Page 6 - Sozialus 4-2020
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 BEZAHLEN UND ÜBERWEISEN
 Zahlungsmittel
Bargeldlos bezahlen – in Werkstatt, Pflegeheim und Mensa
 Die steigende Nachfrage nach bargeldlosem Bezahlen hat sich durch die Corona-Pandemie noch verstärkt. In Handel und Gastronomie begleichen Kunden selbst kleine Beträge häufiger mit Karte. Manche Geschäfte bitten aus Hygiene- gründen explizit um Kartenzahlung, um der „Virenschleuder Bargeld“ aus dem Weg zu gehen. Auch in der Sozialwirt- schaft weiten sich die Möglichkeiten bargeldlosen Bezah- lens aus.
Die Cafeteria im Pflegeheim, die Kantine im Krankenhaus oder der Reha-Klinik, die Uni-Mensa oder die Jugendherberge: Über- all dort, wo Waren gekauft, Leistungen bezahlt oder Beträge gespendet werden, können bargeldlose Bezahlterminals oder webbasierte Zahlungen zum Einsatz kommen. In mancher Kirche geht bereits der elektronische Klingelbeutel um. Werden wir künftig auch Kleinbeträge in Kitas und Schulen, bei Vereins- festen und Spendenaktionen mit Karte oder online zahlen? Der Trend weist eindeutig in diese Richtung.
60% der Deutschen begleichen ihre Rechnung im stationären Handel aufgrund der Corona-Krise derzeit per EC-Karte oder Kreditkarte. Das ergab die repräsentative YouGov-Umfrage „So bezahlt Deutschland“, die im Juni 2020 vorgestellt wurde. Demnach ist Bargeld momentan nur noch für 29% der Käufer das bevorzugte Zahlungsmittel an der Ladenkasse. Laut der jährlichen Studie des Kölner EHI Retail Institutes wurden im ver- gangenen Jahr 50,5 % des Umsatzes im Einzelhandel mit Karte bezahlt. Bis 2022 werde der kartengestützte Umsatz fast 60% des Gesamtumsatzes ausmachen, so die aktuelle Prognose.
BTHG setzt individuelle Abrechnung voraus
In Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen steht das Thema „bargeldlos zahlen“ wegen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) bereits weit oben auf der Agenda. Seit dem 1. Januar 2020 können Einrichtungen die Verpflegungskosten nicht mehr direkt mit dem jeweiligen Kostenträger abrechnen, sondern müssen sie den Leistungsempfängern in Rechnung stellen. Durch das BTHG wurde die Fachleistung der Eingliederungshilfe von den existenzsichernden Leistungen zum Lebensunterhalt getrennt; die gemeinschaftliche Verpflegung wird der Hilfe zum Lebensunterhalt zugeordnet. Werkstattbeschäftigte, Betreute in einer Tagesstätte und Teilnehmende im Rahmen der Sozialen Teilhabe müssen ihr Mittagessen in der Einrichtung selbst be­ zahlen. Wer Anspruch auf Grundsicherung hat, kann einen pau­ schalierten Mehrbedarf beantragen. Die Bezahlung erfolgt in vielen Fällen bargeldlos. In manchen Einrichtungen beispielsweise wird das Essensgeld vom Werkstattlohn abgezogen und gar nicht erst ausbezahlt. Einige Träger bieten auch Kartenzahlung an.
„Denkbare Einsatzmöglichkeiten für bargeldlose Zahlungen sind darüber hinaus zum Beispiel die Essensvorbestellung von Patienten in Krankenhäusern und Reha­Kliniken, die Beglei­ chung von Parkgebühren oder Telefoniekosten“, erklärt Ester Herbst­Beuchold, Consultant eb Service bei der Bank für Sozial­ wirtschaft. „Auch ältere Menschen nutzen inzwischen häufiger digitale Zahlarten.“ Mit den Babyboomern, die in kommenden Jahren verstärkt Gesundheitsleistungen beziehen werden, steht eine digitalaffine Generation in den Startlöchern.
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Bildnachweis: Shutterstock
























































































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