Seit 1974 existiert der revolvierende Kreditfonds des Bundes zur Darlehensvergabe an Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege. 2018 wurde er bis 2050 verlängert. Die Mittel verwaltet die Bank für Sozialwirtschaft treuhänderisch im Auftrag des Bundesfamilienministeriums. Das Besondere am Revolvingfonds: Tilgungszahlungen der Kreditnehmer werden nicht an den Staat zurückgeführt, sondern können immer wieder neu als Darlehen vergeben werden. Damit stehen die Mittel dauerhaft für Finanzierungsvorhaben von Wohlfahrtseinrichtungen zur Verfügung. In unserer Jubiläumsrubrik blicken wir auf eine wesentliche Aufgabe zur Sicherung der sozialen Infrastruktur, die bis heute und darüber hinaus Bestand hat.
Schon nach dem Ersten Weltkrieg hatte die damalige „Hilfskasse gemeinnütziger Wohlfahrtseinrichtungen Deutschlands“, der Vorläufer der Bank für Sozialwirtschaft, staatliche Darlehensmittel im Rahmen eines sogenannten revolvierenden Anstaltskreditfonds verwaltet und ausbezahlt. Von 1957 bis 1974 stellte die Bundesrepublik Deutschland der Bank für
Sozialwirtschaft in 80 Darlehensverträgen rund 452 Millionen D-Mark für die Wohlfahrtspflege zur Verfügung. Dann entwickelten die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) und die Bank für Sozialwirtschaft einen Vorschlag für eine dauerhafte Lösung für eine ebenso flexible wie langfristige Finanzierungsmöglichkeit. Am 12. Dezember 1974 wurde schließlich ein Revolvingfonds-Vertrag zwischen der Bank für Sozialwirtschaft und der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Ministerium für Jugend, Familie und Gesundheit, geschlossen.
Vergabe zinsloser Darlehen langfristig gesichert
Aus den Restschulden der bisherigen Bundeskredite wurde ein Treuhandvermögen in Höhe von 345 Millionen D-Mark gebildet, aus dem die Bank zinslose zweckgebundene Darlehen an Verbände und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege vergibt. Zunächst lief der Fonds bis Ende 2000. Im Rahmen der Deutschen Einheit wurde der Vertrag im Jahr 1991 ergänzt: Zum Aufbau der Wohlfahrtspflege in den neuen Bundesländern stellte der Bund dem Fonds weitere 100 Millionen D-Mark zur Verfügung, die bis Ende 2019 als Darlehen gewährt werden konnten. Über die Förderfähigkeit der Maßnahmen entscheidet zunächst ein Darlehensausschuss aus den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege, im zweiten Schritt ein Vergabeausschuss, bestehend aus je einem Vertreter des Bundesministeriums und der Bank für Sozialwirtschaft.
Verlängerung bis 2050
Weil der Revolving-Kreditfonds zur Finanzierung sozialer Einrichtungen auch im Hinblick auf den demografischen Wandel nicht mehr wegzudenken ist, wurde der Vertrag 2018 verlängert. Claus Helmert, bis Juli 2020 Finanzdirektor des Paritätischen Gesamtverbandes und Mitglied der Finanzkommission der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW), erinnert sich: „Wir haben gemeinsam erreicht, das Familienministerium, die Bank und die Freie Wohlfahrtspflege, dass der Bundeskreditmittelvertrag verlängert worden ist, jetzt aber nicht mehr nur bezogen auf die neuen Bundesländer, sondern auf das gesamte Bundesgebiet ausgeweitet.“ Weitere 30 Jahre, bis 2050, können die Wohlfahrtsverbände Projekte aus dem mit 176 Millionen Euro ausgestatteten Treuhandfonds des Bundes durch zinslose Darlehen über die Bank für Sozialwirtschaft finanzieren.
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, den Vertrag für die nächsten Jahrzehnte als Finanzierungsinstrument zu sichern“, sagt Dr. Ralf Kleindiek, damaliger Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). „Ich danke der Bank für Sozialwirtschaft sowie den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für ihr Engagement, mit nachhaltigen sozialen Investitionen die soziale Infrastruktur der Bundesrepublik auszubauen und zu gestalten. In der Neuausrichtung des Revolvingvertrages sehe ich eine Chance, den aktuellen Herausforderungen, insbesondere denen des demografischen Wandels, erfolgreich zu begegnen. So tragen wir dazu bei, den Zusammenhalt der Gesellschaft in Ost und West zu stärken.“