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Öffentliches Verfahrensverzeichnis gemäß § 4g BDSG
Das BDSG schreibt in § 4g vor, dass der Beauftragte für den
Datenschutz Jedermann in geeigneter Weise
die folgenden Angaben entsprechend § 4e verfügbar zu machen
hat:
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Name oder Firma der verantwortlichen Stelle: Bank für
Sozialwirtschaft AG
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Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige oder
nach der Verfassung des Unternehmens berufene Leiter und die mit der
Leitung der Datenverarbeitung beauftragten Personen: Vorstand: Prof.
Dr. Dr. Hammerschmidt (Vorsitzender), Dietmar Krüger, Dr. Arnd Verleger, IT-Leitung Herr
Bauer
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Anschrift der verantwortlichen Stelle: Wörthstrasse
15-17, 50668 Köln
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Zweckbestimmung der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben von Bankgeschäften gem.
§1 Abs.1 Ziff. 1bis 5 und Ziff. 7 bis 11 des Kreditwesengesetzes
(KWG) und aller mit diesem Betrieb zusammenhängender Hilfs- und
Nebengeschäfte.
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Beschreibung der betroffenen Personengruppen und der
diesbezüglichen Daten oder Datenkategorien: Es werden im Wesentlichen
zu folgenden Personengruppen personenbezogene Daten erhoben,
verarbeitet und genutzt:
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Kundendaten (z.B. Ansprechpartner, Adress-,
Vertrags-, Zahlungs-, Steuerungsdaten, freiwillige Angaben des
Betroffenen)
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Personaldaten (z.B. Planungsdaten, Vertragsdaten und
Abrechnungsdaten z.B. von Bewerbern, Mitarbeitern, Rentnern.)
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Interessenten (z.B. Adressdaten, Produktinteresse)
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Lieferanten (z.B. Vertragsdaten, Abrechnungsdaten)
sofern diese zur Erfüllung der o.g. Zwecke erforderlich
sind.
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Empfänger oder Kategorien von Empfängern, denen die
Daten (unter Einhaltung des Bankgeheimnisses) mitgeteilt werden
können:
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Outsourcing-Partner (Auftragsverarbeiter gem. § 11
BDSG), die per Dienstleistungsvertrag / Wartungsvertrag auf die
Wahrung des Datengeheimnisses verpflichtet werden und im Auftrag
und unter Weisung der Bank für Sozialwirtschaft AG tätig sind.
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Gemäß § 15 AktG mit der Bank für Sozialwirtschaft
AG verbundene Unternehmen.
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Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger
Rechtsvorschriften.
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Renten- und Krankenversicherungen und andere Stellen,
bei denen der Betroffene in die Datenweitergabe eingestimmt hat.
Die Datenweitergabe erfolgt zur Erfüllung der o.g.
Zwecke.
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Regelfristen für die Löschung der Daten: Nach Ablauf
der verschiedenen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen und-pflichten
werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Sofern Daten
hiervon nicht berührt werden, werden sie gelöscht, wenn die o.g.
Unternehmenszwecke wegfallen.
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geplante Datenübermittlung an Drittstaaten:
Übermittlung an Staaten ausserhalb der EU bzw. EWR (Drittstaaten)
erfolgt ausschließlich zur Ausführung eines Kundenauftrages.
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