Page 5 - Sozialus 4-2020
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Vorbehaltlich der endgültigen Ausgestaltung durch die Bundes- länder sind folgende Rahmenbedingungen vorgesehen:
Höchstkreditbetrag pro Organisation 800.000 Euro Günstige Konditionierung für den Endkreditnehmer
Bundesländer legen Rahmenbedingungen fest
Der Bund leitet die Kreditmittel über die bundeseigene Förder- bank KfW an die Landesförderinstitute weiter. Die Länder legen die Rahmenbedingungen der Kreditvergabe jeweils im Detail fest. Sie können den spezifischen regionalen Bedarf am besten beurteilen und die Maßnahmen mit den bestehenden Landes- programmen abstimmen. Kredite können bis zum 31. Dezem- ber 2020 beantragt werden. (Anm. d. Red.: Weitere Angaben standen bei Redaktionsschluss am 15.07.2020 noch nicht fest.)
Nordrhein-Westfalen setzt das KfW-Sonderprogramm zum Bei- spiel durch eine zusätzliche Variante „Corona“ des Programms NRW.BANK.Infrastruktur um. Es stellt öffentlichen Unterneh- men und gemeinnützigen Organisationen Betriebsmitteldarle- hen mit einer 80%igen Haftungsfreistellung und einer Laufzeit von bis zu 6 Jahren zur Verfügung. Die Kredite können bei der Hausbank, so auch bei der BFS, beantragt werden.
„Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir unseren Kun- dinnen und Kunden in der Krise zur Seite stehen“, erklärt Enrico Meier, Direktor des BFS-Geschäftsbereichs Markt. „Alle unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater unterstützen mit Aus- künften und Beratung zu den neuen Förderprogrammen – per- sönlich und digital über unser spezielles Corona-Helpdesk.“ Das Research-Team der BFS trägt laufend alle wichtigen Informatio- nen über die Hilfsmaßnahmen zusammen, sodass alle Berater*- innen der Bank jederzeit auf dem neuesten Stand sind.
Weitere Hilfen notwendig
„Diese Maßnahme ist ein notwendiger Schritt zur Sicherung der Angebotsstrukturen im Sozial- und Gesundheitswesen während der Krise“, so BFS-Vorstandsvorsitzender Prof. Dr. Harald Schmitz. „Denn auch wenn auf Bundes- und Länder- ebene Rettungsschirme für die Sozial- und Gesundheitswirt- schaft geschaffen wurden, benötigen viele Organisationen kurzfristig wirksame Liquiditätshilfen. Wir hoffen sehr, dass alle Länder die 100%ige Haftungsfreistellung und die Inan-
spruchnahme der Kredite für möglichst viele gemeinnützige Unternehmen ermöglichen werden.“
Auf jeden Fall wird das Sonderkreditprogramm dazu beitragen, dass gemeinnützige Organisationen die Krise besser überste- hen können. Um Insolvenzen dauerhaft zu vermeiden, müssen sie anschließend aber auch in der Lage sein, die Darlehen zu- rückzuzahlen. Daher wären im nächsten Schritt Überlegungen wünschenswert, ob und unter welchen Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt Darlehen zumindest teilweise in Zuschüsse umgewandelt werden können.
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 Corona-Helpdesk
Zur Bewältigung der Corona-Krise unterstützen wir Sie über unser Corona-Helpdesk. Auf unserer Web- site finden Sie einen detaillierten Überblick über:
öffentliche Liquiditätshilfen öffentliche Tilgungsstundungen Entwicklungen auf Bundesebene Regelungen der Bundesländer
www.sozialbank.de/covid-19/corona-helpdesk.html
Ihre Fragen rund um die Corona-Pandemie in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft können Sie uns ganz einfach per E-Mail stellen an: corona@sozialbank.de
  Enrico Meier
Direktor
Geschäftsbereich Markt der Bank für Sozialwirtschaft
 















































































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