Page 6 - Sozialus 3-2021
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 INVESTIEREN UND FINANZIEREN
 Bundesförderung für effiziente Gebäude
Energiekosten senken und das Klima schützen
 Im Rahmen des Klimaschutzprogrammes 2030 hat die Bun- desregierung die Förderung für energieeffiziente Gebäude umgestellt. Die neue „Bundesförderung für effiziente Ge- bäude (BEG)“ startet bei der Förderbank KfW zum 1. Juli 2021. Sie gilt für alle Wohn- und Nichtwohngebäude und damit etwa auch für Wohnheime, Sozialimmobilien, kom- munale Gebäude oder Krankenhäuser.
Einzelmaßnahmen (BEG EM):
Sanierung von Bestandsimmobilien
Sofern ein Gebäude älter als fünf Jahre ist, können Arbeiten an der Gebäudehülle, an der Heizungsanlage sowie der Einbau einer Lüftungsanlage gefördert werden. Bundesförderung für Wohngebäude (BEG WG): Neubau und Sanierung von Effizienzhäusern
Die Förderung greift, wenn ein neues oder saniertes Wohngebäude einen KfW-Effizienzhausstandard erreicht. Bundesförderung für Nichtwohngebäude (BEG NWG): Neubau und Sanierung von Effizienzgebäuden
Die Förderung eignet sich für ganzheitliche Neubau- und Sanierungsvorhaben bei Nichtwohngebäuden.
Gebäude sind ein entscheidender Faktor für den Klimaschutz.
Denn rund ein Viertel des CO -Ausstoßes in Deutschland geht 2
auf Immobilien und ihre Energieversorgung zurück. Hier schlum-
mert großes Potenzial, das die Bundesregierung mit dem Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ heben möchte. Durch eine Kombination aus Energieein- sparung und dem Einsatz erneuerbarer Energien soll der Pri- märenergiebedarf von Gebäuden bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 sinken. Das neue Programm ersetzt unter an- derem die bisherigen KfW-Förderprogramme „Energieeffizient Bauen“ (Programm-Nr. 153) und „Energieeffizient Sanieren“ (Programm-Nr. 151). Es umfasst sowohl Zuschüsse als auch zinsreduzierte Kredite für Wohn- und Nichtwohngebäude und gliedert sich in die o.g. drei Teile.
Höhere Förderung für erneuerbare Energien
Beim Bauen und Sanieren spielen zukünftig Nachhaltigkeit, Digitalisierung und erneuerbare Energien eine größere Rolle. Maßnahmen in diesen Bereichen werden daher mit einer höhe- ren Förderung belohnt. Ein Beispiel: Bestehende Wohngebäude, zu denen unter anderem auch Pflegeheime und Betreutes Wohnen zählen, können bis zu 50% der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten (max. 75.000 Euro je Wohneinheit), wenn sie saniert werden und dabei die Höchststufe des KfW-Stan- dards „Effizienzhaus 40“ mit einer Erneuerbare-Energien-Klasse erreichen. Eine um 5 % höhere Förderung wird gewährt, wenn für ein Wohngebäude ein individueller Sanierungsfahrplan aufge-
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Bildnachweis: KfW-Bildarchiv/photothek.net


















































































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