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Krisenmanagement im Krankenhaus
Als wäre der Krankenhausmarkt nicht bereits komplex und unübersichtlich genug gewesen. Zu einem Zeitpunkt, zu dem die meisten Krankenhäuser einerseits mit der Umstellung der Krankenhausfinanzierung auf ein Fallpauschalensystem ohne Pflegekosten und den damit einher-gehenden Auswirkungen beschäftigt waren und andererseits eine Dynamik in der Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft am Markt zu beobachten war, wie selten zuvor, kam nun also Corona.
Die Pandemie hat für die einzelnen Krankenhäuser höchst heterogene Auswirkungen. Fast allen Krankenhäusern gemein ist jedoch eine teils erhebliche Einschränkung im eigentlichen Versorgungsalltag. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft waren im April Belegungsrückgänge von bis zu 30 Prozent und zehntausende leer stehende Krankenhausbetten gemeldet. Im derzeit geltenden Finanzierungssystem bedeuten ausbleibende Leistungen zu-gleich aber ausbleibende Umsätze. Die betriebswirtschaftliche Logik, freie Ressourcen vom Markt zu nehmen und somit die gegenlaufenden Kosten einzusparen, funktioniert in den Krankenhäusern aufgrund der notwendigen Bereithaltung von Versorgungskapazitäten (Personal, Infrastruktur etc.) nicht. Entsprechend drohen teils erhebliche wirtschaftliche Einbußen, wobei ohne laufendes Abrechnungsprocedere insbesondere Liquiditätsengpässe die Folge sind.
Der Gesetzgeber hat auf diese Problematik mit dem COVID 19-Krankenhausentlastungsgesetz vom 27. März 2020 schnell reagiert und verschiedene Sofortmaßnahmen beschlossen. Hierzu zählen insbesondere:
Die Maßnahmen sind ein hilfreicher Baustein zur Vermeidung finanziell bestandsgefährdender Auswirkungen der Krise. Inwieweit die Maßnahmen ausreichend sind zur Vermeidung wirt-schaftlicher Verluste bleibt abzuwarten und wird unseren Rückmeldungen aus verschiedenen Krankenhäusern zufolge auch individuell unterschiedlich ausfallen. Während verschiedene unserer Kunden bislang noch verhältnismäßig wenig Auswirkungen der Corona-Pandemie spüren und die verabschiedeten Maßnahmen auskömmlich sind, haben andere Krankenhäuser bereits angedeutet, dass die Höhe der finanziellen Entschädigungen keineswegs ausreichen, um eine wirtschaftliche Schieflage oder Liquiditätsengpässe abzuwenden. Hierzu zwei fiktive Beispiele:
Auf Bundesebene soll ein Fachbeirat bis zum 30. Juni überprüfen, inwiefern weitere Entlastungsmaßnahmen notwendig sind. Ebenso bleibt abzuwarten, wie der Übergang der Kranken-häuser in den Versorgungsalltag gelingt. Insbesondere wird interessant sein, inwieweit sich das Nachfrageverhalten bei Patienten und Zuweisern kurz- und mittelfristig verändert hat. Zugleich müssen die Krankenhäuser weiterhin Kapazitäten für Covid-19-Patienten frei halten und jeder-zeit bereit sein, zurück in den Krisenmodus zu wechseln.
Spannend wird vor allem zu beobachten sein, ob die aktuelle Krise zu einer nachhaltigen Veränderung der Diskussionskultur im Krankenhausmarkt weg von der marktwirtschaftlichen Effizienz hin zu mehr Daseinsfürsorge führen wird. Auf der anderen Seite steht zu befürchten, dass der Druck auf die sozialen Kassen sowie die Länder- und Kommunalhaushalte durch die Krise zunehmen wird. Derzeit wird durch die Maßnahmen des Gesetzgebers teilweise vermehrt Liquidität in das Krankenhauswesen gepumpt beziehungsweise liquiditätsbindende Vorschriften (ausgesetzter Fixkostendegressionsabschlag, verminderte Prüfquote, schnelleres Zahlungsziel etc.) gelockert. Nach durchgestandener Krise dürfte sich dies ändern, und bei sich leerenden Kassen der gesetzlichen Krankenversicherung auch die derzeitig sehr wohlwollende Tonlage gegenüber der Politik und den stationären Einrichtungen wieder wandeln. Krankenhäuser sind also gut beraten, wenn sie neben dem aktuellen Krisenmanagement die Zeit nutzen, um sich bereits auf sich wieder verschärfende Rahmenbedingungen vorbereiten.
Gerne unterstützen wir Sie in diesem Prozess, in dem wir die Ihrer Planung zugrunde liegenden Annahmen und Prämissen auch vor dem Hintergrund des COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetzes prüfen. Etwaige Liquiditätsunterdeckungen lassen sich so frühzeitig identifizieren, und entsprechende Maßnahmen können vorausschauend eingeleitet werden. Hierfür steht Ihnen die gesamte BFS-Gruppe als verlässlicher Finanzierungs- und Beratungspartner zur Verfügung.
Jens Dreckmann
Leiter Kompetenzzentrum Gesundheitswirtschaft
Im Zollhafen 5 (Halle 11)
50678 Köln
T 0221 98816-818
F 0221 98817-09
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