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Wir sind an Ihrer Seite und unterstützen die Sozial- und Gesundheitswirtschaft insbesondere auch in Krisenzeiten
Die COVID-19 Pandemie hat unser Land weiter fest im Griff. Wir unterstützen Sie dabei, die Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, stehen in Kontakt mit Förderbanken und erarbeiten eigene Lösungen.
Aktuell konnten wir bereits 250 Mio. Euro zur Verfügung stellen. Zur Stärkung des Liquiditätsbedarfs unserer Kunden in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft haben wir ein BFS-Sonderkreditprogramm mit insgesamt 500 Mio. Euro erarbeitet. BFS-Liquiditätshilfeprogramm
Exklusiv für unsere Kunden in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft haben wir ein BFS-Liquiditätshilfeprogramm mit insgesamt bis zu 500 Mio. Euro erarbeitet.
In vielen Bereichen der Sozialwirtschaft ist die Liquiditätssituation bereits sehr angespannt. Um schnell und effizient einen Beitrag zu leisten, haben wir kurzfristig ein Sonderkreditprogramm mit insgesamt bis zu 500 Mio. Euro zur Stärkung des Liquiditätsbedarfs von unseren Kunden in der Sozial- und Gesundheitswirtschaft erarbeitet.
Wir bieten unseren Kunden exklusiv Folgendes an:
Die Teilnahme am BFS-Liquiditätsprogramm mit individuellen Volumina (gemäß unseren Bedingungen) zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona Krise stehen
Attraktive und faire Konditionen
Laufzeit von 24 Monaten als widerrufliche Kontokorrentlinie
Alle Informationen zum BFS-Liquiditätshilfeprogramm
Kunden, die aktuell durch die Corona Krise betroffen sind und grundsätzlich eine positive Perspektive für die Zeit nach der Krise aufweisen, können uns auf die Tilgungsstundung ihrer Darlehen ansprechen. Grundsätzlich sollte vorab geprüft werden, ob die notwendige Liquiditätsüberbrückung nicht in Form einer Kreditlinie zur Verfügung gestellt werden kann. Ihr Kundenberater informiert Sie sehr gerne über die entsprechenden Möglichkeiten.
Die Bundesregierung hat zur Bewältigung der Ausbreitung der Corona-Krise einen Schutzschirm für die Wirtschaft beschlossen. Darunter fallen auch unbegrenzte Liquiditätshilfen für Unternehmen: ab sofort stellt die KfW ein erweitertes Programmangebot zur Verfügung.
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die KfW bietet seit dem 23.03.2020 das KfW Sonderprogramm 2020 an. Dieses wird über die Programme KfW-Unternehmerkredit (037/047), ERP-Gründerkredit - Universell (073/074/075/076) sowie dem KfW-Sonderprogramm 2020 - Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855) umgesetzt, deren Förderbedingungen modifiziert und erweitert wurden. Zudem gibt es Neuerungen in dem Programm Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148).
Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen (148): Befristete Einführung einer Betriebsmittelfinanzierung
Im Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen sind ab sofort, zunächst befristet bis Jahresende, auch Betriebsmittelfinanzierungen möglich. Diese können ausschließlich für eine Laufzeit von 4 Jahren beantragt werden.
Alle Informationen zu dem Programm
KfW-Sonderprogramm 2020 - etablierte und junge Unternehmen (KfW-Unternehmerkredit (037/047), ERP-Gründerkredit – Universell (073/074/075/076)):
Gewerbliche Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben, können einen Kredit für Investitionen oder Betriebsmittel beantragen. Zielgruppe sind also nur Unternehmen, die zum 31.12.2019 noch keine finanziellen Schwierigkeiten hatten.
Die KfW übernimmt für kleine und mittlere Unternehmen eine 90%ige Risikoübernahme sowie für alle Unternehmen oberhalb dieser Grenze eine 80%ige Risikoübernahme, jeweils sowohl für Betriebsmittel als auch für Investitionen.
Alle Informationen zum KfW-Unternehmerkredit
Alle Informationen zum ERP-Gründerkredit
KfW - Sonderprogramm 2020 - "Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung (855)":
Auch dieses Programm steht gewerblichen Unternehmen offen, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben. Im Rahmen des Förderprogramms beteiligt sich die KfW an Konsortialfinanzierungen für Investitionen und Betriebsmittel von mittelständischen und großen Unternehmen.
