Warum ist das Thema Geldanlage für Stiftungen so wichtig?
Gemeinnützige Stiftungen verfolgen das Ziel, dauerhaft einen bestimmten Zweck zum Wohl der Allgemeinheit zu erfüllen. Im Unterschied zu anderen Organisationsformen wie Vereinen oder Aktiengesellschaften verfügt eine Stiftung weder über eine*n Eigentümer*in noch über Mitglieder – sie steht also für sich selbst. Gerade deshalb spielt das Stiftungskapital, welches auch als Grundstockvermögen beziehungsweise Grundstockkapital bezeichnet wird, eine zentrale Rolle. Das Grundstockvermögen setzt sich aus dem bei der Gründung eingebrachten Kapital sowie möglichen späteren Zustiftungen zusammen und ist die finanzielle Basis, um den Stiftungszweck nachhaltig und generationenübergreifend zu erfüllen.
Der Erhalt des Grundstockvermögens ist im Gesetz verankert und wird regelmäßig durch die zuständige Stiftungsbehörde überprüft. Ziel ist es auf der einen Seite also, den Wert des Stiftungsvermögens dauerhaft zu erhalten. Gleichzeitig sollen möglichst hohe Ausschüttungen erwirtschaftet werden, um die gemeinnützige Arbeit der Stiftung zu finanzieren. Aus den besonderen Rahmenbedingungen ergeben sich für Vermögensverantwortliche in Stiftungen zwei zentrale Anlageziele:
- der dauerhafte Erhalt des Stiftungsvermögens
- die Erwirtschaftung von Erträgen zur Verwirklichung des Stiftungszwecks.

Das Grundstockvermögen bzw. Stiftungskapital setzt sich aus dem bei der Gründung eingebrachten Kapital sowie etwaigen Zustiftungen zusammen und ist die finanzielle Basis, um den Stiftungszweck langfristig zu erfüllen. Das Grundstockvermögen setzt sich aus dem bei der Gründung eingebrachten Kapital sowie etwaigen Zustiftungen zusammen.

Geldanlage für Stiftungen: Im Spannungsfeld zwischen Werterhalt und Zweckverwirklichung
Erträge aus der Anlage des Stiftungsvermögens unterliegen grundsätzlich dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung – sie sollen also nach Möglichkeit direkt für die Verwirklichung des Stiftungszwecks eingesetzt werden. Allerdings erlaubt das Stiftungsrecht bis zu einem Drittel der Erträge für freie Rücklagen zu nutzen. Diese Rücklagen können entweder verwendet werden, um den Wert des Stiftungsvermögens inflationsbedingt zu sichern oder um in wirtschaftlich schwächeren Jahren die Stiftungsarbeit verlässlich weiterführen zu können.
Gerade fördernde Stiftungen, die keine eigenen wirtschaftlichen Tätigkeiten ausüben und auf die Erträge aus dem Grundstockvermögen angewiesen sind, stehen hier vor besonderen Herausforderungen. In Zeiten niedriger Zinsen oder volatiler Kapitalmärkte kann ein Zielkonflikt entstehen: Die Erträge reichen nicht immer aus, um sowohl den langfristigen Erhalt des Stiftungskapitals als auch eine kontinuierliche Zweckverwirklichung gleichermaßen sicherzustellen. Vermögensverantwortliche von Stiftungen müssen dann abwägen, wie die Erträge eingesetzt werden: Wo sind Rücklagen sinnvoll, wo ist ein direkter Mitteleinsatz notwendig? Die Kunst der Geldanlage von Stiftungen liegt genau in dieser Balance – zwischen dem Schutz des Vermögens und der effektiven Umsetzung des Stiftungszwecks.

