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Die Zahl der Corona-Neuinfektionen entwickelt sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen derzeit linear. Nach Einschätzung des Bundesgesundheitsministeriums lässt dies nach fast sechs Wochen Aufschub und Absage planbarer Operationen zu, in den Kliniken schrittweise einen neuen Alltag zu entwickeln und ab Mai einen Teil der Krankenhauskapazitäten auch wieder für planbare Operationen zu nutzen. Eine dauerhafte Priorisierung von COVID-19 Patienten unter Ausschluss anderer Patientengruppen lasse sich vor dem Hintergrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht rechtfertigen.
Aufgrund der Unsicherheit über die zukünftige Entwicklung der Pandemie müssten dennoch weiterhin Kapazitäten freigehalten werden. Die führenden wissenschaftlichen Fachgesellschaften haben eine Empfehlung für eine stufenweise Wiederaufnahme elektiver Operationen herausgegeben:
Die freizuhaltende Intensivkapazität für COVID-19-Patient/innen wird auf 25 Prozent der insgesamt vorhandenen Intensivbetten festgelegt. Die OP-Kapazität kann in einem ersten Schritt zu 70 Prozent für Elektiveingriffe geöffnet werden.
Die Krankenhäuser sollten in der Lage sein, je nach Pandemieverlauf innerhalb von 72 Stunden weitere Intensiv- und Beatmungskapazitäten zu organisieren.
Zudem ist alle zwei Wochen eine schrittweise Erhöhung der OP-Kapazität für Elektiveingriffe um jeweils 10 Prozent geplant. Dabei sollte die 25 Prozent-Grenze nicht unterschritten werden.
Ab einer elektiven OP-Kapazität von 90 Prozent ist eine schrittweise Anpassung der Intensivbetten-Reserve in 5 Prozent Schritten alle 21 Tage geplant (in Abhängigkeit von der Zahl der COVID 19-Neuinfektionen).
Bei der Freihaltung von Kapazitäten sollte berücksichtigt werden, dass die COVID-19-Versorgung räumlich abgegrenzt von der Non-COVID-19-Versorgung erfolgen muss.
Den Ländern wird empfohlen ein Stufenkonzept zu entwickeln, dass jeweils auf die regionalen Versorgungsstrukturen abgestimmt ist. Die Konzepte sollten folgende Punkte zu umfassen:
Festlegung der Krankenhäuser, in denen die o.g. Kapazitäten für COVID-19-Patient/innen freigehalten werden.
Benennung von Krankenhäusern, in welchen vorrangig bzw. nachrangig COVID- 19-Patient/innen aufgenommen und behandelt werden.
Auswahl von Krankenhäusern, in denen planbare Operationen von Patient/innen mit anderen Erkrankungen vorgenommen werden.
Eskalationsstrategie, wie gegebenenfalls die Kapazitäten bei einer wieder ansteigenden Zahl von COVID-19-Patient/innen angepasst werden können, zum Beispiel durch die Nutzung von Vorsorge- und Reha-Einrichtungen oder durch Bedarfs- und Notfallkrankenhäuser.
Das DIVI-Intensivregister wird ein Tool entwickeln, das anhand bekannter Parameter eine Prognose für den COVID-19-bedingten Bedarf an Intensivbetten bundesweit und regional für die nächsten zwei Wochen vorhersagt.
Weiterführende Informationen:
Neuer Klinikalltag (Faktenpapier als PDF)
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