Die Risikoübernahme beträgt bis zu 80% des Vorhabens, jedoch maximal 50% der Risiken der Gesamtverschuldung.
Alle Informationen zum KfW Sonderprogramm 2020
KfW-Schnellkredit für den Mittelstand:
Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können gewerbliche, mittelständische Unternehmen demnächst den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Der Kreditbetrag liegt bei bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019 und maximal 800.000 Euro. Voraussetzung ist, dass zuletzt ein Gewinn erwirtschaftet wurde – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre.
Freigemeinnützige Unternehmen sind wie in o.g. KfW-Sonderprogramm 2020 nicht antragsberechtigt.
Alle Informationen zum KfW-Schnellkredit
NRW.Bank
Die NRW.BANK hat bereits diverse Programmänderungen umgesetzt und arbeitet nach eigenen Angaben in enger Abstimmung mit dem Land an weiteren programmbezogenen Hilfsmaßnahmen.
Der NRW.BANK.Universalkredit
Die Anpassungen an dem NRW.Bank.Universalkredit gelten ab dem 23.03.2020. Es steht offen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 500 Mio. €, Gründer und Freiberufler zur Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen. Die Risikoübernahmen werden temporär für die Dauer der Krise neben der bestehenden 50%igen um eine 80%ige Risikoübernahme ergänzt.
Alle Informationen zum NRW.BANK.Universalkredit
NRW.Bank.Infrastruktur Corona
Die NRW.Bank stellt ab dem 15. Juli 2020 eine zusätzliche Programmvariante „Corona“ des Programms NRW.BANK.Infrastruktur bereit, bei der Darlehen mit einer 80%igen Haftungsfreistellung für die Finanzierung von Betriebsmitteln mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Diese Programmvariante wird befristet bis zum 31.12.2020 angeboten.
Alle Informationen zu NRW.Bank.Infrastruktur Corona
NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen
Die NRW.Bank bietet ab dem 24. August 2020 das neue Förderprogramm NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen als Gemeinschaftsaktion der NRW.BANK und KfW Bankengruppe mit Risikoentlastung durch den Bund und der NRW.BANK an. Hier können gemeinnützigen Organisationen Darlehen mit einer 100%igen Haftungsfreistellung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mit einer Laufzeit bis zu 10 Jahren zur Verfügung gestellt werden. Das Programm ist befristet bis zum 30.06.2021. Zusagen sind bis zu diesem Zeitpunkt möglich.
Alle Informationen zu NRW.Bank.Gemeinnützige Organisationen
Zur Stärkung der Sicherheiten stehen darüber hinaus zur Verfügung:
Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW bis 2,5 Millionen Euro. Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.
Tel.: 02131/5107 200
Alle Informationen zum Programm
Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro über die PWC für eine Landesbürgschaft.
Alle Informationen zur Landesbürgschaft
Grundsätzlich gilt, dass Förderkredite immer über die Hausbank beantragt werden müssen. Die Bank für Sozialwirtschaft ist seit fast 100 Jahren Finanzierungspartner der Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Mit unserer jahrzehntelangen Erfahrung entwickeln wir Finanzierungslösungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Einrichtungen, Organisationen und Unternehmen der Sozialwirtschaft und der Gesundheitswirtschaft zugeschnitten sind. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen, sprechen Sie uns einfach an!
Nach dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht ordnet der Gesetzgeber zumindest für Verbraucherdarlehen eine gesetzliche Stundung der Ansprüche an, die im Zeitraum zwischen dem 1. April und dem 30. September 2020 fällig werden.
Die KfW zieht nach und stellt nach Rücksprache mit der Deutschen Kreditwirtschaft für alle Stundungsanträge – die auf die Corona-Krise zurückzuführen sind – in Umsetzung der neuen gesetzlichen Anforderungen Stundungsmöglichkeiten für alle Produkte einheitlich bereit.
