Am 15. Juni 2023 findet die Hauptversammlung der Bank für Sozialwirtschaft statt.
Ordentliche Hauptversammlung
Die ordentliche Hauptversammlung der Bank für Sozialwirtschaft Aktiengesellschaft findet am Donnerstag, dem 15. Juni 2023, um 10:00 Uhr, in den Räumlichkeiten der Bank für Sozialwirtschaft AG, Konrad-Adenauer-Ufer 85, 50668 Köln, statt.
Aktionäre können sich auch elektronisch über den passwortgeschützten Internetservice zur Hauptversammlung anmelden, eine Vollmacht an eine dritte Person sowie eine Vollmacht mit Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter erteilen.
LOGIN zum passwortgeschützten Internetservice zur Anmeldung, Eintrittskartenbestellung, Vollmachts- und Weisungserteilung: LOGIN
Beachten Sie die Anmeldefrist: Donnerstag, 8. Juni 2023, 24:00 Uhr. Für die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice ist eine Zugangsberechtigung erforderlich. Aktionären, die spätestens am 25. Mai 2023, 00:00 Uhr, im Aktienregister der Gesellschaft eingetragen sind, werden die individuellen Zugangsdaten (Zugangskennung und Passwort) zusammen mit der Einladung zur Hauptversammlung zugesandt. Die Nutzung des passwortgeschützten Internetservice durch den Bevollmächtigten setzt voraus, dass der Bevollmächtigte die entsprechenden Zugangsdaten erhält.
Die Erteilung oder der Widerruf einer Vollmacht sowie die Erteilung oder die Änderung von Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter kann auf elektronischem Weg über den passwortgeschützten Internetservice bis zum 14. Juni 2023, 24:00 Uhr, erfolgen.
Bestätigung der Stimmenzählung nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG: Der Abstimmende kann von der Gesellschaft nach § 129 Abs. 5 Satz 1 AktG innerhalb eines Monats nach dem Tag der Hauptversammlung eine Bestätigung darüber verlangen, ob und wie seine Stimme gezählt wurde. Ein entsprechendes Verlangen kann per E-Mail an sozialbank@better-orange.de gerichtet werden.