Ort
- Sichere Übermittlung Ihrer Daten
- Übernahme aller relevanten Ausweisdaten
Wichtige Kundeninformation zum Transparenzregister
Das Transparenzregister ist eine Einrichtung zur Erfassung und Verwaltung von Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten, die hinter einem Unternehmen stehen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Register rechtlich im Geldwäschegesetz verankert. Das Transparenzregister wird hoheitlich in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesanzeigerverlag verwaltet.
Zur Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sind juristische Personen des Privatrechts (u. a. AG, GmbH, UG, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, KG a.A., Europäische Aktiengesellschaft (SE)) und eingetragene Personengesellschaften (u. a. OHG, KG, Partnerschaften) sowie von bestimmten Trusts und Treuhändern von nicht rechtsfähigen Stiftungen mit eigennützigem Stiftungszweck und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen und ihren Sitz in Deutschland haben.
Die Gemeinnützigkeit hat keinen Einfluss hierauf und die in diesem Zusammenhang entstehenden Verwaltungsgebühren für die Führung des Transparenzregisters.
Elektronische, kostenlose Eintragungen
Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Die Eintragung ist kostenlos. Für die Verwaltung wird eine Jahresgebühr von derzeit EUR 2,50 (Stand 01/2020) erhoben. Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt. Rechtliche Auskünfte erteilt das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Verstöße gegen die oben genannten Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Hierfür ist ebenfalls das BVA zuständig.
Legen Sie uns bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung Ihren Meldenachweis vom Transparenzregister vor, kann unsererseits die andernfalls für uns verpflichtende gesonderte Abfrage unterbleiben.
Der Nachweis des ggf. vorhandenen wirtschaftlich Berechtigten ist allerdings weiterhin durch Sie anhand gängiger Unterlagen, wie beispielsweise Gesellschafterliste und Organigramm zu erbringen.
Das Formular Feststellung der Wirtschaftlich Berechtigten hierfür finden Sie in unserem Servicebereich unserer Website unter Service - Weitere Formulare - Formulare.
Welche Verpflichtungen hat die SozialBank?
Das Transparenzregister gilt nicht als alleinige Informationsquelle.
Daher sind wir gesetzlich verpflichtet, die wirtschaftlich Berechtigten zusätzlich selbst zu prüfen.
Weichen die Angaben von den Registerdaten ab, müssen wir unter bestimmten Voraussetzungen eine sogenannte Diskrepanzmeldung abgeben.