Verständigung auf milliardenschweres Paket zur Bewältigung der Pandemie-Folgen
Die Landesregierung inSchleswig-Holstein hat sich mit den Fraktionen im Landtag über einen vierten Nachtragshaushalt verständigt, welcher die Ausgestaltung eines Nothilfe-Kredits über 4,5 Milliarden Euro zur Bewältigung der Pandemiefolgen ermöglicht. Bis 2024 sollen von dieser Gesamtsumme auch Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens profitieren.
Für Maßnahmen der Krankenhausfinanzierung werden 124 Millionen Euro eingesetzt. Weitere 4 Millionen Euro, die aus bestehenden Nothilfen finanziert werden, stehen für coronabedingte Umbaumaßnamen in den Krankenhäusern bereit.
Für die Aufstockung des bestehenden Schulbaufonds werden 120 Millionen Euro (in drei Tranchen je 40 Millionen Euro) vorgesehen.
Im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung sowie des studentischen Wohnens werden 60 Millionen Euro (in vier Tranchen je 15 Millionen Euro) für nicht rückzahlbare Zuschüsse bereitgestellt.
Für den Ausbau von solitären Kurzzeitpflegeplätzen werden 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.