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Am 14. Mai 2020 hat der Bundestag ein zweites Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie verabschiedet. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen verkündet:
Für die Krankenhäuser ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
Kosten, die den Krankenhäusern im Rahmen der voll- und teilstationären Behandlung für Testungen auf SARS-CoV-2 entstehen, werden mit einem Zusatzentgelt finanziert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband setzen gemeinsam die Höhe des Zusatzentgeltes fest.
Die Freihaltepauschale von 560 Euro kann per Rechtsverordnung vom Gesundheitsminister angepasst werden. Ein Kriterium bildet u.a. die Anzahl an Krankenhausbetten bzw. andere krankenhausbezogene Aspekte. Aufgrund eines höheren Case-Mix-Indexes (CMI) reichte bislang vor allem für Maximalversorger die Pauschale nicht aus. Für Kliniken mit durchschnittlichen CMI wurde hingegen teils eine Überfinanzierung ermittelt.
Für Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtung ergeben sich u.a. folgende Änderungen
Die pflegerische Versorgung von Bewohnern vollstationärer Pflegeeinrichtungen kann bis zu 14 Tage in einer medizinischen Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung erbracht werden, wenn die Pflegeeinrichtung aufgrund von quarantänebedingten Maßnahmen die Versorgung nicht mehr gewährleisten kann.
Die Einführung des Prüfquotensystems im Rahmen des MDK-Reformgesetzes wird um ein Jahr auf 2022 verschoben.
Bonuszahlungen
Die Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Zahlung in Höhe von bis zu 1.000 Euro für ihren Einsatz in der Corona-Krise. Diesen Bonus finanziert im Wege einer Vorauszahlung an die Arbeitgeber zunächst die soziale Pflegeversicherung.
In der zweiten Jahreshälfte entscheiden die Bundesministerien für Gesundheit und Finanzen gemeinsam, in welchem Umfang die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung Zuschüsse des Bundes zur Stabilisierung der jeweiligen Beitragssätze erhalten. Die Refinanzierung der Corona-Prämie wird dabei berücksichtigt.
Präventive Testungen
Die Krankenkassen zahlen auch für regelmäßige oder präventive Tests auf das Coronavirus, insbesondere in Altenheimen und Kliniken. Für die Zusatzausgaben wird ihnen ein Bundeszuschuss in Aussicht gestellt.
Pflege durch Angehörige während der Corona-Krise
Zur Überbrückung etwa von quarantänebedingten Versorgungsengpässen in der Pflege können stationäre Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen in Anspruch genommen werden. Der Leistungsanspruch für Kurzzeitpflege in stationären Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen wird zeitlich befristet angehoben.
Weiterführende Informationen:
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