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Beleihungswertgutachten

Beleihungswertgutachten

Im Rahmen aller zu Immobilien geführten Finanzierungsgespräche taucht früher oder später die Frage auf, wie hoch denn der Sicherheitenwert des geplanten Objektes beziffert werden kann. Die Antwort auf diese Frage hat weit reichende Konsequenzen auf die Finanzierbarkeit insgesamt. Denn zum einen bemisst sich hieran oftmals die maximale Kredithöhe, da alle außerhalb des Sicherheitenwertes liegenden Beträge als „blanko“ betrachtet werden und i.d.R. aus Eigenmitteln des potentiellen Kreditnehmers zu erbringen bzw. durch zusätzliche Sicherheitenstellung abzudecken sind. Zum anderen folgt die Konditionengestaltung der Sicherheit. Vereinfachend dargestellt bedeutet dies, je höher der Kreditbetrag im Verhältnis zum Sicherheitenwert ist, desto teurer werden die Darlehensmittel. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass der Sicherheitenwert einer Immobilie sich nicht linear zu den für Ihre Herstellung aufgewandten Kosten bemisst. Dies gilt insbesondere für Sozialimmobilien, deren Wert sich als sogenannte Betreiberobjekte nur anhand der aus dem Betrieb erzielbaren Erlöse ableiten lässt.

Das Beleihungswertgutachten eines qualifizierten Sachverständigen liefert mit dem Beleihungswert die schlüssige Beantwortung der Wertfrage. Der Beleihungswert definiert sich nach dem Pfandbriefgesetz als langfristig nachhaltiger Wert der Immobilie, die diese jedem möglichen Eigentümer (und variierendem Nutzer!) erbringen kann. Die besondere Spezifik der Sozialimmobilie, die sich u.a. aus dem Spannungsverhältnis zwischen zweckgebundenen räumlichen Konzeptionen, der Einbeziehung öffentlicher Kostenträger und der oft ideellen Ausrichtung der Bauherren und Betreiber ergibt, sollte hier ausreichend Berücksichtigung finden.

Unabhängig von konkreten Finanzierungsgesprächen ist vielfach auch die Bewertung sowohl von einzelnen Bestandsimmobilien als auch von Immobilien-Portfolios für den Eigentümer sinnvoll. Hierdurch lassen sich u.a. die Höhe eventueller stiller Reserven feststellen und Ansatzpunkte für mögliche Umstrukturierungen gewinnen.

Den hieraus insgesamt resultierenden Anforderungen können letztlich nur Spezialisten gerecht werden, die täglich mit Sozialimmobilien umgehen. Als einer der bundesweit führenden Anbieter in der Bewertung von Sozialimmobilien sorgen eigene, sowie ein bundesweites Netzwerk von im Sozialimmobiliensegment besonders qualifizierten Gutachtern für ein gleich bleibend hohes Qualitätsniveau und termingerechte Bearbeitung. Alle Gutachter der IS haben den Nachweis Ihrer Fachkenntnis durch eine Zertifizierung der HypZert GmbH, der in der deutschen Finanzwirtschaft maßgeblichen Zertifizierungsstelle, nachgewiesen.

Partizipieren auch Sie an unserem Know How. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein unverbindliches Kostenangebot. Die hierfür notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte unserer „Checkliste – Unterlagen für Beleihungswertgutachten“.

Checkliste – Unterlagen für Beleihungswertgutachten


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Telefon: 0221 / 97 356 - 491
Telefax: 0221 / 97 356 -249
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