Die Hauptversammlung der Bank für Sozialwirtschaft hat am 25. Juni 2024 stattgefunden
Ordentliche Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft hat am Dienstag, dem 25. Juni 2024, um 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Bank für Sozialwirtschaft AG, Konrad-Adenauer-Ufer 85, 50668 Köln, stattgefunden.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise zur Anreise mit dem Auto:
Wegen des EM-Fußballspiels England-Slowenien am 25. Juni in Köln ist das Konrad-Adenauer-Ufer als Public-Viewing-Fläche für den Autoverkehr gesperrt. Von der Wörthstraße kann das Konrad-Adenauer-Ufer nur in Richtung Norden befahren werden. Sie erreichen uns über die Riehler Straße und die Wörthstraße. Wir empfehlen, die Zieladresse Wörthstraße 15-17 in das Navigationsgerät einzugeben. Unser Gebäude befindet sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Parkplätze finden Sie in den umliegenden Straßen. Bitte planen Sie bei der Anreise mit dem Auto ausreichend Zeit ein oder nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel.
Gegenanträge liegen aktuell nicht vor.
Passwortgeschützter Internetservice:
Aktionäre können sich auch elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung anmelden, eine Vollmacht an eine dritte Person sowie eine Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.
LOGIN:
LOGIN zum passwortgeschützten Internetservice zur Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Vollmachts- und Weisungserteilung.
Beachten Sie die Anmeldefrist:Dienstag, 18. Juni 2024, 24:00 Uhr.
Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 4. Juni 2024, 00:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht sowie die Erteilung oder die Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auf elektronischem Weg über den passwortgeschützten Internetservice bis zum 24. Juni 2024, 24:00 Uhr, erfolgen.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG:
Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an sozialbank@linkmarketservices.eu gerichtet werden.