Page 7 - Sozialus 3-2021
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 stellt und vollständig umgesetzt wird. Voraussetzung ist, dass die Gebäude älter als fünf Jahre sind.
Bestehende Nichtwohngebäude wie zum Beispiel gewerblich genutzte Immobilien, Behindertenwerkstätten, Kindergärten, Schulen, Sportheime oder kulturelle Einrichtungen, die mit einzelnen energetischen Maßnahmen saniert werden, können die Ausgaben im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen über einen Förderkredit mit Tilgungszuschuss finanzieren. Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten orientiert sich an der Nettogrundfläche des Gebäudes: Sie liegt bei 1.000 Euro pro m2 Nettogrundfläche.
Beim Neubau oder Kauf eines neuen Effizienzgebäudes unter- stützt die KfW wahlweise über einen Kredit mit Tilgungszuschuss oder einen direkt auszahlbaren Zuschuss. Die förderfähigen Kosten betragen hierbei maximal 2.000 Euro pro m2 Netto- grundfläche. Darüber hinaus erhalten Investoren eine Förde- rung für die Fachplanung und Baubegleitung sowie eine Nach- haltigkeitszertifizierung. Baubegleitungen werden zu 50 % mit bis zu 5.000 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus bzw. bis zu 20.000 Euro pro Mehrfamilienhaus gefördert und auch bei Nichtwohngebäuden eingeführt.
Chancen für die Quartiersentwicklung
Insgesamt zeigt sich beim BEG: Die Förderung von Wohngebäu- den und Nichtwohngebäuden wird zunehmend angeglichen. Bei allen Förderarten kann zwischen einem Zuschuss oder einem Kredit mit Tilgungszuschuss gewählt werden. Mischgenutzte und reine Nichtwohngebäude erhalten eine deutlich höhere Förderung als bislang. Dies bietet interessante Finanzierungs- möglichkeiten für die Quartiersentwicklung: Denn Tagespflege, Sozialstation und Verwaltungsräume gelten nicht als Wohn- gebäude und können nun stärker von der Förderung profitieren.
Interessant für Kreditnehmer ist auch die neu geschaffene Kombinationsmöglichkeit von Bankdarlehen der Hausbank mit einem Direktzuschuss. Denn Bankdarlehen sind in der Ausgestaltung häufig flexibler als Förderprogrammkredite. So können zum Beispiel die Zinsbindung und die Kreditlauf- zeit mit der Hausbank individuell vereinbart werden, während bei KfW-Förderdarlehen die Konditionen überwiegend fest vorgegeben sind.
Schon vor Beginn die Hausbank einbinden
KfW-Förderkredite werden grundsätzlich im Hausbankverfah- ren vergeben. Das bedeutet: Der Investor stellt vor Beginn des Bauvorhabens oder Immobilienerwerbs einen Antrag auf KfW- Förderung bei einem Finanzierungsinstitut seiner Wahl. Die Bank prüft, ob das geplante Vorhaben zu dem Förderprogramm passt. Selbstverständlich berät sie den Antragsteller bei der Ausgestaltung der Maßnahme und hilft, Fehler bei der Antrag- stellung zu vermeiden. Wenn das Projekt antragsreif ist, reicht die Hausbank den Kreditantrag bei der KfW ein und zahlt – bei positivem Förderbescheid – die Kreditfinanzierung aus.
Aber Achtung: Der Antrag muss auf jeden Fall vor Beginn des Vorhabens gestellt werden! Zudem muss zuvor ein Förderge- spräch bei der Hausbank nachgewiesen werden. Als Projekt- beginn gilt der Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrags zum Bauvorhaben. Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Baumaßnahmen sind von der Förde- rung ausgeschlossen.
  Fördertipp
Haben Sie vor, in ein energiesparendes Gebäude zu investieren, um die Energiekosten zu senken und das Klima zu schützen? Dann sprechen Sie uns jetzt an. Wir helfen Ihnen, die geeignete Förderung zu erhalten.
www.sozialbank.de
Weitere KfW-Programme
Die Bank für Sozialwirtschaft bietet institutionellen Investoren verschiedene KfW-Programme im Haus- bankenverfahren an. Für weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und um einen KfW-Förder- kredit zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin oder Ihren Kundenberater bei der Bank für Sozialwirtschaft. Wir unterstützen Sie gerne!
   www.kfw.de
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