
Mit der neuen Fördersystematik möchte die Aktion Mensch das Thema Wohnen für Menschen mit Behinderung noch zukunftsfähiger machen. Dazu wurden die bislang geltenden Förderprogramme im Lebensbereich Wohnen weiterentwickelt.
Seit dem 1. Juli 2022 gelten folgende vier Förderprogramme:
1. Selbstbestimmtes Wohnen:
Die bisherigen Förderprogramme „Neue Wohnformen entwickeln“ und „Wege zum selbstbestimmten Wohnen“ wurden zusammengeführt und weiterentwickelt. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 300.000 Euro, Projektförderung bis 50.000 Euro zuzüglich Kosten zur Herstellung der Barrierefreiheit bis max. 50.000 Euro oder eine Anschubförderung bis zu 300.000 Euro beantragt werden.
2. Wohnen 2 bis 8 Personen:
Das Förderprogramm löst „Wohnen 3 bis 8 Personen“ ab. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis zu 300.000 Euro und eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
3. Wohnen für 9 bis 16 Personen:
Das Förderprogramm ist angepasst worden und gilt künftig ausschließlich für ein inklusives Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. Für jedes Vorhaben kann ein Zuschuss über eine Investitionsförderung bis 120.000 Euro und eine Projektförderung bis zu 20.000 Euro beantragt werden.
4. Zeitlich begrenztes Wohnen:
Das Förderprogramm bleibt in der aktuellen Fassung bestehen. Hier kann für jedes Vorhaben ein Zuschuss bis zu 300.000 Euro beantragt werden.