Stifterdarlehen

Bei einem Stifterdarlehen stellen Darlehensgeber*innen bzw. Stifter*innen einer Stiftung oder Spendenorganisation einen Betrag als zinsloses, kostenfreies, befristetes oder unbefristetes Darlehen zur Verfügung und werden damit zu Stiftenden auf Zeit.

Eine Person sitzt auf einer Außentreppe, lächelt ein Telefon an, mit einer Tasse und einer Tasche neben sich.

Gemeinnützige Unterstützung für Spendenorganisationen und Stiftungen

Viele Menschen möchten eine gemeinnützige Organisation mit einem finanziellen Beitrag unterstützen. Doch nicht alle möchten sich mit einer Spende oder Zustiftung dauerhaft binden, sondern bei Bedarf auf ihr Kapital zurückgreifen können. Mit einem Stifterdarlehen, auch Spenderdarlehen genannt, können sich diese Menschen für Ihre Organisation mit einem zinslosen Kredit engagieren. Als Stiftung oder Spendenorganisationen können Sie das Kapital der Darlehensgeber*innen bzw. Stifter*innen bei uns als Bank anlegen und mit den erwirtschafteten Erträgen Ihre Projekte umsetzen.

 

Vorteile für Ihre Stiftung
Zinsloses und kostenfreies Darlehen
Sie erhalten – befristet oder unbefristet – ein zinsloses und kostenfreies Darlehen. Die steuerfreien Kapitalerträge können Sie frei verwenden.
Nachhaltige Anlage des Kapitals
Wir legen das Kapital gemeinsam mit Ihnen nach gemeinwohlorientierten Regeln und nach Ihren individuellen Kriterien an.
Absicherung durch die SozialBank
Wir definieren mit Ihnen einen bestimmten Rahmen, in dessen Umfang die enthaltenen Stifterdarlehen vollumfänglich abgesichert werden.

Gemeinsam etwas bewegen: So funktioniert das Stifterdarlehen

Stifterdarlehen sind eine Lösung für Menschen, die sich finanziell mit einem Teil Ihres Vermögens engagieren möchten, aber noch nicht sicher sagen können, ob sie das infrage kommende Kapital zu einem späteren Zeitpunkt noch benötigen. Bei einem Stifterdarlehen stellen Darlehensgeber*innen bzw. Stifter*innen einer Stiftung oder Spendenorganisation einen Betrag als zinsloses, kostenfreies, befristetes oder unbefristetes Darlehen zur Verfügung und werden damit zu Stiftenden auf Zeit. Das Darlehen wird über unsere Bankbürgschaft abgesichert, die eine Rückzahlung garantiert. Das Kapital aus dem Stifterdarlehen legen wir gemeinsam mit Ihnen als Stiftung individuell nach Ihren Anlagerichtlinien an. Bei der Entscheidung der Anlageform (hauseigene Festgelder, Anleihen, Aktien oder Fondsprodukte, wie der BfS Nachhaltigkeitsfonds Green Bonds) stehen die Anlagerichtlinien und die Risikobereitschaft der Stiftung sowie die aktuelle Marktsituation im Vordergrund.

Eva Nolte, Bundesgeschäftsführerin BUND
Vor über zehn Jahren eingeführt, erreichen unsere Stifterdarlehen heute mit rund 4,5 Mio. Euro ein ähnlich hohes Volumen wie unser Stiftungskapital und stärken die Projekte der BUNDstiftung.

In wenigen Schritten zum Stifterdarlehen

Schritt 1
Beratung und Vertrag

Kontaktieren Sie unsere Expert*innen. Gemeinsam definieren wir die Vertragsbedingungen und stellen Ihnen eine Globalbürgschaft aus.

Schritt 2
Darlehen vereinbaren

Mit der Globalbürgschaft als Sicherheit schließen Sie Darlehensverträge mit Stiftenden und legen das Kapital bei uns gewinnbringend an.

Schritt 3
Projekte realisieren

Nutzen Sie die Zinserträge zur Umsetzung Ihrer Satzungszwecke. Der Rahmen kann flexibel erweitert und gemeinsam angepasst werden.