Stiftungen befinden sich häufig in einem Spannungsfeld zwischen Zweckverwirklichung und Werterhalt. Durch unsere langjährige Expertise im gemeinnützigen Sektor können wir diese Balance ideal abbilden: Mit GemeinwohlInvest bieten wir eine innovative Anlagelösung für die Vermögensverwaltung gemeinnütziger Organisationen. Unsere innovative Anlagelösung für die Vermögensverwaltung gemeinnütziger Organisationen.
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Strukturierte Anlageentscheidungen: Anlagerichtlinien
Prinzipiell unterliegt die Vermögensanlage von Stiftungen den Vorgaben der Stiftungssatzung sowie der Stiftungsgesetzgebung. Konkrete Handlungsanweisungen für die Vermögensanlage ergeben sich häufig jedoch nicht direkt aus der Stiftungssatzung. Die Formulierung von Anlagerichtlinien stellen in diesem Zusammenhang nicht nur eine wichtige Arbeitsgrundlage dar, sondern schützen den Stiftungsvorstand auch vor etwaigen Haftungsrisiken.
Die Anlagerichtlinien dienen der Ergänzung und Konkretisierung der Stiftungssatzung. Sie regeln wichtige Grundsätze für die Verwaltung des Grundstockvermögens und erleichtern zielorientierte und strukturierte Anlageentscheidungen. Anlagerichtlinien werden entweder von der Stifterin beziehungsweise vom Stifter selbst oder vom leitenden Stiftungsorgan erstellt. Sie sollten in schriftlicher Form von den Stiftungsgremien beschlossen werden und für alle, die sich mit der Vermögensanlage der Stiftung befassen, verbindlich sein – egal ob Gremienmitglieder, Mitarbeitende der Stiftung, Bankberater*innen oder Vermögensdienstleister.
In der Regel beinhalten Anlagerichtlinien eine Präambel, Informationen zur Anlagestrategie sowie die Regelung der Zuständigkeiten und Vorgaben zur Berichterstattung. Konkret werden beispielsweise die Anlageziele benannt sowie Ober- und Untergrenzen festgelegt, innerhalb derer Vermögensverantwortliche Anlageentscheidungen treffen können. Darüber hinaus können auch grundsätzliche Aussagen der Stiftungssatzung zur Zweckverwirklichung oder zur Bildung und Verwendung von Rücklagen in den Anlagerichtlinien konkretisiert werden. Auch konkrete Nachhaltigkeitskriterien, die idealerweise im Einklang zum Stiftungszweck stehen, können in den Anlagerichtlinien verbindlich festgeschrieben werden.

