Page 29 - Sozialus 4-2020
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 Grunderwerbsteuerrecht
Kirchlicher Schulträgerwechsel ist grunderwerbsteuerfrei
Wenn bei einem Trägerwechsel an einer staatlich anerkannten Ersatzschule auch das Prüfungs- und Zeugnisrecht als öffent- lich-rechtliche Aufgabe auf den neuen Träger übergeht, ist die Übertragung des Schulgrundstücks von der Grunderwerbsteuer befreit.
BFH, Urteil v. 27.11.2019 – II R 40/16.
Steuerbefreiung bei GmbH-Abspaltung zur Neugründung
Wenn aus einem bestehenden Rechtsträger ein Teilbetrieb mit Immobilien in eine dabei neu gegründete GmbH nach dem Um- wandlungsgesetz abgespalten wird, unterliegt dieser Vorgang grundsätzlich der Grunderwerbsteuerpflicht. Dies ist aber nicht der Fall, wenn die neu gegründete GmbH fünf Jahre in einem qualifizierten Abhängigkeitsverhältnis (Beteiligung mindestens 95 %) zum abspaltenden Rechtsträger verbleibt.
BFH, Urteil v. 21.08.2019 – II R 21/19 (II R 56/15).
Verschmelzung grunderwerbsteuerfrei möglich
Wenn eine GmbH mit Immobilienbesitz auf einen anderen Rechts- träger nach dem Umwandlungsgesetz verschmolzen wird, unter- liegt dieser Vorgang der Grunderwerbsteuerpflicht. Ausnahme: der aufnehmende Rechtsträger war vorher mindestens fünf Jahre zu mindestens 95 % an der aufgenommenen Gesellschaft beteiligt. BFH, Urteil v. 21.08.2019 – II R 20/19 (II R 53/15).
Hinweis: Diese angebliche „Vergünstigung“ ist in Wirklichkeit eine (Teil­)Reparatur des Grunderwerbsteuergesetzes mit seiner überschießenden Besteuerung.
Vereinsrecht
Einfache Mehrheit bedeutet mehr Ja- als Nein-Stimmen
Wenn nach der Satzung die einfache Mehrheit der Stimmen für die Wahl in ein Amt erforderlich ist, muss sich aus der Art und Weise, wie die Abstimmung durchgeführt wird, und dem Ver- sammlungsprotokoll eindeutig ergeben, dass der oder die Kandidat*innen bei der Wahl tatsächlich die Mehrheit der Stim- men erzielen. Darauf ist insbesondere bei der Zusammenfas- sung von Einzelwahlen zu achten, bei denen weiterhin – anders als bei einer äußerlich ähnlichen Verhältniswahl – unabhängig von der Zusammenfassung der einzelnen Wahlen eindeutig die Mehr- heit der Stimmen auf den jeweiligen Kandidaten entfallen müssen. KG Berlin, Beschluss v. 23.05.2020 – 22 W 61/19.
Unerfüllbare Mehrheitsquoren sind unwirksam
Eine Satzungsregelung mit einem aus tatsächlichen Gründen unerfüllbaren Anwesenheitsquorum zur Satzungsänderung ist unwirksam. Stattdessen gilt die gesetzliche Regelung.
OLG München, Beschluss v. 30.01.2020 – 31 Wx 371/19.
Gesellschaftsrecht
Der Firmenzusatz „gUG“ kann im HR eingetragen werden
Der BGH hat die Streitfrage entschieden, dass eine gemeinnüt- zige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) mit dem Namenszusatz „gUG (haftungsbeschränkt)“ im Handelsregis- ter eingetragen werden kann und diese Bezeichnung im Namen zulässig ist.
BGH, Beschluss v. 28.04.2020 – II ZB 13/19.
Arbeitsrecht
Lehrer-Berufserfahrung aus EU-Ausland ist anzuerkennen
Das Land Niedersachsen muss die Erfahrung einer Lehrkraft aus gleichwertigen Vordienstzeiten in einem anderen EU-Staat vollumfänglich anerkennen.
EuGH, Urteil v. 23.04.2020 – C­710/18.
Zuwendungsrecht
„Überbrückungshilfe“ auch für gemeinnützige Rechtsträger
Das Bundesprogramm gewährt die Zuschüsse in Form von
sogenannten Billigkeitsleistungen zu den betrieblichen Fixkosten
für kleine und mittelständische Unternehmen mit einem Corona-
bedingten Umsatzausfall von mindestens 40 %.
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/ Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-07-08-ueberbrueckungshilfe.html
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   Thomas von Holt
Rechtsanwalt | Steuerberater
www.vonholt.de
































































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