Unterstützung auf Zeit, Wirkung mit Dauer:
Mit dem Stifterdarlehen wirksam Mittel mobilisieren
Als Stiftung oder Spendenorganisation stehen Sie vor der Herausforderung, nachhaltige Finanzierungsquellen zu erschließen. Das Stifterdarlehen bietet eine flexible Alternative zur klassischen Spende oder Zustiftung und eröffnet Ihnen Zugang zu einer neuen Zielgruppe: Menschen, die Ihre gemeinnützigen Projekte fördern möchten, ohne sich durch eine Spende dauerhaft von ihrem Kapital zu trennen.
Ihre Unterstützenden stellen einen Geldbetrag als zinsloses und kostenfreies Darlehen zur Verfügung – befristet oder unbefristet. Mit den steuerfreien Kapitalerträgen aus der Anlage der Stifterdarlehens-Gelder finanzieren Sie Ihre Projekte. Die SozialBank sichert das Kapital mit einer Bürgschaft ab und übernimmt die richtlinienkonforme Anlage entsprechend Ihrer individuellen Anlagekriterien für Sie.
Gemeinsam etwas bewegen: So funktioniert das Stifterdarlehen
Sie gewinnen engagierte Unterstützer*innen, die einen Teil ihres Vermögens im Rahmen eines zinslosen und kostenfreien Darlehens befristet oder unbefristet für Ihre gemeinnützige Organisation einsetzen möchten. Die Darlehensverträge schließen Sie direkt mit Ihren Unterstützer*innen. Die SozialBank ist dabei nicht Darlehensgeber, sondern schafft den passenden Rahmen und sorgt für Sicherheit:
- Struktureller Rahmen und Bürgschaft: Wir definieren gemeinsam mit Ihnen die Bedingungen und stellen eine Globalbürgschaft bereit, innerhalb derer Sie Stifterdarlehen einwerben können.
- Absicherung der Darlehen: Wir bürgen für die Rückzahlungsansprüche der Darlehensgeber – das stärkt Vertrauen und erleichtert die Gewinnung von Unterstützer*innen.
- Gemeinsame Kapitalanlage: Das Kapital aus dem Stifterdarlehen legen wir gemeinsam mit Ihnen individuell an. Bei der Entscheidung der Anlageform stehen Ihre Anlagerichtlinien und Risikobereitschaft sowie die aktuelle Marktsituation im Vordergrund.
In wenigen Schritten zum Stifterdarlehen
Wir beraten Sie gern. In einem gemeinsamen Gespräch definieren wir die Vertragsbedingungen und stellen Ihnen eine Globalbürgschaft aus.
Mit der Globalbürgschaft als Sicherheit schließen Sie Darlehensverträge mit Stiftenden und legen das Kapital gemeinsam mit uns gewinnbringend an.
Nutzen Sie die Zinserträge zur Umsetzung Ihrer gemeinnützigen Ziele und Satzungszwecke. Der Rahmen kann flexibel erweitert und gemeinsam angepasst werden.
Ein Stifterdarlehen unterscheidet sich von einer Spende dadurch, dass das Vermögen nicht dauerhaft übertragen wird. Bei einem Stifterdarlehen bleibt das Kapital grundsätzlich für die Stiftenden zugänglich und kann zu einem späteren Zeitpunkt zurückgefordert werden. So können Unterstützende die Arbeit Ihrer Organisation fördern, ohne sich dauerhaft von ihrem Kapital zu trennen.
Die Absicherung der Stifterdarlehen erfolgt im Rahmen einer Bankbürgschaft. Als SozialBank begleiten wir den Prozess des Stifterdarlehens: Wir stellen eine Bankbürgschaft zur Absicherung der Darlehen bereit und legen das Kapital gemeinsam mit Ihnen gemäß Ihrer Anlagerichtlinien an.
Die Mittel aus einem Stifterdarlehen werden entsprechend der Anlagerichtlinien Ihrer Organisation angelegt. Die daraus erwirtschafteten Erträge stehen Ihnen für Ihre gemeinnützige Arbeit zur freien Verfügung.
Ja. Das Stifterdarlehen wird durch eine Bankbürgschaft der SozialBank abgesichert. Diese gewährleistet die Rückzahlung des Darlehensbetrags und bietet Unterstützenden zusätzliche Sicherheit für ihr eingebrachtes Kapital.
Ein Stifterdarlehen ist vor allem für Personen interessant, die eine gemeinnützige Organisation langfristig unterstützen möchten, ihr Vermögen aber zunächst nicht dauerhaft übertragen wollen. Es verbindet gesellschaftliches Engagement mit finanzieller Flexibilität. Als Organisation erhalten Sie dadurch Zugang zu einer neuen Gruppe an Unterstützenden.
Ja, eine Umwandlung in eine Zustiftung ist möglich. Einige Stifter*innen entscheiden sich im Laufe der Zeit dazu, den Darlehensbetrag zu spenden und in eine Zustiftung umzuwandeln. Dadurch wird aus dem zeitlich angelegten Engagement ein langfristiger Beitrag zum Stiftungskapital.
Nein. Das Stifterdarlehen kommt nicht nur für Stiftungen in Frage. Das Angebot richtet sich an alle gemeinnützigen Träger, die ihre Arbeit finanziell unterstützen und weiterentwickeln möchten. Neben Stiftungen können also auch auch Vereine und gGmbHs entsprechende Stifterdarlehens- oder Treugutverträge anbieten.
Die Anlage der Mittel aus dem Stifterdarlehen erfolgt individuell und orientiert sich an den Zielen, Anforderungen und Bedürfnissen Ihrer Organisation. Dabei stehen Stabilität, langfristiger Werterhalt und eine Anlagestrategie im Fokus, die mit den gemeinnützigen Zielsetzungen Ihrer Organisation vereinbar ist.