Bequem per POSTIDENT bei der Kontoeröffnung identifizieren
Um Ihnen als Kunden noch mehr Servicequalität im Rahmen der Kontoeröffnung bzw. Produktnutzung der SozialBank bieten zu können, wurde der Prozess rund um unser Legitimationsverfahren den heutigen Kundenanforderungen angepasst. Mit dem POSTIDENT der Deutschen Post können Sie sich sicher und verlässlich in dem flächendeckenden Filialnetz der Post, mit Ihrem neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion (Online-Ausweisfunktion) und auch per Videochat ganz einfach und unkompliziert identifizieren.
Entscheiden Sie selbst, welches Verfahren in der Postfiliale oder per Videochat für Sie am besten geeignet ist, und nutzen Sie das POSTIDENT-Verfahren für einen reibungslosen Zahlungsverkehr bei der SozialBank. Wählen Sie Ihre Legitimationsmöglichkeit, indem Sie eine der unten stehenden Boxen klicken.
Sind meine Daten sicher?
Selbstverständlich sind Ihre Daten sicher. Diese werden verschlüsselt durch das POSTID-Portal der Deutschen Post zur SozialBank übertragen. Die von Ihnen erstellten Fotos sowie die Videoaufzeichnung werden nach bankrechtlichen Vorschriften gespeichert. Eine Aufzeichnung der Videoübertragung findet nicht statt. Wünschen Sie keine Erstellung und Speicherung von Fotos oder einer Aufzeichnung, bitten wir Sie zur Identitätsfeststellung POSTIDENT durch Postfiliale zu nutzen.
POSTIDENT durch Postfiliale
Mit dem Legitimationsverfahren in einer Postfiliale Ihrer Wahl können Sie sich in dem flächendeckenden Filialnetz der Post sicher und zuverlässig identifizieren.
In der von Ihnen gewählten Postfiliale wird die Legitimation anhand des per Post zugesandten POSTIDENT Coupons und Ihres Ausweises durchgeführt.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten. Die Deutsche Post übermittelt anschließend Ihr Daten an uns auf einem zuverlässigen Weg.
Dieses Verfahren ist konform mit dem Geldwäschegesetz.
Nutzen Sie einfach den unten aufgeführten Button, um sich direkt zu Ihrem gewählten POSTIDENT-Verfahren anzumelden.
Falls Sie Ihren POSTIDENT Coupon verlegt haben, können Sie diesen nach der Registrierung individuell ausdrucken oder direkt auf Ihrem Smartphone nutzen.
Die Vorteile von POSTIDENT durch Postfiliale:
- Bundesweit flächendeckendes Filialnetz
- Hohe Sicherheit vor Fälschung und Betrug durch moderne Ausweislesegeräte
- Übernahme aller relevanten Ausweisdaten
- Rücksendung der kompletten Unterlagen durch die Deutsche Post direkt an die SozialBank AG
Schnelle Rücksendung der Identifizierungsformulare.
Registrieren Sie sich direkt hier!
POSTIDENT durch Videochat
Mit dem Video Ident-Verfahren POSTIDENT durch Videochat können Sie sich per PC, Tablet, Smartphone oder App von einem Call-Center-Agenten der Deutschen Post online schnell und einfach identifizieren lassen. Dieses Verfahren der Video-Legitimation ist konform mit dem Geldwäschegesetz. So einfach geht es... und es dauert nur wenige Minuten.
Mit der Videolegitimation können Sie sich online direkt am PC, Tablet oder Smartphone mit Ihrem deutschen Personalausweis oder Reisepass legitimieren. Ihre Angaben werden mit denen auf Ihrem Ausweis verglichen und Fotos von Ihnen und dem Ausweis erstellt. Hierfür wird eine sichere Videochat-Verbindung zwischen Ihrem PC, Tablet oder Smartphone mittels einer stabilen Internetverbindung aufgebaut. Zur Durchführung der Legitimation benötigen Sie entweder einen PC, ein Tablet oder ein Smartphone mit Kamera.
Vorteile
- Jederzeit von überall möglich – per PC, Tablet, Smartphone oder App
- Die Call-Center-Agenten der Deutschen Post sind täglich von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr erreichbar
- Die Video-Legitimation mit POSTIDENT durch Videochat dauert nur wenige Minuten
- Unmittelbare elektronische Bereitstellung der Identifizierungsdate
POSTIDENT durch Personalausweis mit eID-Funktion
Mit dem Ident-Verfahren POSTIDENT durch neuen Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion können Sie sich online bei der Deutschen Post schnell und einfach identifizieren lassen. Dieses Verfahren der Legitimation ist konform mit dem Geldwäschegesetz.
Wichtiger Hinweis:
Zur Hinterlegung Ihrer Unterschriftsprobe schicken Sie uns bitte zusätzlich eine gut lesbare Kopie Ihres Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Reisepass) zu.
