Page 4 - Sozialus 4-2020
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 INVESTIEREN UND FINANZIEREN
 Sonderkreditprogramm für gemeinnützige Organisationen
In Corona-Zeiten die soziale Infrastruktur sichern
 Im Rahmen ihres Konjunkturprogramms stellt die Bundes- regierung den Ländern in den Jahren 2020 und 2021 eine Milliarde Euro für Sonderkreditprogramme der Landesförder- institute für gemeinnützige Organisationen zur Verfügung. Sie sollen den gemeinnützigen Akteuren schnellen Zugang zu Betriebs- und Investitionsmitteln für die soziale Infra- struktur verschaffen.
Durch Kurzarbeit, die Soforthilfen des Bundes, steuerliche Maßnahmen, das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz und das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz erfahren gemeinnüt-
Einrichtungen des Müttergenesungswerks
Einrichtungen der Jugend- und Familienbildung Frauenhäuser, Männerschutzwohnungen, Beratungsstellen für Opfer von häuslicher Gewalt
Träger im Bereich Integration und sozialer Zusammenhalt Träger der politischen Bildung Auslandsadoptionsvermittlungsstellen in freier Trägerschaft
„Mit dem neuen Sonderkreditprogramm haben auch die für unsere Gesellschaft elementar wichtigen Einrichtungen und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege jetzt die Möglichkeit, ein weitgehend durch den Bund verbürgtes Kreditprogramm zu
nutzen. Das begrüßen wir sehr“, sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorstandsvorsitzender der Bank für Sozialwirtschaft. Die Bank hatte öffentlich gefordert, dass gemeinnützige Unternehmen be- züglich der KfW-Bürgschaften mit gewerblichen Unternehmen gleichgestellt werden sollten. Jetzt
legt der Bund erstmalig ein Programm ausschließlich für ge- meinnützige Organisationen der Sozialwirtschaft auf.
Förderbanken übernehmen das Ausfallrisiko
Zielsetzung des Programms ist eine schnelle Kreditvergabe zu günstigen Konditionen, ohne Besicherung und ohne weitergehen- de Risikoprüfungen durch die Banken. Deshalb sind umfassende öffentliche Bürgschaften für die Kreditmittel vorgesehen. Der Bund übernimmt 80% des Ausfallrisikos. Die Länder sollen den Bürg- schaftsrahmen nach Möglichkeit auf bis zu 100 % aufstocken.
zige Organisationen öffentliche Unterstützung
bewältigung in der Corona-Pandemie. Doch in
der Praxis zeigt sich weiterer konkreter Unter- stützungsbedarf im gemeinnützigen Bereich:
Zur Existenzsicherung benötigen viele Träger
darüber hinausgehende, kurzfristig wirksame Liquiditätshilfen. Denn von den KfW-Sonder-
programmen für die gewerbliche Wirtschaft werden viele gemein- nützige Organisationen nicht oder nur eingeschränkt erfasst.
Das neue KfW-Sonderkreditprogramm richtet sich an gemein- nützige Organisationen und ihre Zweckbetriebe, unabhängig von Größe und Rechtsform, mit gravierenden Liquiditätspro- blemen, die bisher noch unter keinen Schutzschirm fallen. An- tragsberechtigt sind zum Beispiel:
Jugendherbergen, Schullandheime, Familienferienstätten Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser
bei der Krisen-
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„Wir stehen unseren Kundinnen und Kunden in der Krise zur Seite.“ Enrico Meier
Bildnachweis: Shutterstock










































































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