„Im Rahmen ihres Konjunkturprogramms stellt die Bundesregierung den Bundesländern über die KfW eine Milliarde Euro für ein Sonderkreditprogramm für gemeinnützige Organisationen zur Verfügung. Damit haben auch die für unsere Gesellschaft elementar wichtigen Einrichtungen und Verbände der Freien Wohlfahrtspflege jetzt die Möglichkeit, ein weitgehend durch den Bund verbürgtes Kreditprogramm zu nutzen. Das begrüßen wir sehr.“ Das sagt Prof. Dr. Harald Schmitz, Vorsitzender des Vorstandes der Bank für Sozialwirtschaft AG (BFS).
Die Bank hatte Anfang April öffentlich gefordert, dass gemeinnützige Unternehmen bezüglich der KfW-Bürgschaften mit gewerblichen Unternehmen gleichgestellt werden sollten. Die jetzt beschlossenen Maßnahmen sehen vor, dass der Bund ein Sonderkreditprogramm über die KfW auflegt, durch das er die Länder in ihren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen unterstützt. Damit legt der Bund erstmalig ein Programm ausschließlich für gemeinnützige Organisationen der Sozialwirtschaft auf. Über die Ausreichung von Globaldarlehen der KfW werden bundesweit entsprechende Programme der Landesförderinstitute gefördert. Die Hoheit über die Kreditvergabe liegt bei den Ländern, da diese den spezifischen Bedarf am besten beurteilen und die Maßnahmen mit bestehenden Länderprogrammen abstimmen können.
Zielsetzung des Programms ist eine schnelle Kreditvergabe zu günstigen Konditionen, ohne Besicherung und ohne weitergehende Risikoprüfungen. Der Bund übernimmt 80% des Ausfallrisikos. Die Länder sollen die Haftungsfreistellung auf bis zu 100% aufstocken. Dies ist jedoch noch nicht sichergestellt. Offen ist auch noch die Frage, auf welcher Ebene von Verbänden und Unternehmen die Obergrenze von 250 Mitarbeitern anzuwenden ist.
Auf jeden Fall wird das Sonderkreditprogramm dazu beitragen, dass gemeinnützige Organisationen die Krise besser überstehen können. Um Insolvenzen dauerhaft zu vermeiden, müssen sie anschließend aber auch in der Lage sein, die Darlehen zurückzuzahlen. Daher wären im nächsten Schritt Überlegungen wünschenswert, ob und unter welchen Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt Darlehen zumindest teilweise in Zuschüsse umgewandelt werden können.
„Diese Maßnahme ist ein notwendiger Schritt zur Sicherung der Angebotsstrukturen im Sozial- und Gesundheitswesen während der Krise“, so Prof. Schmitz. „Denn auch wenn auf Bundes- und Länder-ebene inzwischen schon Rettungsschirme für die Sozial- und Gesundheitswirtschaft geschaffen wurden, benötigen viele Organisationen kurzfristig wirksame Liquiditätshilfen. Wir hoffen sehr, dass alle Länder die 100%ige Haftungsfreistellung und die Inanspruchnahme der Kredite für möglichst viele gemeinnützige Unternehmen ermöglichen werden.“
Die Sicherung der Finanzierung gemeinnütziger Organisationen und Unternehmen ist für die Bank für Sozialwirtschaft wesentlich für einen weiterhin gut funktionierenden Sozialstaat. Sie unterstützt daher die Wohlfahrtsverbände intensiv in ihren Verhandlungen mit den Bundesministerien, der KfW sowie den Ministerien und Förderbanken der Bundesländer, ihre Programme für gemeinnützige Unternehmen zu öffnen.
Weitere Informationen zum neuen KfW-Sonderkreditprogramm:
www.sozialbank.de/covid-19/corona-helpdesk/bundesrecht/kfw-sonderkreditprogramm.html