Compliance

Unterstützen Sie uns über unser Hinweisgeber- und Beschwerdesystem

SozialBank

Wir als SozialBank sind stolz darauf, eine verlässliche Partnerin für unsere Kund*innen im Sozial- und Gesundheitssektor zu sein. Dies nachhaltig zu gewährleisten, gelingt uns jedoch nur, wenn wir gemeinsam agieren und uns verantwortungsbewusst, aufrichtig und integer verhalten. Dazu gehört auch, dass wir das Vorbeugen und Aufdecken von Verstößen gegen gesetzliche, regulatorische und interne Vorgaben ernst nehmen. Hierzu benötigen wir Ihre Unterstützung. 

Helfen Sie uns zu erkennen, wo wir bereits gut sind und wie wir für Sie noch besser werden können. Haben Sie Fragen, Bedenken, Hinweise oder Beschwerden? Möchten Sie uns Feedback geben? 

Dann wenden Sie sich bitte per Post, E-Mail, Telefon oder anonym online über unser Beschwerde- und Hinweisgebersystem an uns: 

  • Post: SozialBank AG, Beschwerdemanagement, Konrad-Adenauer-Ufer 85, 50668 Köln
  • Telefon: 0221 973560
  • E-Mail: beschwerden@sozialbank.de
Kontakt für Beschwerden
Kontakt für Hinweise und Beschwerden Kontakt für Beschwerden

Unser Beschwerde- und Hinweisgebersystem bietet Ihnen die Möglichkeit, Beschwerden und bekannte oder vermutete Verstöße anonym zu melden. Unser Beschwerde- und Hinweisgebersystem bietet die Möglichkeit, Beschwerden und bekannte oder vermutete Verstöße anonym zu melden.

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Kontakt für Hinweise und Beschwerden

Wie funktioniert das?

Mit dem BKMS® Incident Reporting haben Sie die Möglichkeit, uns neben der namentlichen Angabe von Beschwerden jeglicher Art auch namentlich oder anonym Hinweise zu vermutetem oder bewiesenem Fehlverhalten zu geben. Da uns der direkte Austausch mit unseren Mitarbeitenden, Kund*innen und anderen Stakeholdern sehr wichtig ist, möchten wir Sie ermutigen, bei der Abgabe von Hinweisen Ihren Namen anzugeben. Selbstverständlich werden wir die Daten strengvertraulich behandeln. Darüber hinaus möchten wir Sie bitten, in jedem Fall den geschützten Postkasten einzurichten. Hierdurch ist es uns möglich, mit Ihnen in Kontakt zu treten und Nachfragen zu stellen. Selbstverständlich wahrt der geschützte Postkasten auf Ihren Wunsch Ihre Anonymität. 

Das BKMS® Incident Reporting dient dazu, der SozialBank Hinweise nach der EU-Whistleblower-Richtlinie (2019/1937) und Beschwerden zu melden und Hinweisgeber zu schützen. Ein Missbrauch zu anderen Zwecken kann einen Straftatbestand darstellen. 

Viele Themen lassen sich auf dem direkten persönlichen Weg klären. Bitte wenden Sie sich mit einer Problemstellung deshalb zunächst an uns, bevor Sie ein Verfahren bei einer externen Beschwerdestelle einleiten. Als externe Meldestelle für Hinweise dient die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht).

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren lesen

 

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