Sicherung Ihrer Geldanlage

Informationen zur gesetzlichen Einlagensicherung und zum Institutsschutz über den Bundesverband der Deutschen Volksbanken- und Raiffeisenbanken

SozialBank

Starker Verband - zusätzlicher Schutz

Im Rahmen der rechtlichen Harmonisierung in Europa traten gesetzliche Regelungen für den Einlegerschutz in Kraft. Der deutsche Gesetzgeber setzte am 3. Juli 2015 die EU-Richtlinie über Einlagensicherungssysteme in nationales Recht um.

Wir sind der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR) angeschlossen. Diese hat die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihr angeschlossenen Banken abzuwenden oder zu beheben. Hierdurch werden die Insolvenz einer angeschlossenen Bank und damit auch ein Entschädigungsfall vermieden. Dieser sogenannte Institutsschutz ist also dem o. g. Einlagenschutz vorgeschaltet.

Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung und somit seit mehr als 80 Jahren hat es keine Insolvenz einer der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank gegeben, sodass noch nie ein Einleger entschädigt werden musste.

Weitere Informationen zum Thema Einlagensicherung finden Sie auch auf den Seiten des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken.

Schreiben Sie uns!