Page 14 - Sozialus 4-2020
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 SO GEHT SOZIALWIRTSCHAFT
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 Corona-Hilfsprogramm für gemeinnützige Organisationen
Gemeinsam mit den Ländern und Kommunen hat die Bundes- regierung Anfang Juli weitere Unterstützungsmaßnahmen für den Erhalt der sozialen Infrastruktur für Familien, Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung und soziale Zwecke beschlossen. Neben der Unterstützung durch Förder- kredite (siehe Seite 4–5) werden nun auch Zuschüsse im Rahmen von Überbrückungshilfen und durch ein Sonderpro- gramm für die Kinder- und Jugendhilfe gewährt.
Die Überbrückungshilfen knüpfen an die Soforthilfen an und haben ein Volumen von 25 Milliarden Euro. Antragsberechtigt sind neben gewerblichen Unternehmen auch von der Corona- Krise betroffene gemeinnützige Unternehmen und Organisa- tionen, unabhängig von ihrer Rechtsform. Gemeinnützige Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugend- austauschs und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie Familienerholungsstätten sind von dieser Regelung ebenso er- fasst wie Jugendverbände, Träger der politischen, kulturellen
und sportlichen Kinder- und Jugendarbeit. Die Träger erhalten für Corona-bedingte Verluste im Zeitraum Juni bis August 2020 bis zu 80% der Ausfälle erstattet. Die Höchstsumme beträgt 150.000 Euro pro Betriebsstätte. Die Überbrückungs- hilfen können in einem bundeseinheitlichen Online-Portal (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de) beantragt werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt in den Bewilligungs- stellen der Länder.
Sonderprogramm für die Kinder- und Jugendhilfe
Weitere 100 Millionen Euro stellt die Bundesregierung im Jahr 2020 für Organisationen der Kinder- und Jugendhilfe bereit. Jugendherbergen, Träger der politischen, kulturellen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbildungsstätten, Familienferienstätten, Schullandheime sowie Träger des internationalen Jugendaus- tauschs können Zuschüsse bekommen, um Schäden auszu- gleichen, die durch bisherige Maßnahmen nicht abgedeckt sind. Die Zuschüsse schließen zeitlich an die Überbrückungshilfen an und können voraussichtlich ab September beantragt werden.
www.bmfsfj.de
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