Ist eine ambulant betreute Wohngemeinschaft mit außerklinischer Intensivpflege an einem geplanten Standort realistisch und marktfähig? Auf diese Fragen gibt die neue „Analyse für ambulante Wohngemeinschaften der außerklinischen Intensivpflege“ der BFS Immobilien-Service GmbH Antworten.
Die Analyse bewertet im Detail den Standort, die Wettbewerbssituation und die Marktfähigkeit der geplanten Wohngemeinschaft. Außerdem werden Aussagen zur Preisgestaltung und zum vermarktungsfähigen Mietniveau getroffen. Eine Einordnung in den rechtlichen Kontext bietet eine Planungshilfe zur Strukturierung der ambulanten Wohngemeinschaft für die außerklinische Intensivpflege. Darüber hinaus werden die formalen Voraussetzungen geprüft und Empfehlungen zur Umsetzung des Gesamtvorhabens ausgesprochen. Dabei legt die Analyse ein besonderes Augenmerk auf die Drittverwendbarkeit der Immobilie, da für die Intensivpflege nur eine eingeschränkte Bedarfsbetrachtung möglich ist.
Die Komplexität außerklinischer Intensivpflege-Wohngemeinschaften ergibt sich nicht nur aus der Rund-um-die-Uhr-Betreuung in einem intensivmedizinischen Versorgungssetting. Vor allem stellt sich die Kostenstruktur einer Intensivpflegewohngemeinschaft vollständig anders dar als die Kostenstruktur einer Wohngemeinschaft für Senioren. Die Pflege eines Intensivpatienten teilt sich auf in Behandlungspflegerische Leistungen nach SGB V und grundpflegerische Maßnahmen nach SGB XI. Der überwiegende Anteil der Erlöse wird in einer Wohngemeinschaft für außerklinische Intensivpflege über das SGB V erwirtschaftet. Die SGB XI-Kosten werden anteilig durch die Pflegekasse gedeckt.
Aufgrund teilweise unklarer und unterschiedlicher juristischer Rahmenbedingungen in den einzelnen Bundesländern gestaltet sich eine verlässliche Abgrenzung zwischen ambulanter und stationärer Sphäre häufig schwierig. Die außerklinische Intensivpflege wird in keinem der Landesheimgesetze separat geregelt. Die Fragestellung ist hier vielmehr, ob die Aufsichtsbehörden die Frage der Selbstbestimmtheit bei Intensivpflege-Patienten anders definieren als sonst. Das ist im Kern eine Frage des Gesetzesvollzugs und kann daher von Aufsichts- zu Aufsichtsbehörde unterschiedlich sein.
Die ABWG-Analyse der BFS Immobilien-Service GmbH bietet eine Einschätzung im Sinne einer Machbarkeitsstudie für die außerklinischen Intensivpflege-Wohngemeinschaften. Sie kostet 5.000 Euro zzgl. MwSt.
Weitere Informationen: https://www.bfsimmobilienservice.de/angebot/analysen.html
Ansprechpartnerin: Britta Klemm, Sozialmarktanalystin, BFS Immobilien-Service GmbH, Tel. 0221 97356-474, E-Mail
Die BFS Immobilien-Service GmbH ist als Tochterunternehmen der Bank für Sozialwirtschaft AG spezialisiert auf die Analyse, Bewertung und Beratung von Immobilieninvestitionen in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft.
Köln, 31. Mai 2016