Postalisch:
SozialBank AG
- Kundenservice -
Postfach 10 03 24
50442 Köln
oder
per E-Mail* an:
*) Bitte beachten Sie hierbei, dass ausschließlich Informations-Unterlagen entsprechend unserer AGB Ziffer 11 (2.b) „Aufträge per E-Mail“ sowie aus Sicherheitsgründen nur Dateianhänge in folgenden Formaten entgegengenommen werden können: PDF, JPG, PNG und TIFF sowie Office-Formate WORD, EXCEL und POWERPOINT.
online - unkompliziert & schnell
Nach dem Start des von Ihnen ausgewählten Verfahrens POSTIDENT durch neuen Personalausweis (nPA) werden Sie automatisch auf die Webseite AusweisApp (Software vom Dienstleister des Bundes "Governikus") geleitet.
Über das Smartcardlesegerät mit BSI-Zulassung werden die Ausweisdaten des neuen Personalausweises übermittelt.
Mit der Eingabe Ihrer persönlichen 6-stelligen PIN, die Sie von Ihrem Bürgerbüro im Zusammenhang mit Ihrem neuen Personalausweis erhalten haben, stimmen Sie der verschlüsselten Datenübermittlung zu.
Es erfolgt ein Abgleich mit Ihren postalischen Adressinformationen.
POSTIDENT durch neuen Personalausweis gilt als sicheres Verfahren zur Online-Identifizierung am PC über einen Webbrowser.
Vorteile
- Identifizierung an einem Computer Ihrer Wahl unter Verwendung eines Smartcardlesegerätes (mit BSI Zulassung) und der AutentApp
- Übernahme relevanter Ausweisdaten
- Sie haben die Möglichkeit, bei Bedarf weitere Dokumente hochzuladen
- Schnelle und elektronische Bereitstellung der Identifizierungsdaten
Direkt zum POSTIDENT durch Personalausweis
*Die AusweisApp sowie Ihr Kartenlesegerät müssen auf Ihrem System ordnungsgemäß installiert bzw. an Ihrem System angeschlossen sein.
Wichtige Kundeninformation zum Transparenzregister
Das Transparenzregister ist eine Einrichtung zur Erfassung und Verwaltung von Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten, die hinter einem Unternehmen stehen. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Register rechtlich im Geldwäschegesetz verankert. Das Transparenzregister wird hoheitlich in der Bundesrepublik Deutschland vom Bundesanzeigerverlag verwaltet.
Zur Eintragung ihrer wirtschaftlich Berechtigten verpflichtet sind juristische Personen des Privatrechts (u.a. AG, GmbH, UG, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen, KG a.A., Europäische Aktiengesellschaft (SE)) und eingetragene Personengesellschaften (u.a. OHG, KG, Partnerschaften) sowie von bestimmten Trusts und Treuhändern von nicht rechtsfähigen Stiftungen mit eigennützigem Stiftungszweck und Rechtsgestaltungen, die solchen Stiftungen in ihrer Struktur und Funktion entsprechen und ihren Sitz in Deutschland haben.
Die Gemeinnützigkeit hat keinen Einfluss hierauf und die in diesem Zusammenhang entstehenden Verwaltungsgebühren für die Führung des Transparenzregisters.
Elektronische, kostenlose Eintragungen
Die Eintragungen in das Transparenzregister sind elektronisch unter www.transparenzregister.de vorzunehmen. Die Eintragung ist kostenlos. Für die Verwaltung wird eine Jahresgebühr von derzeit EUR 2,50 (Stand 01/2020) erhoben. Das Transparenzregister wird vom Bundesanzeiger Verlag geführt. Rechtliche Auskünfte erteilt das Bundesverwaltungsamt (BVA).
Verstöße gegen die oben genannten Transparenzpflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Hierfür ist ebenfalls das BVA zuständig.
Legen Sie uns bei Aufnahme der Geschäftsbeziehung Ihren Meldenachweis vom Transparenzregister vor, kann unsererseits die andernfalls für uns verpflichtende gesonderte Abfrage unterbleiben.
Der Nachweis des ggf. vorhandenen wirtschaftlich Berechtigten ist allerdings weiterhin durch Sie anhand gängiger Unterlagen, wie beispielsweise Gesellschafterliste und Organigramm zu erbringen.
Das Formular Feststellung der Wirtschaftlich Berechtigten hierfür finden Sie in unserem Servicebereich unserer Website unter Service - Formulare.
Welche Verpflichtungen hat die SozialBank AG?
Da das Transparenzregister keinen öffentlichen Glauben genießt, müssen wir weiterhin den wirtschaftlich Berechtigten ermitteln.
Bei Abweichungen der Angaben zu den vom Transparenzregister zurück gemeldeten Daten sind wir unter bestimmten Bedingungen zu einer sogenannten Diskrepanz-Meldung verpflichtet.