„Die Bundesregierung hat die Bürgschaften der KfW-Schutzschirmkredite für gewerbliche Unternehmen mittlerweile auf bis zu 100 Prozent ausgeweitet. Gemeinnützigen Unternehmen – und damit dem größten Teil der Einrichtungen der Sozialwirtschaft – bleibt dagegen der Zugang zu Bundesbürgschaften weiterhin verwehrt. Dies sollte dringend geändert werden.“ Das fordert Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorsitzender des Vorstandes der Bank für Sozialwirtschaft AG. Gemeinnützige Unternehmen erhalten zwar auch günstige Zinskonditionen in gesonderten Programmen der KfW. Bürgschaftsprogramme des Bundes gibt es für Gemeinnützige jedoch nicht. Das gesamte Risiko der Kreditvergabe liegt bei den Banken. „Das ist eine Ungleichbehandlung der gemeinnützigen Unternehmen gegenüber den gewerblichen, aus der sich weitreichende Folgen für die Angebotsstrukturen in der Sozialwirtschaft ergeben können“, so Schmitz.
Durch das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ und das „Sozialschutz-Paket“ hat die Bundesregierung erhebliche Unterstützungsmaßnahmen für die Refinanzierung der Sozial- und Gesundheitswirtschaft beschlossen. Diese zeigen deutlich positive Wirkung auf die Ergebnishochrechnungen der Einrichtungen und Unternehmen. Allerdings gilt dies nicht für alle Bereiche der Sozialwirtschaft gleichermaßen. Teilbereiche wie Eltern-Kind-Kureinrichtungen, verschiedene Inklusionsbetriebe und Jugendherbergen sind nach wie vor nicht abgedeckt. Darüber hinaus ist noch unklar, wann es zu einer Auszahlung der Mittel kommen wird. Häufig sind mit mehreren Kostenträgern auf Landes- und kommunaler Ebene Vereinbarungen zu treffen, Abrechnungen zu erstellen und Auszahlungen vorzunehmen. Daher steigt auch in der Sozialwirtschaft die Kreditnachfrage zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen stark an. Die von der Sozialbank und anderen Fachbanken aufgelegten Sonderkreditprogramme können die Nachfrage nicht alleine befriedigen.
„Gemeinnützige Unternehmen dürfen nur sehr eingeschränkt Rücklagen bilden und haben selten hohe Liquiditätsreserven. Es ist zu befürchten, dass viele gemeinnützige Unternehmen unter diesen Bedingungen die Krise nicht überleben können. Deren Einrichtungen wären zum erheblichen Teil interessante Übernahmeobjekte für private Investoren und Unternehmen. Damit würde die Konsolidierungs- und Privatisierungswelle in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft weiter vorangetrieben“, warnt Schmitz. „Das gilt insbesondere für Einrichtungsträger, die bereits vor der Corona-Krise in einer wirtschaftlich angespannten Situation waren“. Um die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten, sind Bürgschaften, wie sie den privat-gewerblichen Anbietern zur Verfügung stehen, notwendig.“ Darüber hinaus müssten die Kreditanforderungen der Förderbanken so gestaltet sein, dass eine zügige Bearbeitung und Auszahlung nicht durch zu hohe Ansprüche an Sicherheiten und Liquiditätspläne verhindert wird.
Die Sozialbank unterstützt daher intensiv die Wohlfahrtsverbände in ihren Verhandlungen mit den Bundesministerien, der KfW sowie den Ministerien und Förderbanken der Bundesländer, ihre Programme für gemeinnützige Unternehmen zu öffnen.
„Es liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse, dass in der jetzigen Krise die Finanzierung der gemeinnützigen Unternehmen gesichert wird. Ihre Dienstleistungen sind wesentlich für einen funktionierenden Sozialstaat“, sagt Schmitz weiter. „Als Bank für die Sozialwirtschaft sehen wir uns in der besonderen Verantwortung, dazu so viel beizutragen wie möglich.“