Page 14 - Sozialus 3-2021
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SO GEHT SOZIALWIRTSCHAFT
  Geschäftsjahr 2020
„Strategisch sehr gut für die Zukunft aufgestellt“
Die Bank für Sozialwirtschaft blickt trotz Pandemie auf ein erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Darüber berichtet sie in ihrem Ende April veröffentlichten Geschäftsbericht 2020.
Im Kreditgeschäft erzielte die BFS mit einem zugesagten Ge- samtvolumen von 1,2 Mrd. Euro eine Steigerung auf Rekord- niveau (+26% gegenüber Vorjahr). Das Provisionsergebnis konnte sie um 27% steigern. Belastend wirkte sich im Ge- schäftsjahr 2020 erneut das durch die Pandemie verfestigte Niedrigzinsumfeld aus. Dennoch stieg der Zinsüberschuss ge- genüber dem Vorjahr um 1,9%. Das Betriebsergebnis erzielte 44,3 Mio. Euro und hat damit die ambitionierte Zielsetzung für 2020 nur knapp verfehlt. Die Bilanzsumme erhöhte sich um 9,1% auf 9,5 Mrd. Euro. 16 Mio. Euro hat die BFS in die Risiko- vorsorge eingestellt, um möglichen negativen Auswirkungen der Pandemie auf das Kreditgeschäft vorzubeugen. Der Jahres- überschuss liegt bei 13,0 Mio. Euro. „Mit unserer Fokussierung auf den Zukunftsmarkt der Sozial- und Gesundheitswirtschaft und unserer engen Verbindung zu unseren Aktionären sehen wir uns mit unserer Strategie sehr gut für die Zukunft aufgestellt“, sagte BFS-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Harald Schmitz. Um die Abhängigkeit vom Zinsgeschäft zu reduzieren, baut die Bank systematisch neue Geschäftsfelder aus. Für das Geschäftsjahr 2020 wurde erstmals ein Konzernabschluss erstellt.
Klimaschutz
Förderung von E-Lastenfahrrädern
Die am 1. März 2021 in Kraft getretene neue BMU-Förde- rung für E-Lastenfahrräder soll Organisationen beim Um- stieg auf eine zukunftsfähige und klimafreundliche Logis- tik unterstützen. Förderfähig sind 25% der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lasten- fahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb.
  Das Förderprogramm verfolgt das Ziel, neben der Unterstüt- zung der Organisationen den innerstädtischen Verkehr zu entlasten, die Luftqualität zu verbessern und CO -Emissionen
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zu mindern. Von der Förderung profitieren können Unter-
nehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körper- schaften/Anstalten des öffentlichen Rechtes, private Unter- nehmen sowie erstmals auch rechtsfähige Vereine und Verbände. Für die Bewilligung eines Förderantrags ist die gewerbliche Nutzung plausibel nachzuweisen. Die Lastenfahr- räder oder Lastenanhänger sollten eine Nutzlast von mindes- tens 120 Kilogramm aufweisen. Die elektronische Antrags- stellung bei der BAFA ist jederzeit bis zum 29. Februar 2024 möglich.
Weitere Informationen:
www.bafa.de
      Geschäftsbericht 2020
Strategischer Partner 2020: Sozial & Bank
Geschäftsbericht 2020
In diesem Jahr veröffentlichte die BFS erstmals einen rein digitalen Geschäftsbericht.
Er ist abrufbar unter:
https://finanzberichte.sozialbank.de
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 Bildnachweis: Shutterstock













































































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