Page 25 - Sozialus 3-2021
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 Seminar
Grundlagen des Arbeitsrechtes
in Einrichtungen der Sozialwirtschaft
31.08.2021 in Berlin
10:00 bis 17:00 Uhr | 330,00 Euro zzgl. MwSt.
 Um angesichts der Vielzahl gesetzlicher Vorgaben die bestehenden Gestaltungsspielräume beim Abschluss von Arbeitsverträgen ausschöpfen und arbeitsrechtliche Maß- nahmen (wie Vertragsänderungen, Abmahnungen oder Kündigungen) rechtswirksam veranlassen zu können, sind Kenntnisse über das aktuelle Arbeitsrecht erforderlich. So kann beispielsweise die Unkenntnis über bestimmte Zahlungsansprüche geringfügig Beschäftigter oder die fälschliche Beschäftigung eines Arbeitnehmers als „freier Mitarbeiter“ zu erheblichen Nachzahlungsforderungen der Sozialversicherungsträger führen. Darüber hinaus bereitet die rechtswirksame Befristung von Arbeitsverträgen oftmals Schwierigkeiten und führt bei Formfehlern immer häufiger zu Klagen und Abfindungsansprüchen ausscheidender MIt- arbeiterinnen und Mitarbeiter..
Das Seminar stellt die Grundlagen des Arbeitsrechtes in Ein- richtungen der Sozialwirtschaft dar, die Handlungspflichten auferlegen, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen.
Auszüge aus dem Inhalt:
Der Arbeitsvertrag: Form, Probezeit, Befristungsmöglich- keiten
Andere Arten der Beschäftigung: Honorarvertrag, gering- fügige Beschäftigung, Beschäftigung in der Gleitzone Beendigung von Arbeitsverhältnissen: Arten und Voraus- setzungen von Kündigungen, die Kündigung gemäß §1a KSchG mit Abfindungszahlung, Aufhebungs- und Abwick- lungsvertrag
Belehrungspflichten bei Befristung und Kündigung Praktisches Vorgehen bei Konflikten: außergerichtliche Regelungen, Kündigungsschutzprozess und Abfindung Rechtswirksame Gestaltung von Abmahnungen
Das Seminar ist konzipiert für Einrichtungen der Sozialwirt- schaft mit mindestens zehn Beschäftigten. Es richtet sich insbesondere an Geschäftsführer*innen, Vorstandsmitglieder und Personalverantwortliche.
Am 01.09.2021 hält die Referentin ergänzend das Seminar „Betriebsverfassungsrecht aus Arbeitgebersicht“ für die gleiche Personengruppe. Es bietet einen Überblick über die Rechte des Betriebsrates und behandelt anhand von Praxis- beispielen die Grundlagen des Betriebsverfassungsrechtes aus Arbeitgebersicht.
   Sandra Meinke
Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht,
Barkhoff & Partner mbB, Bochum
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