Erfolgreiches Fundraising mit Geldauflagenmarketing
Geldauflagenmarketing ist ein wirkungsvoller Weg, um die Finanzierung gemeinnütziger Projekte zu sichern. Während klassisches Fundraising auf freiwillige Spenden von Unterstützerinnen und Unterstützern setzt, eröffnet das Geldauflagenmarketing bzw. Bußgeldmarketing zusätzliche Fördermittel – durch gerichtliche Zuweisungen im Rahmen von Ermittlungs- und Strafverfahren.
Gemäß § 153a der StPO kann ein Ermittlungs- oder Strafverfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt werden. Diese Zahlung kann zugunsten einer gemeinnützigen Organisation erfolgen. Für viele Einrichtungen ist das eine wertvolle Einnahmequelle, da die Mittel zweckungebunden sind und dort eingesetzt werden können, wo sie gebraucht werden. Strafverfahren können gegen Geldauflage eingestellt werden – zugunsten gemeinnütziger Organisationen, zweckfrei und flexibel einsetzbar
Spenden generieren durch Geldauflagenmarketing
In Deutschland werden jährlich über sechs Millionen Strafverfahren geführt. Viele davon enden mit einer Geldauflage statt einer Anklage. In den vergangenen Jahren wurden auf diesem Wege mehr als 87 Millionen Euro an gemeinnützige Organisationen verteilt.
Wie funktioniert das Geldauflagenmarketing?
Gemeinnützige Organisationen können sich im Geldauflagen-Jahrbuch listen lassen.
Das Jahrbuch wird bundesweit an Richter*innen und Staatsanwält*innen versendet.
Das Jahrbuch dient als Entscheidungshilfe bei der Auswahl von Empfängern für Geldauflagen.
Professionelle Unterstützung für mehr Wirkung
Die GFS Fundraising Solutions GmbH begleitet Organisationen bei der strategischen Umsetzung des Geldauflagenmarketings. Sie gibt ein exklusives Jahresmagazin mit Fachbeiträgen heraus, das bundesweit an zuweisungsberechtigte Stellen verteilt wird – und damit maximale Sichtbarkeit für gelistete Organisationen schafft.