Die Bank für Sozialwirtschaft bietet die Tilgungsaussetzung für die KfW Programme längstens bis zum 31.12.2020 an. Die Rückzahlung der gestundeten Tilgungsraten erfolgt über einen Zuschlag auf die letzte reguläre Rate des Darlehens (eine sogenannte "Ballon-Rate"). Dabei haben Sie die Möglichkeit eine Umfinanzierung in Anspruch zu nehmen, die einer Laufzeitverlängerung entspricht.
Während des Stundungszeitraums wird der ausstehende Darlehensbetrag unverändert zu den vertraglich vereinbarten Konditionen verzinst.
Der Endkreditnehmer bzw. das involvierte Unternehmen befindet sich durch die Corona-Krise in vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten.
Sprechen Sie uns gerne an, Ihre Betreuerin bzw. Ihr Betreuer finden gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Lösung, um Ihre Liquidität für die kommenden Monate nachhaltig sicherzustellen.
Welche Auswirkungen hat die COVID-19 Pandemie auf die Sozial- und Gesundheitswirtschaft? Und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Branche zu unterstützen? Folgend finden Sie eine Übersicht über die Regelungen und Entwicklungen auf Bundesebene.
Pflege-Rettungsschirm nach § 150 (Abs. 3 und Abs. 5a) SGB XI
Reha-Rettungsschirm (Bereich GKV)
Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG)
Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Die Meldungen werden fortlaufend aktualisiert. Aufgrund der dynamischen Entwicklungen wird kein Anspruch auf Vollständigkeit der Informationen erhoben.
Bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützen wir Sie bestmöglich. Dafür stellen wir Ihnen ab sofort unser Corona-Helpdesk zur Verfügung.
Stellen Sie Ihre Fragen rund um die Corona Pandemie in der Gesundheits- und Sozialwirtschaft ganz einfach per E-Mail:
Wir unterstützen Sie auch weiterhin! Dafür steht Ihnen ab sofort unser Antragsformular für das Liquiditätshilfeprogramm der BFS zur Verfügung.
Geschäftsstelle Hamburg
Alsterdorfer Markt 6
22297
Hamburg
T 040 253326-6
F 040 253326-870
BLZ 251 205 10
BIC BFSWDE33HAN
Geschäftsstelle München
Karlsplatz 10
80335
München
T 089 982933-0
F 089 982933-629
BLZ 700 205 00
BIC BFSWDE33MUE
Geschäftsstelle Berlin
Oranienburger Str. 13 – 14
10178
Berlin
T 030 28402-0
F 030 28402-367
BLZ 100 205 00
BIC BFSWDE33BER
Geschäftsstelle Hannover
Podbielskistr. 166
30177
Hannover
T 0511 34023-0
F 0511 34023-523
BLZ 251 205 10
BIC BFSWDE33HAN
Geschäftsstelle Leipzig
Neumarkt 9 (Städtisches Kaufhaus)
04109
Leipzig
T 0341 98286-0
F 0341 98286-543
BLZ 860 205 00
BIC BFSWDE33LPZ
Geschäftsstelle Dresden
Theresienstr. 29
01097
Dresden
T 0351 89939-0
F 0351 89939-585
BLZ 850 205 00
BIC BFSWDE33DRE
Geschäftsstelle Magdeburg
Joseph-von-Fraunhofer-Str. 2
39106
Magdeburg
T 0391 59416-0
F 0391 59416-539
BLZ 810 205 00
BIC BFSWDE33MAG
Geschäftsstelle Erfurt
Anger 66 – 73
99084
Erfurt
T 0361 55517-0
F 0361 55517-579
BLZ 860 205 00
BIC BFSWDE33LPZ
Geschäftsstelle Rostock
Mühlendamm 8b
18055
Rostock
T 0381 1283739-0
F 0381 1283739-869
BLZ 100 205 00
BIC BFSWDE33BER
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Königstr. 2
90402
Nürnberg
T 0911 433300-0
F 0911 433300-619
BLZ 700 205 00
BIC BFSWDE33MUE
Geschäftsstelle Stuttgart
Theodor-Heuss-Str. 10
70174
Stuttgart
T 0711 62902-0
F 0711 62902-699
BLZ 601 205 00
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Obere Königsstr. 30
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Kassel
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F 0561 510916-859
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Ludwig-Erhard-Allee 6
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T 0721 98134-0
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