Page 7 - Sozialus 5-2018
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Kreditlaufzeiten und Konditionen
Für das Programm „IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ stehen drei Laufzeitvarianten bei einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren zur Verfügung: bis zu 10 Jahre Kreditlaufzeit bei 1 – 2 Tilgungsfreijahren (10/2), bis zu 20 Jahre bei 1 – 3 Tilgungsfreijahren (20/3) und bis zu 30 Jahre bei 1 – 5 Tilgungsfreijahren (30/5). Der Zinssatz wird wahlweise ent­ weder für 10 oder 20 Jahre festgeschrieben. Während der til­ gungsfreien Anlaufjahre sind nur die Zinsen zu zahlen; danach gleich hohe vierteljährliche Tilgungsraten zuzüglich Zinsen.
Die Zinssätze sind durch die KfW vergünstigt und betragen ak­ tuell ab 1,05 % p. a. effektiver Jahreszins (Stand: 05.09.2019). Der jeweilige Zinssatz wird kundenindividuell berechnet. Dabei berücksichtigt die Bank sowohl die wirtschaftlichen Verhält­ nisse des Kreditnehmers (Bonität) als auch die Werthaltigkeit der von ihm gestellten Sicherheiten. Auf dieser Basis erfolgt eine Einordnung in eine der von der KfW vorgegebenen Boni­ täts­ und Besicherungsklassen, die ausschlaggebend für die Preisklasse und damit für den Zinssatz sind.
Die geltenden Zinssätze je Preisklasse finden Sie in der Kondi­ tionenübersicht für die KfW­Förderprogramme unter: www.kfw.de/konditionen
Die Auszahlung des Förderdarlehens erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrages. Der Kredit ist in einer Summe oder in Teilbeträgen innerhalb von 12 Monaten nach Darlehenszusage abrufbar. Eine Verlängerung kann vereinbart werden. Für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge wird ab 1 Monat und 2 Bank­ arbeitstage nach dem Zusagedatum eine Bereitstellungs­ provision von 0,15 % pro Monat fällig. Außerplanmäßige Tilgungen sind nur gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsent­ schädigung möglich.
Antragstellung bei der Hausbank
KfW­Programme werden grundsätzlich immer im Hausbank­ verfahren vergeben. Das bedeutet: Der Investor stellt vor Beginn des Vorhabens einen Antrag auf KfW­Förderung bei einem Finanzierungsinstitut seiner Wahl. Die Bank prüft, ob
das Programm zu dem geplanten Vorhaben passt. Wenn dies der Fall ist, reicht sie einen Kreditantrag bei der KfW ein und zahlt – bei positivem Förderbescheid – die Finanzierung aus. Aber Achtung: Der Antrag muss auf jeden Fall vor Beginn des Vorhabens gestellt werden! Umschuldungen und Nachfinan- zierungen bereits abgeschlossener Baumaßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen.
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 Fördertipp
Die Bank für Sozialwirtschaft bietet institu- tionellen Investoren verschiedene KfW-Pro- gramme im Hausbankenverfahren an. Für weitere Informationen zu den Fördermöglich- keiten und um einen KfW-Förderkredit zu beantragen, wenden Sie sich bitte an Ihren Kundenberater. Wir unterstützen Sie gerne!
 Weitere KfW-Fördermöglichkeiten
Ergänzend zu diesem Programm gibt es weitere KfW-IKU-Förderprodukte für Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur:
IKU – Barrierearme Stadt (234)
IKU – Quartiersversorgung (202)
IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220)
Ihr Kundenberater informiert Sie gerne.
Weitere Informationen:
www.kfw.de www.sozialbank.de
     















































































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