Informationen für Anleger

Hinweise zur Bankenabwicklung und Gläubigerbeteiligung

SozialBank

Informationen für Anleger im Abwicklungsfall

Als Reaktion auf Erfahrungen in der Finanzkrise 2008 haben viele Staaten Regelungen erlassen, mit denen ausfallgefährdete Banken zukünftig ohne eine Beteiligung des Steuerzahlers geordnet abgewickelt werden können. Dies führt dazu, dass Anteilsinhaber und Gläubiger von Banken im Falle einer Abwicklung an deren Verlusten beteiligt werden können. Ziel ist es, die Abwicklung einer Bank ohne den Einsatz öffentlicher Mittel zu ermöglichen.

Die Europäische Union hat dazu folgende Rechtsakte verabschiedet:

  • Die Sanierungs- und Abwicklungsrichtlinie (Bank Recovery and Resolution Directive, kurz: BRRD)
  • Die Verordnung zur Festlegung einheitlicher Vorschriften sowie eines einheitlichen Verfahrens für die Abwicklung von Kreditinstituten und bestimmten Wertpapierfirmen im Rahmen eines einheitlichen Abwicklungsmechanismus und eines einheitlichen Abwicklungsfonds (SRM-Verordnung)

Die BRRD sieht unter anderem vor, dass jeder EU-Mitgliedstaat eine nationale Abwicklungsbehörde einrichtet, die bestimmte Rechte zur Abwicklung und Sanierung von Kreditinstituten hat.

Diese Maßnahmen können sich nachteilig auf Anteilsinhaber und Gläubiger von Banken auswirken. Die exakte Ausgestaltung der Maßnahmen auf nationaler Ebene, die Abwicklungsbehörden treffen können, kann sich jeweils im Detail unterscheiden.

Hinweis: Abwicklungsverfahren anderer, insbesondere auch nicht-europäischer Länder können auch abweichend und noch einschneidender ausgestaltet sein.

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