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Das Gesetz zur Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WStFG) wurde am 27. März 2020 vom Bundestag mit der Zustimmung des Bunderates beschlossen.
Zur Stabilisierung von Unternehmen in der Realwirtschaft werden Rahmenbedingungen zur Stärkung der Kapitalbasis geschaffen. Ziel ist es, die Überwindung von Liquiditätsengpässen bei Unternehmen zu erreichen, deren Bestandsgefährdung enorme Auswirkungen auf die Wirtschaft, die Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen, die technologische Souveränität oder den Arbeitsmarkt hätten. Um als Unternehmen der Realwirtschaft eingestuft zu werden, müssen mindestens zwei von folgenden drei Kriterien erfüllt werden:
Die Bilanzstumme beträgt mind. 43 Millionen Euro
Mehr als 50 Millionen Euro Umsatzerlöse
Mehr als 249 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ist Anlaufstelle für Anträge der Unternehmen. Der Schutzfonds umfasst drei Hilfsmaßnahmen:
Bürgschaften
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds garantiert, bis zur Höhe von 400 Milliarden Euro (bis zum 31. Dezember 2021) begebene Schuldtitel und begründete Verbindlichkeiten von Unternehmen zu übernehmen, damit Liquiditätsengpässe behoben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt unterstützt werden. Die Laufzeit darf 60 Monate nicht übersteigen.
Kapitalmaßnahmen
Das Bundesministerium für Finanzen wird ermächtigt, Kredite bis zu 100 Milliarden Euro aufzunehmen, um im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds die Deckung von Aufwendungen und Maßnahmen des Gesetzes zu finanzieren. Gleiches gilt für die Refinanzierung von KfW-Programmen.
Refinanzierung zu KfW-Programmen
Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds kann der Kreditanstalt für Wiederaufbau Darlehen zur Refinanzierung der ihr von der Bundesregierung als Reaktion auf die Corona-Krise zugewiesenen Sonderprogramme gewähren. Nähere Bedingungen zu der Darlehensgewährung legt der Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Einzelfall fest. Für die Darlehensgewährung sind 100 Milliarden Euro vorgesehen.
Weiterführende Informationen:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/WSF/wirtschaftsstabilisierungsfonds.html
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