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In Deutschland wächst der Fachkräftemangel, stellte die „Deutsche Industrie- und Handelskammer“ (DIHK) im Januar 2023 fest und bezog sich dabei auf eine aktuelle Umfrage. Die Gesundheits- und Sozialdienstleister*innen seien davon besonders betroffen: laut DIHK meldeten 71 Prozent von ihnen Stellenbesetzungsprobleme. Zum sinkenden Anteil der Arbeitsbevölkerung tragen primär die geburtenstarken Jahrgänge bei, die in den kommenden Jahren in Rente gehen. Eine Studie der „Stiftung Wissenschaft und Politik“ (SWP) untersucht aus diesem Grund, auf welche Weise die Anwerbung von Arbeitskräften aus dem Ausland „entwicklungsorientiert, nachhaltig und fair“ gelingen kann.
Entstanden ist sie im Rahmen des Projekts „Flucht, Migration und Entwicklung –Herausforderungen und Handlungsmöglichkeiten für deutsche und europäische Politik“. Dessen Förderung hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) übernommen.
Wie sich der Fachkräftemangel auf einzelne Bereiche der Sozial- und Gesundheitswirtschaft auswirkt, verdeutlichen die Autor*innen anhand konkreter Zahlen:
Es gebe zwar innerhalb Deutschlands noch große Potenziale, etwa durch die verstärkte Erwerbsbeteiligung von Frauen, älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung sowie arbeitslosen Personen. Da diese jedoch nicht ausreichten, um den Fachkräftemangel nennenswert abzumildern, benötige Deutschland die Zuwanderung aus dem Ausland. Neu ist deren Stellenwert jedoch keineswegs. „Zahlreiche Studien zeigen, dass Geflüchtete sowie Migrantinnen und Migranten aus EU- und Drittstaaten bereits seit Jahren einen wichtigen Beitrag zur Fachkräftesicherung in Deutschland leisten.“
Laut Ausländerzentralregister (AZR) seien 2021 469.000 nichtdeutsche EU-Staatsangehörige nach Deutschland gekommen: davon zwei Drittel aus Rumänien, Polen und Bulgarien. “Diese EU-Binnenzuwanderung machte 2021 allerdings nur 47 Prozent der gesamten Zuwanderung nach Deutschland aus, es überwog die Zuwanderung aus Drittstaaten“, stellt die Studie fest. Hinzu komme, dass die Zuwanderung aus der EU bereits seit dem Jahr 2015 rückläufig sei.
Deshalb werde die Anwerbung von Arbeitskräften aus sogenannten Drittstaaten, zu denen auch Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit gehörten, zu einer zentralen Zukunftsaufgabe. Was die rechtlichen Rahmenbedingungen betrifft, kommt dem 2020 beschlossenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) eine wichtige Rolle zu: „Das Gesetz ermöglicht es Drittstaatsangehörigen mit einer qualifizierten Berufsausbildung, in Deutschland einen Arbeitsplatz zu suchen oder sich hier um Anerkennung ihres Berufsabschlusses zu bemühen“.
Die Forschenden setzen sich außerdem mit der Frage auseinander, inwiefern geflüchtete Menschen aus der Ukraine in den deutschen Arbeitsmarkt integriert werden können. Obgleich die rechtliche Umsetzung der EU-Richtlinie zum temporären Schutz (2001/55/EG) eine Teilhabe ermögliche, so existierten strukturelle Probleme, die unter anderem den Wohnraum, Sprachkenntnisse sowie die Anerkennung von Qualifikationen und Möglichkeiten zur Kinderbetreuung betreffen. Zudem sei nicht auszuschließen, dass ein großer Teil der Geflüchteten nach Beendigung der Kämpfe in die Ukraine zurückkehren könnte.
Die Studie informiert zudem über neue Instrumente zur Gewinnung ausländischer Fachkräfte im Gesundheits- und Pflegebereich.
Ein zentrales Ergebnis der Studie lautet, dass sich insbesondere die Anerkennung von Qualifikationen sowie die Sprachkenntnisse der Zugewanderten bei der Arbeitskräftegewinnung nach wie vor als Hemmnisse erweisen.
Steffen Angenendt/Nadine Knapp/David Kipp: Deutschland sucht Arbeitskräfte. Wie die Arbeitskräfteanwerbung entwicklungsorientiert, nachhaltig und fair gestaltet werden kann, Stiftung Wissenschaft und Politik. Deutsches Institut für Internationale Politik und Sicherheit, SWP-Studie 1, Januar 2023, Berlin.
www.swp-berlin.org/en/publication/deutschland-sucht-arbeitskraefte
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