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Vermögensanlage von Stiftungen: Ein Leitfaden
Die Komplexität der Vermögensanlage von Stiftungen ist nicht zuletzt aufgrund der immer größer werdenden Bandbreite von Anlagemöglichkeiten gestiegen. In unserem Leitfaden beleuchten wir drei zentrale Aspekte, die Stiftungen beim Thema Vermögensanlage berücksichtigen sollten.
1. Die richtige Balance zwischen Thesaurierung und Ausschüttung
Die jüngste Stiftungsrechtsreform hat klargestellt, dass die nachhaltige und dauerhafte Erfüllung des Stiftungszwecks im Mittelpunkt steht und das Stiftungsvermögen eine unterstützende Funktion hat. Die Zweckverwirklichung hat demnach Vorrang vor dem Werterhalt. Wenn sich eine Stiftung über viele Jahre hinweg allerdings ausschließlich auf die Zweckverwirklichung konzentriert und keine Rücklagen bildet, nimmt ihre Tragfähigkeit im Laufe der Zeit rapide ab.
Zur Verdeutlichung: Bei einer Inflation in Höhe von 2 bis 3 % halbiert sich das Stiftungskapital nach 25 Jahren. Konservative Anlagen wie Festgelder oder Anleihen suggerieren häufig einen Werterhalt, lassen die Inflation jedoch unberücksichtigt und würden diesem Effekt bei vollständiger Ausschüttung der Erträge in Wahrheit eher Vorschub leisten. Langfristig kann die Fokussierung der Zweckverwirklichung auf Kosten der Wertstabilität daher zu einer großen Gefahr für den Erhalt der Stiftung werden. Vermögensverantwortliche sollten den Inflationsausgleich somit nicht vernachlässigen und stets den realen Werterhalt als Maßstab heranziehen.
Laut Abgabenordnung dürfen gemeinnützige Stiftungen ein Drittel ihrer Vermögenserträge für freie Rücklagen nutzen. Langfristig gesehen ist dies eine gute Faustregel für die Aufteilung der Überschüsse: Der größere Anteil der Erträge kann ausgeschüttet und im Sinne des Stiftungszwecks verwendet werden (Ausschüttung), während der kleinere Teil in einem Rücklagentopf angesammelt und investiert wird (Thesaurierung). Die Rücklagen profitieren vom Zinseszinseffekt und ermöglichen dadurch über die Jahre hinweg sowohl den realen Werterhalt des Stiftungsvermögens als auch die erforderlichen Ausschüttungen zur Zweckverwirklichung. In besonders schwierigen Phasen auf den Kapitalmärkten besteht zudem die Option, den angesparten Rücklagentopf aufzulösen und für die Zweckverwirklichung zu nutzen, ohne das Grundstockvermögen angehen zu müssen.
2. Bewusste Wahl der Risikoklasse
Neben der optimalen Ertragsverteilung spielt auch die Risikoklasse der Geldanlage eine große Rolle. Dem sicheren Erhalt des Grundstockvermögens steht der Renditeanspruch zur nachhaltigen Förderung des Stiftungszwecks gegenüber. Um zu vermeiden, dass die Stiftung im Zeitverlauf an Substanz und Wirkungskraft verliert, muss mindestens der reale Werterhalt erwirtschaftet werden – eine Balance, die eine bewusste Wahl der Risikoklasse erfordert. Während die meisten konservativen Anlagemöglichkeiten wie Festgelder in Bezug auf den realen Werterhalt mittlerweile schlecht abschneiden, können Aktienfonds die Inflationsrate häufig übertreffen. Allerdings bergen sie aufgrund ihrer Risikoklasse bei ungünstigen Einstiegszeitpunkten auch hohe Kursrisiken mit historischen Verlusten von bis zu 50 % oder mehr.
Eine ausgewogene Portfoliozusammensetzung aus verschiedenen Anlageklassen wie Renten, Aktien, Liquiditätsreserven und Immobilien ist auch für Stiftungen ein vernünftiger Ansatz. Eine Aktienquote von über 50 % für die Anlage des Grundstockvermögens stellt ein sehr hohes Risiko für den Werterhalt dar und sollte ohne angesammelte Rücklagen vermieden werden. Im Gegensatz dazu ist in einem separaten Rücklagentopf ein deutlich höheres Risikoprofil möglich – potenzielle Verluste betreffen hier im Fall der Fälle lediglich die zurückliegenden Ausschüttungen, während das ursprüngliche Grundstockvermögen unberührt bleibt
3. Vermögensanlage mit Impact
Stiftungen verwenden den Großteil ihrer Erträge aus dem Grundstockvermögen, um ihre gemeinnützigen Ziele zu erreichen. Sie können jedoch noch mehr bewirken, wenn sie nicht nur ihre Kapitalerträge, sondern ihr gesamtes Vermögen im Sinne ihres Stiftungszwecks einsetzen.
Die neuen Stiftungsgesetze legen fest, dass Stiftungen anzuerkennen sind, wenn sie ihre Ziele langfristig und nachhaltig erfüllen können. Die Abgabenordnung verpflichtet gemeinnützige Stiftungen darüber hinaus dazu, ihre Mittel für ihren gemeinnützigen Zweck einzusetzen. Stiftungen sollten ihr Geld daher idealerweise so anlegen, dass der positive gesellschaftliche Impact der Anlage im Einklang mit dem Stiftungszweck steht. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von „Mission Investing“ oder „Impact Investing“.

GemeinwohlInvest ist Ihr Partner für nachhaltige Anlagestrategien, die den Stiftungszweck Ihrer Stiftung in den Mittelpunkt stellen. GemeinwohlInvest ist Ihr Partner für nachhaltige Anlagestrategien, die den Stiftungszweck Ihrer Stiftung in den Mittelpunkt stellen.
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