Page 28 - Sozialus 4-2020
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         Gemeinnützigkeitsrecht
Corona: zeitnahe Mittelverwendungspflicht verlängert
Gemeinnützige Körperschaften müssen ihre Mittel zeitnah und somit spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Wenn das Finanzamt einen Verstoß gegen die Mit- telverwendungsfrist feststellt, wird es bei der Festsetzung der Mittelverwendungsauflage die coronabedingten Erschwernis- se berücksichtigen.
BMF, FAQ „Corona“ zum Stand v. 29.06.2020 unter Tz. X.8.
Corona: Zweckentfremdung von Rücklagen zulässig
Gemeinnützige Körperschaften dürfen ihre zweckbestimmten Rücklagen (z. B. Wiederbeschaffungsrücklage) stattdessen zum Ausgleich coronabedingter finanzieller Engpässe verwenden. BMF, FAQ „Corona“ zum Stand v. 29.06.2020 unter Tz. X.9.
Allgemeine Unterstützung von Einzelpersonen unzulässig
Eine berufsbezogene Unterstützung von Einzelpersonen, z. B. Künstlern oder Selbständigen, ist auch während der Corona- krise weiterhin nur im Rahmen der eigenen Satzungszwecke zu- lässig (z. B. Förderung von Kunst und Kultur).
BMF, FAQ „Corona“ zum Stand v. 29.06.2020 unter Tz. X.14.
Umsatzsteuerrecht
Eingliederungs- und Sozialhilfeleistungen umsatzsteuerfrei
Leistungen nach dem Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) sowie vergleichbare Eingliederungs- und Sozialhilfe-
leistungen von einem Leistungserbringer außerhalb des WBVG sind umsatzsteuerbefreit. Das gilt auch für die Verpflegung be- hinderter Menschen in einer WfbM.
BMF, Schreiben v. 24.03.2020 – III C 3 – S 7172/19/10002 :003.
Datenübermittlung für G-DRG steuerpflichtig?
Bestimmte Krankenhäuser übermitteln Kosten- und Leistungs- daten zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH und erhalten da- für ein Entgelt, welches nach Auffassung der Finanzverwaltung steuerpflichtig sein soll.
LSF Sachsen, Vfg. v. 02.01.2020 – 213­S 7210/1/2­2020/11.
Medizinische Telefonberatung kann steuerfrei sein
Qualifizierte telefonisch erbrachte Beratungsleistungen mit einer individuellen therapeutischen Zielsetzung sind umsatz- steuerbefreit.
EuGH, Urteil v. 05.03.2020 – C­48/19.
Spendenrecht
Corona: Verzicht auf Ticketpreis ist häufig spendenfähig
Gemeinnützige Veranstalter dürfen für den Verzicht auf die Rückerstattung des Ticketpreises einer abgesagten Ver- anstaltung Spendenbescheinigungen ausstellen, soweit die Ticketinhaber die Veranstaltung aus privater Veranlassung be- suchen wollten. Dagegen ist dies bei beruf-/gewerblicher Veranlassung zur Vermeidung des doppelten Steuerabzugs unzulässig.
Z.B. BMF, FAQ „Corona“ zum Stand v. 29.06.2020 unter Tz. X.15.
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Wissenswertes
Rechtsentwicklung
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