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Welche Voraussetzungen für die Nutzung des Revolvingfonds erfüllt werden müssen und wie hoch Ihr Darlehen sein könnte erfahren Sie hier.
Im Rahmen des Revolvingfonds werden aus Bundesmitteln zinslose Darlehen an Institutionen der Freien Wohlfahrtspflege vergeben. Welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein sollten, wie hoch Ihr Darlehensbetrag sein kann und wo ein Antrag gestellt werden kann, erfahren Sie direkt bei uns!
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellt im Rahmen des Revolvingfonds Finanzmittel als zinsloses Darlehen für Fördermöglichkeiten der Freien Wohlfahrtspflege zur Verfügung, die von der SozialBank treuhänderisch verwaltet und ausgeschüttet werden.
Förderfähig sind überregionale Einrichtungen und Aufgaben der Freien Wohlfahrtsverbände für:
Bitte beachten Sie: Krankenhäuser und Ausbildungsstätten an Krankenhäusern können aus diesem Bundesmittelkreditfonds nicht gefördert werden. Ebenso ist eine Darlehensgewährung zum Zwecke der Umschuldung oder für die laufende Wirtschaftsführung ausgeschlossen.
Damit Sie schnell und unkompliziert einen Überblick über die mögliche Darlehenshöhe Ihrer zu finanzierenden Maßnahme erhalten, stellen wir Ihnen hier den Subventionswert-Rechner der SozialBank für Revolvingfonds zur Verfügung:
Die Finanzierungsmittel dienen dem Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden sowie der Finanzierung von Neubau-, Umbau- und Sanierungsmaßnahmen. Voraussetzung für die Förderung aus dem Revolvingfonds ist, dass die zu finanzierenden Projekte keine anderen Zuwendungen, z. B. De-minimis-Beihilfen, des Bundes erhalten und die beihilferechtliche Prüfung positiv beschieden wurde.
Alle Anträge sind mittels eines Antragsformulars spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn der Maßnahme über den jeweilig zuständigen Landesverband einzureichen. Entsprechende Antragsformulare stellt Ihnen Ihr Landesverband gerne zur Verfügung.
Noch ein wichtiger Hinweis:
Mit der zu fördernden Maßnahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein! Alle Informationen zur Antragsstrecke zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn finden Sie hier:
Infos zur Antragsstrecke zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Bitte lesen Sie auch vor Antragstellung unser Merkblatt EU-Beihilferechtliche Prüfung von Revolvingfonds-Darlehen direkt hier.
Die Vorlage für die De-minimis-Erklärung können Sie hier ganz einfach downloaden:
Hier können Sie schnell und unkompliziert Ihren möglichen Subventionswert berechnen:
Informationen zur Antragsstrecke zu Bundesmitteldarlehen aus dem Revolvingfondsfinden Sie direkt hier:
Für weitere Informationen steht Ihnen das Merkblatt EU-Beihilferechtliche Prüfung von Revolvingfonds-Darlehen als Download zur Verfügung.
Die Vorlage für Ihre De-minimis-Erklärung finden Sie direkt hier:
Geschäftsstelle Hamburg
Alsterdorfer Markt 6
22297
Hamburg
T 040 253326-6
F 040 253326-870
BLZ 370 205 00
BIC BFSWDE33XXX
Geschäftsstelle München
Karlsplatz 10
80335
München
T 089 982933-0
F 089 982933-629
BLZ 370 205 00
BIC BFSWDE33XXX
Geschäftsstelle Berlin
Oranienburger Str. 13 – 14
10178
Berlin
T 030 28402-0
F 030 28402-367
BLZ 370 205 00
BIC BFSWDE33XXX
Geschäftsstelle Hannover
Podbielskistr. 166
30177
Hannover
T 0511 34023-0
F 0511 34023-523
BLZ 370 205 00
BIC BFSWDE33XXX
Geschäftsstelle Leipzig
Neumarkt 9 (Städtisches Kaufhaus)
04109
Leipzig
T 0341 98286-0
F 0341 98286-543
BLZ 370 205 00
BIC BFSWDE33XXX
Geschäftsstelle Magdeburg
Joseph-von-Fraunhofer-Str. 2
39106
Magdeburg
T 0391 59416-0
F 0391 59416-539
BLZ 370 205 00
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Erfurt
T 0361 55517-0
F 0361 55517-579
BLZ 370 205 00
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Nürnberg
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F 0911 433300-619
BLZ 370 205 00
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Theodor-Heuss-Str. 10
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Stuttgart
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F 0711 62902-699
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F 0561 510916-859
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BLZ 370 205 00
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