
Avale oder auch Bürgschaften gibt es für fast alle Herausforderungen der Geschäftstätigkeit. Durch ein Aval optimieren auch Sozialunternehmen ihre Liquidität, da keine Sicherheitsleistung hinterlegt werden muss. Stattdessen tritt die Bank für Sozialwirtschaft als Bürge für sie auf.
Der Begriff „Aval“ zählt nicht zu den bekanntesten Wörtern im Sprachgebrauch, obwohl das gleichnamige Finanzinstrument in der Praxis häufig vorkommt. Doch was ist ein Aval überhaupt? Der Fachbegriff ist auch als Wechselbürgschaft bekannt und bezeichnet die Übernahme einer Haftung durch eine Bank gegenüber einem Gläubiger. Ein Aval ersetzt in der Regel eine Barhinterlegung oder Anzahlung und hat das Wesen einer Bürgschaft. Doch während eine Bürgschaft auch von Privatpersonen gestellt werden kann, handelt es sich bei Avalen um Bankbürgschaften. Es gibt sowohl Einzelavale als auch Avalrahmenkredite, unter die beliebig viele verschiedene Einzelavale gebucht werden können.
Ein Avalrahmenkredit ist vergleichbar mit einem Kontokorrentkredit, den man auf Vorrat einrichtet und bei Liquiditätsbedarf in Anspruch nimmt. Für die Bevorratung und Sicherheit brauchen Kunden der Bank für Sozialwirtschaft nichts bezahlen. Für die offene Linie des Avalrahmenkredits ist keine Bereitstellungsprovision zu entrichten. Nur für tatsächlich abgerufene Einzelavale wird eine Provision fällig. Bei Abruf ist zudem eine Gebühr für die Ausfertigung der Bürgschaftsurkunde zu entrichten. Ein weiterer Vorteil von Avalen: Bestehende Guthaben werden geschont bzw. die Kreditlinie bleibt für andere Ausgaben frei. In der Sozial- und Gesundheitswirtschaft gibt es zahlreiche Beispiele für den Einsatz von Avalen:
Mietaval für Altenpflegeheime
Langfristige Mietverträge sind in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft keine Seltenheit. Bei Neubauten von Altenpflegeheimen zum Beispiel wird immer häufiger das Investorenmodell gewählt, d. h., Eigentümer und Betreiber der Immobilie sind unterschiedliche Organisationen. Für die Nutzung des Pflegeheims werden Mietverträge über mehrere Jahrzehnte vereinbart, bei denen zur Absicherung meist hohe Mietkautionen fällig werden. Diese können liquiditätsschonend durch eine Bürgschaft – ein Mietaval – ersetzt werden.
Dienstleistungsaval für Rettungsdienste
In vielen Kommunen und Landkreisen werden soziale Dienstleistungen, wie z. B. die Vergabe des Rettungsdienstes, in regelmäßigen Abständen öffentlich ausgeschrieben. Zur Teilnahme an der Ausschreibung muss in der Regel eine Sicherheitsleistung hinterlegt werden, um die zu erbringenden Leistungen für die Laufzeit abzusichern. Diese Absicherung kann durch ein Dienstleistungsaval erfolgen.
Altersteilzeitaval für ein Krankenhaus
In personalintensiven Branchen wie Pflege und Krankenhaus gibt es häufig Altersteilzeitregelungen. Um die Leistungen für die passive Phase der Mitarbeiter*innen abzusichern, kann eine Bürgschaft vereinbart werden. Das entlastet die Bilanz der Organisation, da die Rückstellungen verringert werden.
Anzahlungsaval
Bei der Anschaffung von kostenintensiven Gütern wie beispielsweise einem medizinischen Spezialgerät für eine Klinik verlangt der Hersteller häufig eine Anzahlung, bevor er die Produktion startet. Diese Mittel sind während des Produktionszeitraums gebunden. Die Anzahlung kann stattdessen auch über ein Aval geleistet werden. Dies schont nicht nur die Liquidität, sondern vermeidet auch das Risiko, dass der Hersteller nicht liefert und die Anzahlung verfällt. Zahlt der Auftraggeber seine Ware nicht, so nimmt der Lieferant die Bürgschaft in Anspruch und die Bank springt für die Zahlung ein.
Bürgschafts- oder Stiftungsdarlehen
Manche vermögenden Menschen möchten einen höheren Geldbetrag einer Stiftung oder Spendenorganisation zur Verfügung stellen, damit diese mit den Erträgen Gutes bewirken kann. Die wenigsten möchten sich jedoch endgültig von ihrem Vermögen trennen, um bei Bedarf auf die Mittel zurückgreifen zu können. Dann ist ein Stiftungsdarlehen eine Lösung. Bei einem Stiftungsdarlehen stellen Stiftende einer Stiftung oder Spendenorganisation einen Geldbetrag als Darlehen zur Verfügung. Dieser Geldbetrag wird nach strengen konservativen Regeln bei der Bank für Sozialwirtschaft angelegt, die Zinserträge kommen dem Stiftungszweck zugute. Stiftende haben jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist Zugriff auf das Geld, behalten ihre finanzielle Flexibilität und können dennoch soziale Projekte unterstützen. Auf die anfallenden Zinsen müssen keine Steuern entrichtet werden. Zur Sicherung der Ansprüche erhalten sie eine Bürgschaft von der Bank für Sozialwirtschaft.