Glossar zu Zahlungskontodiensten

Ein Mann im Rollstuhl sitzt an einem Schreibtisch und tippt Zahlen in einen Taschenrechner ein.

Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten

Gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 5 ZKG in Verbindung mit § 14 Absatz 3 ZKG stellen wir Ihnen nachfolgend ein Glossar zur Verfügung, das die Funktionsweise bestimmter Zahlungsverkehrsdienstleistungen erklärt.

Glossar zu mit einem Zahlungskonto verbundenen Diensten